Beiträge von Berny

    Vom Lesen bist Du auch kein Fan, oder? ;)
    Du kannst der Abrechnung der Ista doch entnehmen, was die höchsten Kostenpositionen sind, bzw. wie sich die Kosten zusammensetzen.
    Du hast insgesamt 5,71m³ Warmwasser verbraucht. Dem gegenüber stehen fast 1.900 KWh an Wärmeverbrauch. Nun darfst Du mal raten, welche Kostenposition die Höchste ist?
    Wenn Du auf Seite 2 oder 3 schaust (die Du nicht hochgeladen hast), dann sind diese Verbräuche sogar noch mit €-Beträgen bezeichnet.


    Wenn mancher Leute Faulheit radfahren könnte, müssten sie den Berg hoch bremsen.

    Dass in der Abrechnung 2013 offenbar eine Vorrauszahlung zuviel berechnet wurde, ist ein inhaltlicher (rechnerischer) Fehler der Abrechnung 2013. Die Abrechnungsfrist für 2013 war am 31.12.2014 abgelaufen (sofern Kalenderjahr als Abrechnungsjahr). Korrekturen danach dürfen nur noch zugusten des Mieters sein. Der Vermieter darf also die Abrechnung nicht zu Deinem Ungunsten mehr korrigieren. Das ist sein Pech, dass er in der Vorperiode eine Zahlung zuviel zu Deinen Gunsten eingerechnet hat.
    In der Abrechnung 2014 darf er dies nicht mehr geltend machen.


    Falls einer meiner Mieter solchen "Tatbestand" zu meinem Ungunsten verwerten würde ("Äätsch..."), würde ich ein sehr langes Gedächtnis haben...:mad:

    atbfan100,
    von Mathematik bist Du wohl kein Fan...?
    Von den von mir prognostizierten durchschnittlichen mtl. 114€ Heizkosten kämen dann noch 79€ Nebenkosten hinzu, macht in der Summe nach Adam Ries 193€ Gesamtbetriebskosten. Du solltest Deine Vorauszahlung auf 200€ anpassen, um auf der hfftl. sicheren Seite zu sein.

    atbfan100:

    "Nein wir sind keine Eigentümer geworden! Wir sind Mieter!"
    - Das hatte ich ja auch angenommen.

    "Ja das sit klar, dass wir in den Sommermonaten nicht hier gewohnt hatten und deshalb im Sommer auch nicht vorgezahlt hatten. Aber die Mieter vor uns taten das doch!"
    - Mit Euren Vormietern habt Ihr nichts zu tun.

    "Hier geht etwas nicht mit rechten dingen zu!"
    - Wenn man auf den (voraussichtlichen) hochgerechneten Jahresverbrauch abstellt, wäre dieser zu erwarten mit: 388€/280*1000=1386€, also durchschnittlich mtl. 114€ Heizkosten.

    "Das kann doch nicht sein dass wir dann für die Monate Januar bis Ende April, 4x 93 Euro Nachzahlen müssen. Das wäre ja absurd."
    - Verstehe ich jetzt nicht, denn es dreht sich hier doch um die HK von 11+12/2014.

    Hallo atbfan100,

    ich nehme mal an, dass Ihr Mieter seid.
    - Die Heizkosten von 388€ sind zugegebenermassen schon happig. Sie relativieren sich jedoch, dass sie, wenn man die Heizgradtagetabelle berücksichtigt, dass im Nov+Dez bereits 280/1000 des Jahresverbrauchs verbraucht werden.
    Ansonsten halte ich die Gesamtabrechnung für i.O.

    Ich nehme an, dass für 2013 eine Monatsvorauszahlung zuviel angerechnet wurde und dafür für 2014 eine Monats-VZ in gleicher Höhe wieder abgezogen wurde. Wo ist denn das Problem? Ist mir übrigens ähnlich auch schon mal passiert: 300DM oder Euro(?) in's falsche Abrechnungsjahr gebucht (bei meiner Immobilie sind Abrechnungsjahr und Kalenderjahr nicht identisch)... Hatte ich dann posthum korrigiert. Hat kein Schwein nach gekräht.:o


    Zitat von H Hamburg
    "Wenn bei mir das Essen einen bitteren Beigeschmack hätte, weil mich mein Ökogewissen quält, dann würde ich einen anderen Herd zum Widerausbau (wie anitari vorgeschlagen hat) kaufen."

    Zitat von Berny:
    "Hat er/sie nicht vorgeschlagen...":eek:

    Berny, was soll das wieder für ein Schrott sein. Natürlich hat anitari das vorgeschlagen, ...
    Gruss
    H H

    Noch einmal etwas deutlicher 4U...bzgl. Wi(e)derausbau:eek:
    keep smiling!

    Ihr habt mir soeben den arsch gerettet :)


    ... welchen Du mit diesem Zettel abputzen kannst. anitari hat ja schon gezeigt, wie eine ordnungsgemässe BK-Abr auszusehen hat. Ausserdem kommen mir die nach Gutsherrenart "ermittelten" Preise zu glatt vor. Fakt ist nämlich, dass der VM auf Verlangen des M sämtliche Kosten centgenau nachweisen können muss.

    In dem Zusatz zum Mietvertrag steht: Der Mietvertrag ist mindestens 1 Jahr gültig.


    Hallo Peter,
    das bedeutet, dass der Erschaffer keine Ahnung hat, also, dass der MV ohne weiteres unterschrieben werden kann UND die normale gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für den Mieter gilt.
    (Der VM will wohl erreichen, dass der MV vor Ablauf eines Jahres nicht gekündigt werden kann, verständlich aus seiner Sicht. Das hätte dann aber erheblich anders formuliert sein müssen.)


    Zitat 03.01.2015, 20:39#1
    LordExcalibur:
    Keller mit Hauptwasserhahn nicht abschließen
    Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?
    Sebastian


    Dann sollte der intelligente Mieter den intelligenten Vermieter doch mal fragen, weshalb er überhaupt einen Kellertürschlüsssel mitgeliefert hat.

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