Hallo,
ich habe im Februar 2015 zum 01.03.2015 eine Wohnung gemietet, die ich dann aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft (Wäschekeller) sofort wieder gekündigt habe und auch nie eingezogen bin. Ich habe mich dann mit der Immobiliengesellschaft auf ein vorzeitiges Mietende zum 30.04. geeinigt und bereits am 17.03.2015 die Wohnung und alle Schlüssel wieder zurückgegeben. Bei der Rückgabe hatte mir die Bearbeiterin zugesichert, dass ich auch schnellstmöglich meine Mietsicherheit zurück bekomme, da es ja keine Beanstandungen an der Wohnung gab.
Die Miete für 03 und 04.2015 habe ich fristgerecht überwiesen, auch mit allen Nebenkosten, so dass hier ebenfalls keine Forderungen offen sind.
Ich habe bis heute die Mietsicherheit leider nicht zurückbekommen, da ich jetzt eine neue Wohnung gefunden habe, würde ich den Betrag allerdings kurzfristig benötigen.
Welche Chancen habe ich aufgrund der Sachlage, die Rückzahlung der Mietsicherheit evtl. auch einzuklagen (Rechtsschutzversicherung vorhanden), da es ja sicher unzumutbar ist, wenn die Mietsichheit noch zurückgehalten wird, zumal die Wohnung inzwischen sogar wieder neu vermietet ist. Eine evtl. noch offene Nachzahlung wg. der Nebenkostenabrechnung ist auch nicht zu erwarten, da ich ja nie eingezogen bin und deshalb auch weder Heizkosten noch Wasserkosten entstanden sind.
Gruß
Thomas