Beiträge von Berny

    Hallo Ulrike123,

    vorab wünsche ich Dir gute Besserung, auch, wenn Dir meine nachfolgende Meinung weniger gefallen dürfte:

    "Nach 5 Jahren habe ich mit schriftlichem Einverständnis des VM meine Wohnung kurzfristig gekündigt."
    - Zu welchem Datum?

    "In einem kleinen Raum, der Küche und dem Gäste WC vorgelagert besteht schon seit 05/13 ein erheblicher Wasserschaden der vom Eigentümer nicht behoben wurde."
    - Wann wurde der Schaden nachweislich dem VM gemeldet?

    "Nun bin ich während des Umzuges notfallmäßig ins Krankenhaus gekommen"
    - Damit hat der VM nichts zu tun.

    "Somit hat sich der Übergabetermin ca. 1 Woche in den August reingeschoben."
    "Die Wohnung ist von mir am 12.08.15 übergeben worden."
    - Damit steht dem VM mindestens eine halbe MM als Nutzungsentschädigung zu. Sei froh, dass er offensichtlich noch nicht neu vermietet hatte, sonst hättest Du u.U. noch Hotelkosten der neuen Mieter zu übernehmen.

    "Wie sieht es aus mit einem roten Anstrich auf 2 Wänden im Kinderzimmer?"
    - Das sind (von Dir eingebrachte?) Sachbeschädigungen, die der VM nun auf Deine Kosten beheben (lassen) kann. Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    Hallo ich habe da mal eine Frage und hoffe das mir da jemand behilflich sein kann.
    Ich zahle 11,10 Euro monatlich fuer einen Breitbandkabelanschluss dieser Betrag steht aber nicht im Mietvertrag und diesen muss ich meinem Vermieter seperat ueberweisen und ausserdem gibt es bei mir keinen Fernseher in der Wohnung.
    Ist das rechtskraeftig???


    Ein Betrag muss nicht im MV aufgeführt sein.
    Wenn bei Mietbeginn der Anschluss bereits in der Wohnung war, hast Du dafür anfallende Gebühren auch zu zahlen.
    Ob Du selbst Fernseher, Rundfunk, Telefon oder Internet daran betreibst, ist unerheblich.

    Martinus:

    "Hauptmieter hat Hauptmietvertrag fristgerecht zum 31.11.2015 gekündigt, da er ab 01.12.15 eine 1-Zi-Whg bezieht. Hauptmieter möchte nun auch den Untermietvertrag zum 31.11.2015 kündigen.
    Im Untermietvertrag stehen folgende Klauseln:
    1. Die Mietdauer bestimmt sich nach dem Hauptmietvertrag.
    2. Endet das Hauptmietverhältnis (gleich aus welchem Grund), endet auch ausnahmslos das Untermietverhältnis
    3. Der Untervermieter kann mit einer Frist von 3 Monaten auch ohne berechtigtes Interesse das Untermietverhältnis kündigen."
    - Die Mietverhältnisse enden dann zum 30.11.2015 für HM+UM.

    "Meine Fragen, die mich brennend interessieren:
    1. Stellt die Kündigung des Hauptmietvertrages in Kombination mit der 1. Klausel im Untermietvertrag ein "berechtigtes Interesse i.S.d. § 573 I 1 BGB dar, sodass der Untermietvertrag auch zum 31.11.2015 nach § 573 I 1 BGB gekündigt werden kann? (Denn ansonsten würde ohne Vorliegen der 573 II Nr. 1 - 3 nur der § 573a mit seinen 6 Monaten gelten, was vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann)
    2. Die 2. Klausel müsste gem. § 573 IV BGB unwirksam sein, da sie (zB beim Aufhebungsvertrag zw Vermieter - Hauptmieter) die Untermieter-Schutzregeln aus §§ 573 ff BGB unterläuft, oder?
    3. Die 3. Klausel müsste ebenfalls gem. § 573 IV / 573a IV BGB unwirksam sein, da sie gegen die Regelungen aus §§ 573, 573a BGB verstößt, dass 3-Monats-Kündigung nur mit berechtigtem Interesse + ohne berechtigtes Interesse idR 6-Monats-Frist gilt, oder?"
    - Tipp: Frage besser Juristen.

    Okay, scheint das realistisch ?
    Heizung läuft über zentrale Gasheizung, Warmwasser über Durchlauferhitzer.
    Ist das so "in ORdnung" ? ICh weiss schwierige Frage und kaum zu beantworten..


    Nöö, das ist in meinem Nachbarhaus genauso. Die Mieter freuen sich immer über die Abrechnungen des Stromversorgers...:mad:

    Hinsichtlich der Kellerboxen wurde eigentlich schon alles gesagt. Ich denke nicht, dass der Vermieter dieser einfach aufbrechen und beräumen kann, zumindest nicht innerhalb dieser kurzen Frist.
    Was für Gegenstände wurden denn im Fahrrad- und Trockenraum abgestellt? Das im Fahrradraum Fahrräder abgestellt werden, ist logisch, aber was ist mit dem Trockenraum? Ist dieser eindeutig als Trockenraum gekennzeichnet, haben die Mieter gar nicht das Recht, dort irgendwelche Gegenstände abzulagern.

    Hier kann der Vermieter sicher problemlos beräumen.


    Stimme zu, jedoch letzten Satz bezweifele ich.

    Salomon:

    "Ich werde definitiv versuchen noch den Vermieter zu erreichen um dies zu klären, da wir noch nicht einmal in der Wohnung leben geschweige den eine Lärmbelästigung verursacht haben."
    - Informiere uns bitte über das Ergebnis.

    "Kann der Vermieter mich ohne weiteres abmahnen"
    - Können kann er...

    "mir bei erneuter Beschwerde mit der fristlosen Kündigung drohen?"
    - Dito, drohen kann er ebenfalls, aber ob er die Fristlose auch durchsetzen kann, weiss ich nicht - "bestenfalls" eine Fristgerechte.

    Hallo img44,

    Mietminderungen sind wohl ein Thema bei Dir...

    "Etwa 50 Meter Luftlinie entfernt finden jeden Sommer Festspiele statt."
    - Ich sehe darin keinen Grund für eine MM.

    "Ich müsste mir nun das Bad mit 3 Nachbarn teilen. Eine Toilette für 4 Leute ist natürlich machbar, allerdings ..."
    - Wenn die Mindesthygienestandards eingehalten werden, sehe ich hierin keinen MM-Grund. Ausserdem wird in Deinem MV wohl auch kaum diesbzgl. Bezug genommen worden sein.

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