Kündigungsfristen in Mietvertägen "Marke Eigenbau bzw. 08/15"

  • Ahoi @all & LG von der "Flensburger Förde"...:o,

    ich habe euch gestern erst gefunden & auch schon meine -nachfolgende- Frage gesucht. Entweder habe ich sie nicht registriert, oder einfach überlesen, sry.

    Wie o.g. steht in meinem Vertrag eine Klausel, die heißt wie folgt:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2010 & die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate".

    Wie ihr ja seht, enden in 10 Tagen die 5 Jahre & ich frage mich, ob die 3 Monate weiterhin gelten, oder ab dann 6 Monate ??? Mein VM versucht nämlich gerade & ganz hektisch `nen Grund zu finden, mich los zu werden....grrrrr.....

    Würde mich echt freuen, wenn ihr heute noch Info geben könntet.

    Wünsche euch noch `nen schönen Sonntag...lg...cu & take care...:*...;-)
    Inken

    2 Mal editiert, zuletzt von Inken (20. September 2015 um 12:03)

  • Moin Inken,

    "Wie o.g. steht in meinem Vertrag eine Klausel, die heißt wie folgt: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2010 & die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate"."
    - Entspricht dem Gesetz. Beispiel: Jetzt kündigen zum 31.12.

    "Wie ihr ja seht, enden in 10 Tagen die 5 Jahre & ich frage mich, ob die 3 Monate weiterhin gelten, oder ab dann 6 Monate ???"
    - Für den M bleibt es bei 3 Monaten, für den VM 6 Monate, wenn er nach dem 01.10. kündigt (Eingang der Kündigung beim Mieter).

    "Mein VM versucht nämlich gerade & ganz hektisch `nen Grund zu finden, mich los zu werden."
    - Könnte der springende Punkt werden.

    "Wünsche euch noch `nen schönen Sonntag...lg...cu & take care...:*...;-)"
    - Danke, gleichfalls, und Grüsse in Richtung Rote Laterne.:rolleyes:

  • Mein VM versucht nämlich gerade & ganz hektisch `nen Grund zu finden, mich los zu werden....grrrrr.....


    Da kann er aber lange suchen und wird wohl kaum fündig werden. Denn vor dem Gesetz gibt es für den Vermieter nur vier Kündigungsgründe. http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=458

    1. Der Vermieter hat ein mietrechtlich "berechtigtes Interesse" an der Kündigung des Mietvertrages, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs 2 Nr. 1 BGB).

    2. Wenn er die Wohnung für sich oder Familienangehörige benötigt - Eigenbedarf - § 573 Abs I Nr. 2 BGB.

    3. Wenn er an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist § 573 Abs II Nr. 3 BGB.

    4. Wenn ihr mit dem Vermieter unter einem Dach wohnt und keine weitere Wohnung vorhanden ist, dann kann er euch ohne Angaben von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist kündigen.
    http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=241

    Halte uns bitte auf dem laufenden

  • Howdy Berny & Mainschwimmer,

    vielen Dank für eure schnellen Info`s. Aber jetzt bitte nicht böse werden, wenn ich euch schreibe, dass ich die Antworten schon gewusst/geahnt habe. Wollte nur wissen, ob meine Kenntnisse noch aktuell sind. Ich bin nämlich -vom Vor-Privat-Vermieter- ein gebranntes Kind. Seither beschäftige ich mich -akribisch- mit dem Mietrecht, leider.

    Okidoki, ich bin echt begeistert von diesem Forum & werde jetzt regelmäßig rein schauen & mich mit meinen Kenntnissen (§§ etc.) beteiligen. Und natürlich, um selber auf dem Laufenden zu bleiben.

    LG...cu & lasst euch nicht ärgern...:*...;-)
    Inken

    PS Berny. Ist zwar jetzt "Off-Topic ", aber du hast es selber angesprochen. Link über das Schicksal der "Roten Laterne" !!!
    http://www.foerdeschnack.de/die-kuste-flen…Laterne-501036/

    Einmal editiert, zuletzt von Inken (21. September 2015 um 14:59)

  • Moin Inken,
    danke für den Info-Link über die Rote Laterne.:) Mir fiel ad hoc nichts "tolleres" als diese ein. War einmal auf ein Bier dort drin, ca. 1965 während meiner Bw-Zeit.

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