Nebenkosten in einer WG

  • Hallo an alle Leser,

    ich habe folgendes etwas komplizierteres Problem und brauche Hilfe.
    Wir haben uns zu viert ein Reihenmittelhaus gemietet und sind quasi eine WG aus 4 jungen Leuten, allerdings hat jeder seinen eigenen Mietvertrag abgeschlossen. Einer von uns zieht nun aus, seine Kündigungsfrist ist abgelaufen und es wurde noch kein Nachmieter gefunden. Nun möchte der Vermieter, dass wir die Nebenkostenpauschale übernehmen, bis ein Nachmieter kommt. Das sind 65 Euro, die er durch drei teilen will. Außerdwm wollte er auch, dass wir die Kaltmiete übernehmen, aber da haben wir uns geweigert. Dürfte er das? Darf er die Nebenkosten oder auch die Kaltmiete von den übrigen Mietern verlangen?

    Da dies eine sehr spezielle Frage ist, ist es für uns nicht einfach eine Antwort zu finden. Kann uns da jemand helfen? Wir würden uns sehr freuen!!!

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Hallo,

    Ihr zahlt genau das, was in eurem Mietvertrag vereinbart wurde. Ich nehme mal stark an, das die Höhe der Miete in jedem separaten Vertrag festgelegt wurde, oder?

    Demnach gibt es weder eine vertragliche Grundlage für die Aufteilung der Miete des verzogenen Mieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das stimmt und ich glaube, das können wir dem Vermieter auch klar machen. Aber was ist mit den Nebenkosten, müssen wir die auch zahlen wenn ein Zimmer leer steht. Wenn eine ganze Wohnung leer steht muss die doch auch der Vermieter tragen.

  • Lena555,
    sämtliche Leerstandskosten hat der Vermieter zu tragen.
    Ich gehe jetzt davon aus, dass Ihr Drei die Gemächer des weggezogenen Mieters NICHT mitbenutzt.

  • So speziell ist die Frage nicht.

    Jeder WGler zahlt Miete + Nebenkosten wie in seinem Vertrag vereinbart ist.

    Alles andere ist Sache des Vermieters.

    Zitat

    Darf er die Nebenkosten oder auch die Kaltmiete von den übrigen Mietern verlangen?

    Nur wenn Ihr den jetzt freien Wohnraum nutzt. Was Ihr ja sicher nicht macht:cool:

  • Vielen lieben Dank, ich habe jetzt auch nochmal nachgelsen. Im Mietvertrag steht, dass wir 65 Euro Nebenkosten zahlen und nach Abrechnung entweder eine Gutschrift bekommen oder eine Ausgleichszahlung erstatten müssen. Das ist ja auch logisch. Aber nichts von einer Aufgeilung der Nebenkosten auf 3 Mitbewohner.
    Oder darf er dann Strom/Gas/Wasser auf drei aufteilen? Und nur fürVersicherungen/Müllgebühren und so weiter selbst aufkommen?
    Da ich mich überhaupt nicht auskenne, finde ich das schon ein bisschen kompliziert. Da der Vermieter nicht der netteste ist möchten wir ihm auch nichts schenken.

  • Lena555:

    "Im Mietvertrag steht, dass wir 65 Euro Nebenkosten zahlen und nach Abrechnung entweder eine Gutschrift bekommen oder eine Ausgleichszahlung erstatten müssen. Das ist ja auch logisch."
    - und "normal".

    "Aber nichts von einer Aufgeilung der Nebenkosten auf 3 Mitbewohner."
    - Richtig, weder Aufgeilung noch Aufteilung...:rolleyes:

    "darf er dann Strom/Gas/Wasser auf drei aufteilen?"
    - NEIN.

    "Und nur fürVersicherungen/Müllgebühren und so weiter [muss er] selbst aufkommen?
    - So isses.

    "Da ich mich überhaupt nicht auskenne, finde ich das schon ein bisschen kompliziert."
    - Sag' sowas nie(!) zu laut. Wenn Du Dein Auto in die Werkstatt bringst, kann das sehhhr teuer werden...


  • - Richtig, weder Aufgeilung noch Aufteilung...:rolleyes:

    Tippfehler können manchmal lustig sein

    Einer meiner Lieblingvertipperlies ist z. B. Heizungsalge

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