Hallo Ulrike123,
vorab wünsche ich Dir gute Besserung, auch, wenn Dir meine nachfolgende Meinung weniger gefallen dürfte:
"Nach 5 Jahren habe ich mit schriftlichem Einverständnis des VM meine Wohnung kurzfristig gekündigt."
- Zu welchem Datum?
"In einem kleinen Raum, der Küche und dem Gäste WC vorgelagert besteht schon seit 05/13 ein erheblicher Wasserschaden der vom Eigentümer nicht behoben wurde."
- Wann wurde der Schaden nachweislich dem VM gemeldet?
"Nun bin ich während des Umzuges notfallmäßig ins Krankenhaus gekommen"
- Damit hat der VM nichts zu tun.
"Somit hat sich der Übergabetermin ca. 1 Woche in den August reingeschoben."
"Die Wohnung ist von mir am 12.08.15 übergeben worden."
- Damit steht dem VM mindestens eine halbe MM als Nutzungsentschädigung zu. Sei froh, dass er offensichtlich noch nicht neu vermietet hatte, sonst hättest Du u.U. noch Hotelkosten der neuen Mieter zu übernehmen.
"Wie sieht es aus mit einem roten Anstrich auf 2 Wänden im Kinderzimmer?"
- Das sind (von Dir eingebrachte?) Sachbeschädigungen, die der VM nun auf Deine Kosten beheben (lassen) kann. Gibt es ein Übergabeprotokoll?