Wohnung gekündogt! Gültigkeit von Reparaturklauseln

  • Guten Tag,

    ich habe den Überblick über diverse Bestimmungen des BGHs verloren und habe Schwierigkeiten die individuellen Formulierungen in meinem Vertrag auf Beschlüsse zu übertragen. Daher wäre ich euch sehr verbunden, wenn Ihr ein Urteil über meine Klauseln treffen könntet.

    Info: Die Wohnung wurde im unrenovierten Zustand übergeben, aber als renoviert klassifiziert in der Nachmietervereinbarung.

    Fragen:
    1) Ist die Nachmietervereinbarung und/oder ihr Inhalt rechtens?
    2) Muss ich streichen? Und wenn ja, was genau?
    3) Muss ich wirklich das Laminat entfernen?
    4) Sind die Schönheitsreparaturklauseln rechtens?

    Vielen Dank im Voraus für die Mühe!

    Klausel:

    Paragraph 4: Schönheitsreparaturen

    "Der Mieter trägt die laufenden Schönheitsreparaturen, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.

    Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Kalken oder Tapezieren der Decken und Wände, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von Innen sowie Heizkörper einschließlich der Heizrohre."

    Zudem gibt es eine Nachmietervereinbarung die ich unterschrieben habe. In dieser steht:

    "Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass die Beseitigung der bei Wegnahme der mietereigenen Gegenstönde eventuell entstehenden Beschädigungen durch den Mieter mit Ende des Mietverhältnisses fällig und/oder notwendig ist.
    Darüber hinaus ist der Mieter zum Rückbau bzw. Wegnahme folgender Einbauten/Gegenstände, die nicht Bestandteil der Mietsache sind, verpflichtet.
    Einbauküche und Laminat. PVC + Belag in der Küche.

    Die Parteien vereinbaren, dass die Wohnung mit Übergabe an den Nachmieter als sach- und fachgerecht renoviert übergeben gilt. Unter dieser Maßgabe verzichtet der Vermieter hiermit auf die Durchführung eventuell fälliger Schadensbehebungen durch den Mieter. Die Verpflichtung zum Rückbau ggf. oben benannter Einbuten geht auf den Nachmieter über."

  • Ob ein Gericht, dass sich mit diesen wilden Klauseln befassen sollte, den Durchblick behält, dürfte fraglich sein.

    Laut Vertrag musst du deine Einbauten bei Auszug entfernen, das ist okay, weil auch Gesetz. Schäden, die dabei entstehen hast du zu beseitigen, auch das ist okay. Wenn du aber nötige Schönheitsreparaturen vornimmst, verzichtet der Vermieter auf den Rückbau und drückt diese Dinge dem Nachmieter aufs Auge.

    Zitat

    Fragen:
    1) Ist die Nachmietervereinbarung und/oder ihr Inhalt rechtens?
    2) Muss ich streichen? Und wenn ja, was genau?

    Wie alle anderen Mieter auch nur Schäden beseitigen. Schäden wären u.a. bunte Tapeten z.B. mit Muster oder farbige Anstriche. Wenn nichts davon zutrifft, dann muss auch nicht gestrichen werden.

    3) Muss ich wirklich das Laminat entfernen?

    Ja.

    4) Sind die Schönheitsreparaturklauseln rechtens?

    Ja

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, müsste ich also farbige Anstriche beseitigen und sonst keineweiteren Streicharbeiten leisten. Korrekt?

    "Laut Vertrag musst du deine Einbauten bei Auszug entfernen, das ist okay, weil auch Gesetz. Schäden, die dabei entstehen hast du zu beseitigen, auch das ist okay. Wenn du aber nötige Schönheitsreparaturen vornimmst, verzichtet der Vermieter auf den Rückbau und drückt diese Dinge dem Nachmieter aufs Auge."
    Das ist mir etwas unklar. Bedeutet das, dass ich entweder streiche und dann auf den Rückbau von Laminat verzichten kann oder wie genau meinst du das?

  • Ndemi:

    "ich habe den Überblick über diverse Bestimmungen des BGHs verloren und habe Schwierigkeiten..."
    - ... und frage mich/Dich, was eine Nachmietervereinbarung (noch nie so'n Stuss gehört) mit einem bestehenden Mietvertrag zu tun hat. Der nächste Mieter bekommt ja wohl einen eigenen Mietvertrag mit dem VM. Du kannst natürlich mit dem Nachmieter privat irgendwelche Vereinbarungen treffen. Hat der VM aber nix mit zu tun.

    "Die Wohnung wurde im unrenovierten Zustand übergeben,"
    - Durch Übergabeprotokoll beweisbar? "un/renoviert" bedeutet nicht viel, ist gesetzlich nicht näher definiert. Müsste also eine exakte Zustandsbeschreibung dabei sein.

    "2) Muss ich streichen? Und wenn ja, was genau?"
    - Alles in weiss, was Du farblich abgeändert hast.

    "3) Muss ich wirklich das Laminat entfernen?"
    - Wenn es von Dir eingebracht wurde UND der VM das verlangt.


    "") Sind die Schönheitsreparaturklauseln rechtens?
    Paragraph 4: Schönheitsreparaturen[/U][/B]
    "Der Mieter trägt die laufenden Schönheitsreparaturen, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.
    Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Kalken oder Tapezieren der Decken und Wände, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von Innen sowie Heizkörper einschließlich der Heizrohre.""
    - Ja.

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