Zählerablesung durch eine Firma, Muss ich die Fima bei mir in die Wohnung lassen??

  • Hallo

    Alle 6 Monate kommt eine Firma und möchte bei mir in der Wohnung meinen Wärmemengen Zähler und meine Wasser Uhr ablesen, doch das nervt langsam, ich möchte wen das möglich ist die Zähler selbst ablesen und die abgelesenen Zählerstände der Firma Schriftlich mitteilen.

    Ist das zulässig? Oder muss ich die Firma bei mir in die Wohnung lassen??

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Micha1307 (8. August 2015 um 11:54)

  • Um Meßeinrichtungen ablesen zu lassen mußt Du den Vermieter bzw. einen von ihm beauftragten Dritten in die Wohnung lassen.

    Das ist zulässig. Ob aber alle 6 Monate nötig wage ich zu bezweifeln. 1 x im Jahr reicht auch.

    Oder sind es unterschiedliche Firmen? 1 x die für die Heizkosten und 1 x die für Wasser? Das wäre dann was anderes.

    Selbst ablesen ist bei Wasserzählern ja noch möglich, bei Wärmemengenzähler bzw. Heizkostenverteilern für Laien schon schwieriger.

    Außerdem muß sich der Vermieter nicht auf die selbst abgelesenen Werte verlassen.

  • Hallo

    Ich selbst bin Heizungsbauer und kenne mich mit der Materie aus, es ist nur ein Wärmemengen zäher, die Ablesung ist genauso wie bei der Wasseruhr.

    Gibt es darüber ein Urteil??

    Das Problem ist das der Hausverwalter dabei ist und immer mir durch die Wohnung läuft und zu alles was zu Meckern hat.

  • Es gibt Urteile das Du den Vermieter bzw. von ihm beauftragte Personen zum Zwecke der Zählerablesung in die Wohnung lassen mußt. Ob es Dir nun paßt oder nicht.

    Siehe hier Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    Was Du beim Vermieter bemängeln kannst ist die Häufigkeit und das der Hausmeister/-verwalter, der sich zu dem unpassend benimmt, dabei ist.

    Die von der Abrechnungsfirma beauftragten Ableser sind sehr wohl in der Lage das allein zu machen.

    Du könntest natürlich beim nächsten mal der Verwalter nach der Vollmacht des Vermieters fragen:cool:

    Kann er die nicht vorlegen, mußt Du ihn nicht rein lassen.

    Dazu steht auch was unter dem Link.

  • Das Problem ist das der Hausverwalter dabei ist und immer mir durch die Wohnung läuft und zu alles was zu Meckern hat.


    Dann sagste im beim nächsten Mal, weshalb er draussen zu warten hat. Die Ablesedaten kannste latürnich auch dem Unternehmen schriftlich mitteilen:
    Nummer der Liegenschaft bzw. Aktenzeichen
    Anschrift
    Wohnungsnummer oder Lage
    Mietername
    Geräte-Nr.
    Zählerstand
    Datum.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (8. August 2015 um 14:03)

  • Hallo Berny

    Also, anitari, meint ich muss die Firma reinlassen.


    Zitat:
    Es gibt Urteile das Du den Vermieter bzw. von ihm beauftragte Personen zum Zwecke der Zählerablesung in die Wohnung lassen mußt. Ob es Dir nun paßt oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Micha1307 (8. August 2015 um 14:49)

  • Hallo Berny

    Also, anitari, meint ich muss die Firma reinlassen.

    Und bei dieser Meinung bleibe ich auch.

    Ist die Ablesung durch eine Firma vorgesehen kann der Mieter daran nichts ändern.

    Ähnlich wie bei Strom-, Wasser- oder Gasversorgern.

    Berny

    Zitat

    Die Ablesedaten kannste latürnich auch dem Unternehmen schriftlich mitteilen:

    Der Mieter ist aber nicht Vertragspartner des Unternehmens (der Ablese-/Abrechnungsfirma)

  • anitari:

    "Ist die Ablesung durch eine Firma vorgesehen kann der Mieter daran nichts ändern."
    - Logisch.

    "Ähnlich wie bei Strom-, Wasser- oder Gasversorgern."
    - Logo.

    " Berny
    Der Mieter ist aber nicht Vertragspartner des Unternehmens (der Ablese-/Abrechnungsfirma)"
    - Ist uns wohl hinreichend bekannt.
    Was ich meinte, ist, dass der Beschwerdeführer ja versuchen kann, die fremden Zählerablesungen wie beschrieben zu umgehen - wenn man ihn lässt.
    Wir schön, dass meine Immobilie Funk-Zähler hat...;)


  • Wir schön, dass meine Immobilie Funk-Zähler hat...;)

    ... und ich keinen Verwalter/Hausmeister der den Mietern evtl. auf den ... geht;)

    Mache alles in Personalunion wie es so schön heißt.

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