Schönheitsreparatur Klausel gültig?

  • Hallo zusammen.
    Ich bin Thomas, 34 Jahre alt, und wohne seit 10 Jahren in einer Mietwohnung, aus der ich jetzt ausziehen muß.
    Vor 2-3 Jahren wurde das Haus verkauft. Der neue Vermieter hat mir jetzt wegen (vorgeschobenen) Eigenbedarf gekündigt.
    Da ich auch schon bei einem Anwalt war, von dem ich mich ziemlich schlecht beraten gefühlt habe, wende ich mich jetzt an euch.

    Der Vermieter verlangt das die Wohnung beim Auszug TipTop, Super, 1A ... renoviert ist. Andernfalls will er eine Malerfirma bestellen und auf meine Kosten alles neu machen lassen.
    Nachdem ich bereits mit der Renovierung begonnen hatte, habe ich über die häufig ungültigen Klauseln bzg. Schönheitsreparaturen gelesen.
    Bei mir steht:

    Zitat

    Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung auszuführen bzw. ausführen zu lassen:
    Küche, Bad alle 3 Jahre
    usw.


    Es steht dort also nichts von:
    "die schönheitsreparaturen sind spätestens, in der Regel,..." der ähnliches
    Ist so eine Klausel jetzt gültig oder nicht?

    Für den Fall das sie ungültig sein sollte:
    Ich habe jetzt ja schon angefangen zu streichen.
    Muß ich jetzt noch alles fertig machen oder kann ich es lassen wie es ist?
    Weiter habe ich im Netz auf mehreren Seiten gelesen, das wenn ich trotz einer ungültigen Klausel renoviere, ich innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Schadensersatz klagen kann, bzg. Materialkosten, Freizeitausgleich usw.
    Der Anwalt bei dem ich war sagte, das ich nix machen kann wenn ich trotzdem renoviert habe... :confused:

    Es gibt auch noch einen weiteren Punkt, bei dem ich mir nicht sicher bin ob gültig oder nicht, die Farbauswahl...

    Zitat

    3. Die Arbeiten müssen In fachmännischer Qualitätsarbeit — handwerksgerecht — ausgeführt werden. Das Holzwerk darf nur weiß oder cremefarbig gestrichen werden, Naturholz nur transparent oder lasiert, Heizkörper und Heizrohre sind weiß zu streichen. Der Anstrich an Decken und Wänden hat in Weiß oder in einem anderen neutralen Farbton zu erfolgen. Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso die Anbringung besonderer Wanddekorationen und schwerer Tapeten.

    Ist das nicht so eine Klausel die den Mieter zu sehr einschränkt?

    Für Antworten bin ich sehr dankbar. Ich werde die Tage auch wohl noch einige Threads mehr starten, zu unterschiedlichen Themen.

  • Zitat

    Ich habe jetzt ja schon angefangen zu streichen.
    Muß ich jetzt noch alles fertig machen oder kann ich es lassen wie es ist?

    Ja, Du musst das zu Ende bringen, wenn Du einmal angefangen hast (zumindest den entsprechenden Raum).

    Zitat

    Weiter habe ich im Netz auf mehreren Seiten gelesen, das wenn ich trotz einer ungültigen Klausel renoviere, ich innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Schadensersatz klagen kann, bzg. Materialkosten, Freizeitausgleich usw.

    Wenn die Klausel ungültig ist und Du nachweislich nichts machen müsstest, wäre dies unter Umständen möglich.

    Unabhängig von der Ungültigkeit der Klausel: Angenommen, die Wände waren farbintensiv gestrichen (also in einem dunklen Gelb), dann musst Du trotzdem streichen. Farbige Wände gelten als Beschädigung der Mietsache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nach Deinen Angaben war die Wohnung bei Einzug gelb gestrichen. Die Renovierungsklausel ist ungültig, so daß Du rein gar nichts re-
    novieren mußt, nur besenrein zurück geben.
    Für den halb gestrrichenen Raum kannst Du möglicherweise keinen Ersatz verlangen, u.U. auch nicht fertig streichen. Würde Dir vor-
    schlagen, mit dem VM sich einigen: kein Ersatz, kein Fertigstreichen. (keinen Ärger, kein Gericht, keine Anwälte).

  • Würde Dir vor-
    schlagen, mit dem VM sich einigen: kein Ersatz, kein Fertigstreichen. (keinen Ärger, kein Gericht, keine Anwälte).


    Alles schon versucht, mit dem kann man leider nicht reden.
    Entweder es passiert genauso wie er es will, egal ob rechtens oder nicht, oder er dreht gleich am Rad.
    Er will sowieso nurnoch über einen Anwalt mit mir reden...


    Es war nach dem ZUSTAND gefragt...:eek:

    Die Wohnung war frisch renoviert.
    Allerdings nicht weiß, sondern in einem hellen Gelb gestrichen.

  • Die Wohnung war frisch renoviert. Allerdings nicht weiß, sondern in einem hellen Gelb gestrichen.


    Die Wiederherstellung dieses Zustands kann den VM bestenfalls verlangen, jedoch würde das dann wohl mit dem Fristenplan karambolieren. Den angefangenben Raum kannst natürlich so, wie er jetzt ist, nicht zurückgeben. Vom VM wirst Du m.E. keinen finanziellen Ausgleich verlangen können, da Ihr wohl über sowas keine vertragliche Vereinbarung habt.

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