Beiträge von Berny

    Er ist ein älterer Herr und meinte er dürfe die Investition der Heizung so umlegen und die Abrechnung des Verbrauchs wäre so völlig in Ordnung. Sprich er lässt gar nicht mit sich reden.
    Wie soll ich mich jetzt Verhalten?


    Teile die Argumente der Vorposter dem VM schriftlich mit und widerspreche wegen der genannten Gründe der Betriebskosten- bzw. Heizkostenabrechnung.

    meisterfisch:

    "... und dann bis zur BK Abrechnung 2014 gewartet werden."
    - Diese (falls sie das Kalenderjahr umfasst) müsste Dir bis spätestens 31.12.20015 zugehen.

    "Seit Anfang September habe ich mindestens 10 mal angerufen. Mir wurde immer versprochen, dass ein Rückruf erfolgen würde (was nie eintrat) und angebliche Post, die noch am selben Tag verschickt werden sollte, ist auch nicht angekommen."
    - Das sind die (heutzutage leider) üblichen Ausreden... wenn der Chef verlangt wird, ist der leider gerade in einer Besprechung...

    "Meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?"
    - Den 01.01.2016 abwarten.

    Auch ich habe kein Interesse, mir das Gesülze durchzulesen.

    theoretisch konnte ich laut Mietvertrag erst zu 1. November ausziehen.


    Du kannst jederzeit ausziehen, nur, die Miete hast Du noch für die kommenden sechs Tage zu zahlen. Falls Du das nicht schaffst, setzte Dich irgendwo hin und hältst die Hände offen.

    Hallo gn3v,

    Du hast Dich ja bereits schlau gemacht über die Zumutbarkeit etc. von Besichtigungsterminen. Eine schriftliche Ankündigungspflicht halte ich für überzogen. Ich würde genau über erfolgte Besichtigungen Buch (Excel:) führen: Datum, Uhrzeit von-bis, Name/n des/r Besichtigenden, Vorkommnisse.
    Ausserdem dem VM schriftlich mitteilen, dass das gesundheitliche Wohl Eures Baby's seinem finanziellem vorzuziehen ist. Ferner würde ich ihm, wenn das zumutbare Wochenpensum erreicht ist, weiteren Zugang verwehren.

    Hallo Nirvana,

    "Heute hat sich mein Vermieter gemeldet. Er möchte die Kaltmiete von 450€ auf 575€ erhöhen."
    - Mit welcher Begründung?

    "1.Wenn ich richtig liege darf er die Miete nur um 20% innerhalb von drei Jahren erhöhen?"
    - Meine ich auch, grundsätzlich, wie es aber in Bavaria ist, weiss evtl. Google.

    "2. Im Mietvertrag wurde die Miete der Wohnung auf unbestimmte Zeit vereinbart und unter §4 Nr. wurde vereinbart das die Miete unverändert beleibt.. Liege ich damit richtig das er die Miete gar nicht erhöhen kann?"
    - Ich meine Ja.

    "Nachdem ich ihm das erzählte und sagte das ich dazu bereit wäre eine Mieterhöhung von 60-70€ zu akzeptieren, wurde mir gesagt ich solle mir eine neue Wohnung suchen."
    - Der Ärmste...:mad:

    "Da ich ich ja einen gültigen Mietvertrag habe brauche ich das ja nicht. Darauf meinte mein Vermieter der vertrag sei nur so lange gültig bis er gekündigt wird------> Eigenbedarf."
    - ... welcher wasserdicht zu beweisen wäre.

    "Klingt ja fast nach einer Drohung, entweder Erhöhung akzeptieren oder raus?"
    - So klingt's.

    "Geht das so einfach im Zusammenhang des Sachverhaltes?"
    - Nix versteh...

    "Vor allem ich bin ja nicht alleine in der Wohnung, denn hier wohnt meine Familie(Partnerin und unsere vierjährige Tochter)"
    - Dürfte wohl vorerst zweitrangig sein. Warte erst mal die Eigenbedarfskündigung mit der Begründung ab. Und dann wären auch noch die Interessen abzuwägen...

    Frikkas mit Rasierklingen sowie Gulaschhappen mit Arsen. Dann biste das Problem bald los. Musst nur drauf achten das deiner nix frisst ^^

    Das war ein Scherz und kein Tip !!!!!


    ... den trotzdem niemand hier "braucht"!

    Son Kokolores grade bei WG Zimmern scheint ja der Standard zu sein. Inner WG wohnt man doch meist als Student oder ? Da sollte man ein wenig an Hirnsubstanz und die Fähigkeit logisch zu denken annehmen dürfen, obwohl heute ist ja alles möglich. Aber das ist ein anderes Thema

    Man kündigt immer schriftlich und fristgerecht . Dann macht man vor Ablauf der Mietzeit eine Abnahme in der man sich den ordentlichen Zustand abzeichen lässt, falls Mängel da sind werden diese beseitigt. Dann übergibt man die Schlüssel und alles ist gut.

    Wer das nicht hinkriegt, schaffts auch nicht nach dem Toilettenbesuch abzuspülen !! Sry ... aber Abi gibts wohl heute zum download auf RTL.de


    Wo Du recht hast, hast Du recht...

    Naja, zu ,,Nullplan" kommt bei dem Vermieter eben auch noch komplettes Desinteresse an den Belangen der Mieter hinzu. Regelmäßig waren seine Ausreden, er sei im Ausland oder wäre anderweitig verhindert. Welcher Vermieter verschiebt schon die Wohnungsübergabe zweimal. Mit den Abrechnungen muss er sich jetzt beeilen. Traue ihm auch Ausreden zu, dass er keine Adresse hatte. Zu der Kaution hat er bei der Übergabe schon gesagt, er hätte dazu garkeine Unterlagen, die ihm aber laut meiner Bank zugestellt wurden.


    Mit diesen Argumenten ist Dein Vermieter in "guter" - zumindest zahlreicher(!) Gesellschaft.:mad:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!