Die Wohnung war beider Übergabe überhaupt nicht in Ordnung.
Der Richter wird fragen: "Wieso? Hier steht doch ganz klar: i.O., also in Ordnung."![]()
Die Wohnung war beider Übergabe überhaupt nicht in Ordnung.
Der Richter wird fragen: "Wieso? Hier steht doch ganz klar: i.O., also in Ordnung."![]()
Habe ein Übergabeprotokoll vom Einzug der Wohnung. Überall stand nur i.O. dahinter. Wände waren teilweise schmutzig und Linien mit bleistift gezogen,
Wenn Letzteres ebenso im ÜP als i.O. steht, isses ja i.O. Ansonsten hast Du die A-Karte, denn der VM wird behaupten, dass bekritzelte Wände wohl kaum als i.O. zu bezeichnen sind...:o
uuuups... da war der Ziffernblock verrutscht ![]()
DER war gut...
Ich würde (auch) vom Vertrag zurücktreten, niemals kündigen. Evtl. Schadenersatz fordern. Falls das nicht klappt, einen Fachanwalt konsultieren. Evtl. vonwegen Verstoss gegen § 263 StGB prüfen lassen.
Zitat von Peter SilieUiuiuiui......na jetzt bekomme ich aber Angst! Lest euch doch einfach mal eure eigenen Beiträge durch, dann sieht selbst ein Blinder mit Krückstock, wer hier andere User beleidigt.
Na ja, wahrscheinlich fühlt sich hier der eine oder andere nur deshalb angesprochen, weil ich Recht habe.
Wenn man so einen riesen Mist hier lesen muss kann man nur den Kopf schütteln.
Dann kauf Du Genie dir doch selber eine Wohnung und nörgel nicht an Leuten rum die für Dich als Mieter das Riskio eines Immobilienkaufes eingehen nur weil Du zu feige bist oder einfach keine Kohle hast.
Aus Deinem Gesabbel erkennt man nur einen gewissen Sozialneid auf Leute die Wohnungen oder Häuser besitzen und ich rate Dir lass Deinen Frust nicht an diesen aus, das geht in Deinem realen Leben mit Sicherheit in die Hose.
Gebt Euch bloss keine Mühe, denn solche Art von Zeitgenossen habe wir hier statistisch gottseidampf nur ca. alle Vierteljahre...
Termin kann ich nicht abmachen weil ich nicht weiß welcher Handwerker das ist .
Wie schon geschrieben Nachbar /Vermieter haben nur den Termin vorgeschrieben und ändern ihn nicht.
Handwerker repariert hier die Heizung im Haus und entlüftet ja nicht nur die Heizungskörper in der Wohnung
Werde also nicht gefragt.
Lachhaft. Der Vermieter wird Dir schon behilflich sein müssen. Kannst ja auch selbst die HK entlüften mit solch einem Schlüsselchen https://www.google.de/search?q=schl%C3%BCssel+f%C3%BCr+heizk%C3%B6rper+entl%C3%BCftung&biw=1164&bih=622&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=uetcVbPuD8HkUoWtgegE&ved=0CAcQ_AUoAg
Solltest aber während der Öffnungszeit (bis das Wasser kommt) einen Becher drunterhalten, ganz easy. Dann brauchste auch niemanden in Deine Wohnung hereinzulassen. Machst eine Zettel an die Tür: "HK wurden bereits entlüftet".
umz.wo.:
"Hier ist der tatsächliche Verbrauch schwer nachzuvollziehen, da ich noch nicht weiss, zu welchen Preisen er das Gas eingekauft hat."
- Der VM hat dem M auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.
"Angeblich soll auch der Heizungsverbrauch für jede Wohnung einzeln im Keller gemessen werden, quod esset demonstrandum."
- Tja, das sollte er schon erklären/beweisen/demonstrieren.
"Eure Antworten haben mir bisher schon geholfen, die Sachlage ein wenig einzusortieren, ich hoffe, es geht in Ordnung, wenn
ich über den weiteren Verlauf in den nächsten Wochen an dieser Stelle berichte."
- Sehr gerne, man lernt ja nie aus.
"Unten noch ein Bild der Abrechnung Seite 2, auf Seite 1 steht nur, was bisher gezahlt wurde und noch nachzuzahlen ist.
Man beachte den Abrechnungszeitraum 01.01. - bis 31.12. bei Einzug mitte Juli."
