Hallo Joko,
"Am 15.09.14 habe ich einen Staffelmietvertrag unterschrieben."
- Die Staffel betrift nur die Höhe des Mietzinses.
"Dieser [Staffel]mietvertrag beinhaltet folgende Klausel.
"Der Mietvertrag beginnt am 15.09.2014 und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist erstmals zum 30.09.16 ordentlich gekündigt werden."
- Halte ich für ungültig. Solche Klausel ist lediglich bei Gewerbemietverträgen möglich. Der VM hätte, um eine Mindestmietdauer sicherzustellen, das Kündigungsrecht für BEIDE Parteien (bis zu 3 3/4 bzw. 4 Jahren) ausschliessen müssen. Dies geschah hier nicht, also gilt für Dich die gesetzliche KdgFrist.
"Ich habe mit meiner Wohnungsgesellschaft gesprochen ob es denn auch möglich wäre einen Nachmieter zu stellen. Dies ist möglich, jedoch verlangen die dann für den vorzeitigen Auszug eine Aufwandsentschädigung in höhe von 2-3 Mieten."
- "Irrtum" sprach der Hase und stieg vom Igel herunter.