Hallo,
kurz zum Sachverhalt:
Wir wohnen seit etwa 10 Monaten zur Miete in einem Haus. Bei der Reinigung der Armaturen im Bad ist uns ein Fehler unterlaufen, wodurch sich diese verfärbt haben. Wir haben das dem Vermieter vor kurzem mitgeteilt, da wir von ihm wissen wollten, ob er vielleicht eine Idee hat, ob man das wieder ausbessern kann. Seine erste Aussage war ein lapidares "Nein dass muss ausgetauscht werden, aber ist ja ihr Geld"
2 Tage später gab es dann eine Mail Seitens des Vermieters. Dort setzte er uns eine Frist von 2 Monaten um alle Armaturen auszutauschen und kündigte gleichzeitig eine Besichtigung des Mietobjekts zum entsprechenden Ende der Frist an.
Meine Sicht:
Ich sehe keine Grundlage für diesen Termin. Die Armaturen funktionieren, wir haben den Schaden gemeldet und werden ihn bei Zeiten (spätestens zum Auszug) natürlich auch ausbessern lassen. Die Frage der Schuld stellt sich hier nicht. Die Reaktion des Vermieters halte ich jedoch für unangemessen. Hat er hierzu ein Recht? In allen Beiträgen, Merkblättern, Urteilen etc. die ich bisher gefunden habe, ging es vornehmlich immer um Termine die man dem Vermieter nennen soll, aber nie umgekehrt.
Auch die Besichtigung sehe ich als zumindest zweifelhaft an. In der Mail nennt er keinen Grund für die Besichtigung, der geht lediglich durch den Termin hervor, wenn man interpretieren will. Zudem habe ich nirgendwo eine rechtliche Grundlage gefunden, die besagt dass der Vermieter ein Recht dazu hat Schönheitskorrekturen zu prüfen (nichts anderes ist es für mich).
Gibt es hierzu eine eindeutige Rechtslage?