- Wie gesagt: Tonne.
Letzte Woche wurde mir mitgeteilt das Handwerker ins Haus kommen und auch in meine Wohnung weil die Heizung Körper entlüftet werden müssen .
Auf die gar schröckliche Idee, mit dem Handwerker selbst einen Termin auszumachen, biste wohl noch nicht gekommen....?
Wir haben eine Scheidungsfolge Vereinbarungen beim Notar gemacht.
Der wird Dir auch sicherlich gerne weiterhelfen.
Einer meiner Lieblingvertipperlies ist z. B. Heizungsalge
... und was hat das mit dem Yellowstone-NP zu tun?
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Dort gibt es lebende Algen im fast kochenden Quellwasser...:D http://www.planet-wissen.de/laender_leute/…s_beautyp_g.jpg
umz.wo.,
auch Du hast einen "Anspruch" auf meine Meinung:![]()
"Ich suche für meinen neuen Vermieter noch ein Formular, das er für seine Berechnungen verwenden kann,"
- Das ist schön und gut, ich würde es aber nicht tun. Dafür kassiert er Miete und kann sich gefälligst selbst bemühen. Ausserdem dürftest Du dann KEINEN Fehler machen.
"Ich habe heute die Gebühren für Trink / Schmutz / Niederschlagwasser in unserer Region erfragt und so meinen angeblichen Wasserverbrauch ermittelt (65 m3 Einzelperson in 5,5 Monaten), ..."
- Nicht Gebühren, sondern Preise und Entgelte, btw. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Frischwasserverbrauch p.P und JAHR übrigens 35-40m³.
"Das Verhältnis Abwasser zum Trinkwasser stimmt nicht, Abwasser müsste teurer sein."
- Richtig: Abwassermenge gleich Frischwasserbezug, jedoch i.d.R. deutlich teurer.
"Niederschlag wird als Posten in der Abrechnung zudem nicht aufgeführt."
- Falls vergessen wurde: VM-Problem.
"Hier wurden also nicht nur Zählerstände aus der Luft gegriffen, es wurde auch noch falsch gerechnet."
- Und der Verdacht auf § 263 StGB könnte nahe liegen.
"Ich habe in Erfahrung gebracht, dass mein Vormieter vor dem Auszug wohl länger schon keine Miete mehr gezahlt hatte.
Das tut mir für den Vermieter leid, zumal dieses Jahr auch noch ein zweiter Mieter spurlos verschwunden ist (vielleicht sind sie auch abgehauen, weil sie es leid waren sich mit dem VM herum zu ärgern.)
Ich vermute nun aber ganz stark, dass er mir und den anderen Mietern deren Verbrauchswerte unterschieben will, vielleicht auch für die Mischmaschine, die hier den ganzen Sommer/Herbst über lief, es wurde gebaut.
Warum sonst stehen die Zähler so rigoros unter Verschluss, warum diese Geheimniskrämerei..."
- Passt ja womöglich "gut" zusammen...![]()
"2. Die Füße still halten, warten bis der Vermieter evtl. mahnt und dann erwidern das Du keine korrekte Abrechnung erhalten hast. "
- So würde ich es auch machen.
Meiner Meinung nach sitzen hier nicht überwiegend "Rechtslaien" vor den Rechnern, sondern vielmehr frustrierte und gelangweilte Vermieter, die hoffen, dass die Mieter ihrer überteuerten, verschimmelten und ranzigen Drecksbuden nicht auch auf die Idee kommen, das überwiegend dümmliche und mit Bauernweisheiten und Stammtischparolen durchtränkte Geschreibsel hier in Frage zu stellen.
Anders ist die hier versammelte Inkompetenz ja wohl kaum mehr zu erklären.
Oh Herr, wirf Hirn vom Himmel......
Die Dir erteilte Abmahnung hast Du zurecht verdient.
Folgendes muss aber noch sein: an die Rechtslaien in diesem Forum, die permanent die Höhe der Zurückbehaltung bemängelt haben... Ich hatte Recht und ihr Unrecht.
Die von Dir als Rechtslaien bezeichneten User dieses Forums sind i.d.R. Mieter und/oder Vermieter - ohne irgendwelche Verpflichtungen o.ä.
