Keller nicht abschließen - Zweitschlüssel

  • Hallo,

    mein Vermiter hat mich bei Einzug gebeten, den mir zugewiesenen Kellerraum nicht abzuschließen, da sich in diesem Raum der Hauptabsperrhahn für das Wasser befindet.
    In der Hausordnung steht drin, dass Kellerräume immer nach benutzung abzuschließen sind.
    Da auch in den Versicherungsbedingungen meiner Hausratversicherung steht, dass diese bei Einbruchdiebstahl nur zahlen, wenn die Räume verschlossen waren, habe ich den Keller immer abgeschlossen.

    Heute klingelt mein Vermieter bei mir und fragt warum ich denn meinen Keller abschließen würde. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass dort u.a. ein teures Fahrrad und zwei Skiausrüstungen gelagert werden und meine Hausratversicherung nicht zahlen würde, falls der Raum nicht verschlossen ist.
    Er kam dann mit dem Argument, dass im Notfall (z.B. bei einem Rohrbruch) der Zugang zum Absperrhahn möglich sein muss.

    Wie bewertet ihr das?
    Er möchte nun einen Zweitschlüssel anfertigen lassen und diesen in Keller lagern, da mit im Notfall das Wasser abgesperrt werden kann. Kann er das verlangen?

    Viele Grüße
    Sebastian

  • UNgewöhnlich das ein Hauptabsperrhahn in nem Mieterkeller liegt, aber ok. Dein Besitz darfst du natürlich sichern, lass ihn nen Zweitschlüssel machen, dieser sollte dann aber nicht für jeden zugänglich sein. z.b. in nem separaten Schlüsselkasten hängen für den der Hausmeister den Schlüssel hat.

    Oder der VM muss eben baulich was regeln, so das die Absperrung aus deinem Keller raus führt

  • Dann können und müssen Sie den Keller verschließen.

    Er möchte nun einen Zweitschlüssel anfertigen lassen und diesen in Keller lagern, da mit im Notfall das Wasser abgesperrt werden kann. Kann er das verlangen?

    Das wars wohl mit der Intelligenz. Wo lagern? Wer soll oder kann absperren?
    Wir sollten hier vom Turm mal wieder runter steigen.
    Konzentrieren wir uns auf 2 Dinge:

    Ein Notfall:
    In diesen Fall müsste Ihr Keller aufgebrochen werden. Die Schäden dabei können Ihnen egal sein. Der Verursacher trägt auch alle damit in Zusammenhang entstandenen Schäden.

    Der Normalfall:
    Arbeiten an der Installation können mit Ihnen so rechtzeitg angekündigt werden, das ein Zugang problemlos erfolgen kann.

  • Ja, der Kellerraum ist im Mietvertrag explizit als mitgemietet aufgeführt.


    Jedoch nicht als "abschliessbarer" Kellerraum...? Und ein (Vorhänge-)Schloss wurde (nicht) mitgeliefert?

  • Jedoch nicht als "abschliessbarer" Kellerraum...? Und ein (Vorhänge-)Schloss wurde (nicht) mitgeliefert?

    Der Kellerraum ist ein komplett ummauerter Raum mit einer normalen Wohnungstür. Der Schlüssel für diese Tür wurde mir bei der Wohnungsübergabe mit übergeben.

  • Der Kellerraum ist ein komplett ummauerter Raum mit einer normalen Wohnungstür. Der Schlüssel für diese Tür wurde mir bei der Wohnungsübergabe mit übergeben.


    Dann hat der Vermieter "etwas" versäumt. M.E. wären hier die Interessen abzuwägen. Die Stiftung Warentest veröffentlicht in ihrem neuen Heft 05/2015 übrigens einen Test mit Fahrradschlössern...

  • Hallo Sebastian,

    am 03.01.2015 hatte wir schon mal genau das gleiche Thema von dir hier im Forum.
    Wenn du wirklich eine zweite Meinung brauchst, dann solltest du nicht das gleiche Forum bemühen, sondern woanders anfragen. Oder hoffst du, dass die Frühjahrsmeinung eine andere ist, als im Winter?


    03.01.2015, 20:39#1


    LordExcalibur


    Keller mit Hauptwasserhahn nicht abschließen

    Hallo,

    ich habe eine Wohnung in einen Dreifamilienhaus gemietet. Zu der Wohnung gehört ein Kellerraum der durch eine "normale" Wohnungstür mit Bartschloss von der Waschküche aus begehbar ist. In meinem Kellerrraum befindet sich der Hauptabsperrhahn für die Wasserversorgung.
    Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss. Nun ist es so, dass ich im Keller u.a. ein relativ teures Fahrrad und meine Skiausrüstung lagere und diesen eigentlich nicht unverschlossen lassen möchte, zumal in diesem Fall auch meine Hausratversicherung nicht für eventuelle Diebstahlschäden aufkommt.
    Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.

    Frage: Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?

    Viele Grüße
    Sebastian


  • Zitat 03.01.2015, 20:39#1
    LordExcalibur:
    Keller mit Hauptwasserhahn nicht abschließen
    Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?
    Sebastian


    Dann sollte der intelligente Mieter den intelligenten Vermieter doch mal fragen, weshalb er überhaupt einen Kellertürschlüsssel mitgeliefert hat.

  • Zu meinem Beitrag #5 habe ich keine weiteren intellektuellen Äußerungen mehr parat.
    Soll keine Kritik sein. Also bitte weiter so, meine Damen und Herren.

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