Ndemi:
"ich habe den Überblick über diverse Bestimmungen des BGHs verloren und habe Schwierigkeiten..."
- ... und frage mich/Dich, was eine Nachmietervereinbarung (noch nie so'n Stuss gehört) mit einem bestehenden Mietvertrag zu tun hat. Der nächste Mieter bekommt ja wohl einen eigenen Mietvertrag mit dem VM. Du kannst natürlich mit dem Nachmieter privat irgendwelche Vereinbarungen treffen. Hat der VM aber nix mit zu tun.
"Die Wohnung wurde im unrenovierten Zustand übergeben,"
- Durch Übergabeprotokoll beweisbar? "un/renoviert" bedeutet nicht viel, ist gesetzlich nicht näher definiert. Müsste also eine exakte Zustandsbeschreibung dabei sein.
"2) Muss ich streichen? Und wenn ja, was genau?"
- Alles in weiss, was Du farblich abgeändert hast.
"3) Muss ich wirklich das Laminat entfernen?"
- Wenn es von Dir eingebracht wurde UND der VM das verlangt.
"") Sind die Schönheitsreparaturklauseln rechtens?
Paragraph 4: Schönheitsreparaturen[/U][/B]
"Der Mieter trägt die laufenden Schönheitsreparaturen, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Kalken oder Tapezieren der Decken und Wände, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von Innen sowie Heizkörper einschließlich der Heizrohre.""
- Ja.