Beiträge von Berny

    Da die Heizung bei uns Kaputt gegangen ist und nicht mehr zu reparieren war, hat der Vermieter eine neue Einbauen lasse.
    Kann uns hierraus eine Mieterhöhung entstehen ?


    Nein, denn die Heizung MUSSTE ausgewechselt werden - dies schuldet der VM den Mietern nach §535 BGB den Mietern.

    Hallo ihr Lieben,
    es ist ja schön alle Eure Antworten zu lesen, aber seit ihr Mieter oder Vermieter.
    Aber anscheinend meint ihr man muss sich alles gefallen lassen von den Vermietern, obwohl man sich nicht zu schulden kommen lassen hat. Normalerweise reagiere ich nicht so empfindlich aber sorry bei einigen Eurer Antworten verstehe ich Welt nicht mehr.


    Dann lerne gefälligst, die Welt zu verstehen. Tut mir ja soo nicht-leid, mit meiner Antwort Deinen Geschmack nicht getroffen zu haben.:eek:

    Hallo Steinel,
    die Abrechnung der Müllkosten für Eure Liegenschaft nach anteiligen Mietflächen ist gesetzeskondom.
    Es liegt an Euch, mit dem Vermieter eine Lösung zu finden, dass die Zuordnung der Tonnen zu einzelnen Nutzergruppen "korrigiert" wird. Hilfreich wäre es, wenn Ihr dem VM die entsprechenden Daten liefern würdet.

    Mit dieser Mietminderung erreicht Ihr dann nur ein dauerhaft gestörtes Verhältnis zum Vermieter.
    Mietminderungen stellen mittlerweile eine Art Volkssport dar. Aber wehe, ein Mieter wünscht sich mal ein kulantes Verhalten des Vermieters.


    Kann mich da nur anschliessen...:rolleyes:

    Hallo Smuji,

    auch die neu entstandene dritte Wohnung MUSS von Techem in die Berechnungen mit einbezogen werden. Diesbzgl. solltest Du Dich mit T. in Verbindung setzen. Bekannterweise ist T. die teuerste auf dem Markt tätige Firma.

    Im übrigen schliesse ich mich den Negativäusserungen der Vorposter an. Du solltest dringend Deinen blauäugigen Wissenshorizont erweitern.

    PS: Kannst ruhig bei Deiner leserverachtenden Kleinschreibung bleiben, hilft Dir (auch) nicht weiter.

    Smuji,

    ich hoffe, es stört Dich nicht, wenn ich Gross- und Kleinschreibung anwende.

    Ich als Hauseigentümer würde auf jeden Fall insgesamt vier Zähler installieren (lassen): Drei für die Wohnungen plus einen für Allgemeinstrom. Ein ortsansässiger Elektrofachbetrieb, welcher vom zuständigen EVU anerkannt ist, wird Euch gerne beraten.
    Die momentan etwas zu Buche schlagenden Installationskosten werden Euch nicht weh tun, wenn Ihr bedenkt, dass Ihr Euch später kostspielige Auseinandersetzungen erspart. Um Kosten niedrig zu halten, würde ich mir mehrere Angebote unterbreiten lassen.

    Vielen Dank ffür diesen grandiosen Tip.


    Anstelle solch dummes Zeugs zu posten, sollteste uns lieber mitteilen, ob Du heute wieder mit Warmwasser beglückt wurdest. Dann würden uns sicherlich Felsbrocken von den Herzen fallen.

    Auch ich würde jedenfalls eine Vorabnahme anstreben. Vielleicht ist der Verwalter damit einverstanden, v.a. im Hinblick auf die rote Wand, wenn Du alle Wände und Decken weiss streichst.
    Die Tapetenfreiheit wurde ja offensichtlich formularmässig vereinbart. Ob es hier eher zur Rechtswirksamkeit eher einer Individualvereinbarung bedurft hätte, wage ich nicht zu beurteilen.

    Der Auszug fand 1,5 Monate vor dem Ende der Kündigungsfrist (1. September) statt. Ich habe den Vermieter gefragt was in der Wohnung noch gemacht werden sollte, woraufhin er die Wohnung anschauen wollte. Jedoch wollte er aber gleich die Schlüssel haben. Ich habe es so verstanden (obwohl er es nicht so direkt gesagt hat), dass er die Wohnung so übernimmt wie sie ist, dafür dass ich ihm noch die 1,5 Monate Miete bezahle für die leere Wohnung. Ich weiss, ich hätte es schriftlich mit ihm vereinbaren sollen:(( Kann ich von ihm noch verlangen, dass ich die Schaden selbst beseitige? Und was sit dann mit der Reparaturklausel, muss ich alles renovieren und streichen?