Und noch zusätzlich Für Dich (Schlaumeier): Sind hier übrigens klein zu schreiben.:o
Lena555:
"Im Mietvertrag steht, dass wir 65 Euro Nebenkosten zahlen und nach Abrechnung entweder eine Gutschrift bekommen oder eine Ausgleichszahlung erstatten müssen. Das ist ja auch logisch."
- und "normal".
"Aber nichts von einer Aufgeilung der Nebenkosten auf 3 Mitbewohner."
- Richtig, weder Aufgeilung noch Aufteilung...![]()
"darf er dann Strom/Gas/Wasser auf drei aufteilen?"
- NEIN.
"Und nur fürVersicherungen/Müllgebühren und so weiter [muss er] selbst aufkommen?
- So isses.
"Da ich mich überhaupt nicht auskenne, finde ich das schon ein bisschen kompliziert."
- Sag' sowas nie(!) zu laut. Wenn Du Dein Auto in die Werkstatt bringst, kann das sehhhr teuer werden...
Äähmm...also irgendwie sind die Ansichten hier doch sehr einseitig.
Tja, warum denn wohl???
die NK-Abrechnung ist eine handschriftliche Auflistung Leistung / Euro ohne jede weitere Information bzw. Rechengrundlage.
... und somit wohl ungültig.
Hallo Sadona,
"Zur Wohnung (Auskunft aus der Anzeige bzw. vom Vermieter): 100 m², ..."
- Die Mietfläche muss nicht zwingend angegeben werden. Bei der Betriebskostenabrechnung ist jedoch bei mietflächenanteiligen Positionen die tatsächliche Fläche anzugeben.
"650 € Kalt - 830 € Warm. davon 100 € Heizkosten / Warmwasser, 75 € für Beleuchtung außerhalb, müll, Wasserversorgung, ..."
- Wer rechnen kann ist klar im Vorteil...![]()
"Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?"
- Anzeigen/Werbung sind keine verbindlichen Aussagen über Eigenschaften. Was im MV steht, gilt.
"Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?"
- Richtig, gegenstandslos.
"Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen."
- Ich würde daran nichts festmachen, kenne allerdings die Örtlichkeiten nicht.
"Weiteres Problem ist eine "Reservierungsvereinbarung"."
- Verstehe schon den VM. Er will weitersuchen können ohne sich selbst zu binden...
Lena555,
sämtliche Leerstandskosten hat der Vermieter zu tragen.
Ich gehe jetzt davon aus, dass Ihr Drei die Gemächer des weggezogenen Mieters NICHT mitbenutzt.
Hallo umz.wo.,
"... ob alle Punkte : Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Hausstrom von mir nur für die Zeit seit dem Einzug anteilig gezahlt werden müssen oder ob tatsächlich doch einer dieser Punkte vom Vermieter für das ganze Jahr angerechnet werden kann.
Ich möchte dem Vermieter schreiben, dass ich nur für die Zeit ab Einzug zahlen werde.
Den Schornsteinfeger würde ich bezahlen."
- Richtig, nur anteilig seit Einzug/Mietvertragsbeginn.
"Des weiteren enthält die NK-Abrechnung keine Zählerstände - der Vermieter gewährt auch keinen Zugang zu den Zählern, so dass ich diese nicht selbst überprüfen kann."
- Warum? Welche Zähler? Wo sind sie installiert?
"Ich bin im Sommer in einem 4 Parteienhaus eingezogen...
Heizkosten hätten sich laut seiner Rechnung gegenüber meinem Verbrauch der letzten 20 Jahre mehr als verdoppelt"
- Ähm.. im Sommer 1984 eingezogen...?
"Ich verlange vom Vermieter die Mitteilung der Zählerstände a ) beim Einzug b ) bei Rechnungsstellung und am besten auch 31.12.2013 ?"
- Es ist üblich im Übergabeprotokoll vom Einzugsdatum die Zählerstände zu notieren.
"Ich vermute, dass der Vermieter Leerstände auf unsere ( Mieter) Kosten einholen will, oder dass vielleicht doch nicht jede Wohnung eigene Zähler besitzt ( wie bei Vermietung beschrieben )."
- Sehr gut möglich.
"Was muss ich beachten, wenn ich vom Vermieter eine korrekte Abrechnung verlange, kann ich die Zahlung im Ganzen einbehalten, bis diese incl. Zählerstände vorliegt ?"
- Dem Mieter steht persönliche Einsichtnahme in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege zu.
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