Hallo zusammen.
Ich bin Thomas, 34 Jahre alt, und wohne seit 10 Jahren in einer Mietwohnung, aus der ich jetzt ausziehen muß.
Vor 2-3 Jahren wurde das Haus verkauft. Der neue Vermieter hat mir jetzt wegen (vorgeschobenen) Eigenbedarf gekündigt.
Da ich auch schon bei einem Anwalt war, von dem ich mich ziemlich schlecht beraten gefühlt habe, wende ich mich jetzt an euch.
Der Vermieter verlangt das die Wohnung beim Auszug TipTop, Super, 1A ... renoviert ist. Andernfalls will er eine Malerfirma bestellen und auf meine Kosten alles neu machen lassen.
Nachdem ich bereits mit der Renovierung begonnen hatte, habe ich über die häufig ungültigen Klauseln bzg. Schönheitsreparaturen gelesen.
Bei mir steht:
ZitatDie Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung auszuführen bzw. ausführen zu lassen:
Küche, Bad alle 3 Jahre
usw.
Es steht dort also nichts von:
"die schönheitsreparaturen sind spätestens, in der Regel,..." der ähnliches
Ist so eine Klausel jetzt gültig oder nicht?
Für den Fall das sie ungültig sein sollte:
Ich habe jetzt ja schon angefangen zu streichen.
Muß ich jetzt noch alles fertig machen oder kann ich es lassen wie es ist?
Weiter habe ich im Netz auf mehreren Seiten gelesen, das wenn ich trotz einer ungültigen Klausel renoviere, ich innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Schadensersatz klagen kann, bzg. Materialkosten, Freizeitausgleich usw.
Der Anwalt bei dem ich war sagte, das ich nix machen kann wenn ich trotzdem renoviert habe... ![]()
Es gibt auch noch einen weiteren Punkt, bei dem ich mir nicht sicher bin ob gültig oder nicht, die Farbauswahl...
Zitat3. Die Arbeiten müssen In fachmännischer Qualitätsarbeit — handwerksgerecht — ausgeführt werden. Das Holzwerk darf nur weiß oder cremefarbig gestrichen werden, Naturholz nur transparent oder lasiert, Heizkörper und Heizrohre sind weiß zu streichen. Der Anstrich an Decken und Wänden hat in Weiß oder in einem anderen neutralen Farbton zu erfolgen. Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso die Anbringung besonderer Wanddekorationen und schwerer Tapeten.
Ist das nicht so eine Klausel die den Mieter zu sehr einschränkt?
Für Antworten bin ich sehr dankbar. Ich werde die Tage auch wohl noch einige Threads mehr starten, zu unterschiedlichen Themen.