    Ich bleibe bei den bisher gemachten Aussagen vom Mainschwimmer und mir. Du lässt die Mietsache 1,5 Monate ungenutzt leer stehen und jetzt, fast einen Monat weiter, kommst Du mit dem Wunsch einer Problemlösung? Da kann ich Dir nur einen Fachanwalt empfehlen zu konsultieren, ob jetzt noch was zu retten ist.

    Moin Inken,

    "Wie o.g. steht in meinem Vertrag eine Klausel, die heißt wie folgt: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2010 & die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate"."
    - Entspricht dem Gesetz. Beispiel: Jetzt kündigen zum 31.12.

    "Wie ihr ja seht, enden in 10 Tagen die 5 Jahre & ich frage mich, ob die 3 Monate weiterhin gelten, oder ab dann 6 Monate ???"
    - Für den M bleibt es bei 3 Monaten, für den VM 6 Monate, wenn er nach dem 01.10. kündigt (Eingang der Kündigung beim Mieter).

    "Mein VM versucht nämlich gerade & ganz hektisch `nen Grund zu finden, mich los zu werden."
    - Könnte der springende Punkt werden.

    "Wünsche euch noch `nen schönen Sonntag...lg...cu & take care...:*...;-)"
    - Danke, gleichfalls, und Grüsse in Richtung Rote Laterne.:rolleyes:

    Der Vermieter hat sehr kurzfristig den Termin für die Übergabe auf mein Umzugstag verlegt.


    Kommt mir komisch vor. Der "Termin" der Rückgabe der Mietsache ist regelmässig der letzte Tag des Mietverhältnisses, und der dürfte einem Mieter wohl bekannt (gewesen) sein. Ob der Mieter an diesem Tag mit noch anderen Tätigkeiten beschäftigt ist, spielt dabei keine Geige.

    Ndemi:

    "ich habe den Überblick über diverse Bestimmungen des BGHs verloren und habe Schwierigkeiten..."
    - ... und frage mich/Dich, was eine Nachmietervereinbarung (noch nie so'n Stuss gehört) mit einem bestehenden Mietvertrag zu tun hat. Der nächste Mieter bekommt ja wohl einen eigenen Mietvertrag mit dem VM. Du kannst natürlich mit dem Nachmieter privat irgendwelche Vereinbarungen treffen. Hat der VM aber nix mit zu tun.

    "Die Wohnung wurde im unrenovierten Zustand übergeben,"
    - Durch Übergabeprotokoll beweisbar? "un/renoviert" bedeutet nicht viel, ist gesetzlich nicht näher definiert. Müsste also eine exakte Zustandsbeschreibung dabei sein.

    "2) Muss ich streichen? Und wenn ja, was genau?"
    - Alles in weiss, was Du farblich abgeändert hast.

    "3) Muss ich wirklich das Laminat entfernen?"
    - Wenn es von Dir eingebracht wurde UND der VM das verlangt.


    "") Sind die Schönheitsreparaturklauseln rechtens?
    Paragraph 4: Schönheitsreparaturen[/U][/B]
    "Der Mieter trägt die laufenden Schönheitsreparaturen, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.
    Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Kalken oder Tapezieren der Decken und Wände, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von Innen sowie Heizkörper einschließlich der Heizrohre.""
    - Ja.

    Hallo Marlen,

    "Wir sind eine Studenten-WG und mein Mitbewohner hat einen großen Riss im Fenster,"
    - Eigenes Zimmer mit eigenem Mietvertrag?

    "Bisherige Versuche das mit dem Vermieter zu klären sind gescheitert. Nun ist er am Ausziehen und es ist allerhöchste Zeit eine Reparatur vornehmen zu lassen."
    - OK.

    "Laut Einschätzung des Glasers handelt es sich um einen Spannungsriss (also durch starke Kälte/Hitze verursacht), Reparaturkosten würden sich auf weit über 1000€ belaufen."
    - Dann würde ich doch mal die Meinungen von mehreren Glasern einholen.

    "Der Vermieter weigert sich aber die Reparatur zu zahlen und ist der Überzeugung, dass sei Sache des Mieters."
    - Na klar...

    "Seit einigen Wochen weigert er sich nun auch unsere Nebenkostenüberschüsse (mehrere hundert Euro) zurückzuzahlen mit der Begründung, dass solange die Fenstersache nicht geklärt"
    - Würde ich wohl auch so machen.

    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum über die Betriebskosten?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!