Es war alles gelb gestrichen
Es war nach dem ZUSTAND gefragt...:eek:
Es war alles gelb gestrichen
Es war nach dem ZUSTAND gefragt...:eek:
Mein Frage lautet jetzt:
Darf ich die Miete auf den ortüblichen Preis erhöhen? und wenn Ja, brauche ich 3 Vergleichsbeweise vorlegen wie für Wohnraum oder nur nach meinem Ermessen?
Denk' nach(!): Im vorherigen Posting ist doch erkennbar, dass es sich NICHT um Wohnraum(-mietrecht) handelt...
Hallo Thomas80,
wie war denn der nachweisbare Zustand der Wohnung bei Mietbeginn?
Hallo Klara_Hauser,
falls sie keinen Kündigungsausschluss im MV vereinbart hat, kann sie jederzeit mit der vorgeschriebenen Mindestfrist kündigen, also bspw. jetzt zum 30.09.2015.
heute Vollversammlung in der Anstalt? ![]()
Du wurdest wegen Beleidigung anderer Nutzer verwarnt.
Sorry, Schreibfehler
Ich meinte Allm
Aber mit ein wenig Phantasie hat "Allmännlichkeitsschaden" doch auch etwas für(?) sich...:o
benutzt ihr beiden den gleichen Rechner in der Anstalt? ![]()
Du solltest es nicht übertreiben.
Um sicher zu gehen könntest du den Dauerauftrag auf zum Ende des Vormonats ausführen lassen.
Ist jedoch nicht bei allen Bevölkerungsgruppen möglich...![]()
..., weil ja Samstag und Sonntag keine Werktage sind, oder ist das falsch? Kann uns vielleicht jemand aufklären?
Ich denke nicht, dass Du Aufklärung über den Sonntag benötigst...
Grundsätzlich hat die Miete spätestens am dritten Bankenarbeitstag d.M. auf dem VM-Konto zu sein. Wenn Du beweisen kannst, dass der vierte oder fünfte BAT lt. VM i.O. ist und Deine Zahlungen entsprechend erfolgten, isses ja gut.
Donaldino:
"ich habe im Februar 2015 zum 01.03.2015 eine Wohnung gemietet, die ich dann aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft (Wäschekeller) sofort wieder gekündigt habe"
- Was heisst "sofort"? Wann genau hat der VM die schriftliche Kündigung von Dir bekommen?
Hallo Ilker94,
Du wirst doch den herbeigerufenen Polizeibeamten beweisen können, dass nur Du dort wohnst...?
Ginki,
und dann wohnt Ihr immer noch dort...?![]()
Ginki:
"Es hat sich aber in mehreren Zimmern Schimmel gebildet da die Außenwände nicht verklinkert sind."
- Ob das ursächlich ist, wird nur ein Gutachter feststellen können.
"Der Boden ist aus Holz die Feuchtigkeit zieht vom Keller wo die Wäsche hängt in die Wohnung alles riecht nach Muff."
- Baumangel(?).
"Der Vermieter ist Maler weigert sich aber etwas zu machen, helfen würde da nur lüften lüften lüften."
- Charaktermangel(?).
"Der Vermieter streicht selber seine Wohnung 2 mal im Jahr und hat somit keine Schimmelbildung und alles wäre Top bei ihm."
- "Toll, und Ihr wohnt noch dort...?
"Ich bedanke mich im übrigen für die Antworten, hätte mich auch gerne vorgestellt im Vorstellungsthread."
- Muss ja nicht der letzte gewesen sein...;)
Die Wohnung hat nur 45 qm.
Spielt keine Geige.
Und was zählt genau als Zeitpunkt ? Nur seine Abrechnung (einziges Schriftstück) oder auch schon das Telefonat, was ja von unserer Seite ausging.
Schriftlich über sechs Monate, mündlich unter sechs Monate (beweisbar?) - Können die Googletreffer nicht weiterhelfen?
Also kommt es drauf an, wie lange Sie in der Wohnung gelebt haben. Wenn unter 5 Jahren ...
Wo steht was von fünf Jahren...?
Ich würde es (auch) prozessual nicht drauf ankommen lassen.
In welchem Gesetz steht das denn?
Der Vermieter zeigt sich sehr unkooperativ. Er hätte uns angeblich gesagt, die Sicherungen hätten abgeschaltet werden müssen (was definitiv nicht stimmt). Da werde ich wahrscheinlich keine Einigung erreichen können.
Natürlich war ich rückblickend dumm!!!
Dann wäre ich vorausschauend clever - und würde kündigen.
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