Hallo, mein Vater muss wohl diesen mindest Mietsatz nehmen . Es gilt also für ihn gegenüber dem Finanzamt.
Warum genau weiß ich gerade gar nicht. Werden uns auf jeden Fall beraten lassen.
Kann ja sein dass es hier Leute gibt, welche ähnliche Bedingungen haben
Beiträge von Berny
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Er ist ein älterer Herr und meinte er dürfe die Investition der Heizung so umlegen und die Abrechnung des Verbrauchs wäre so völlig in Ordnung. Sprich er lässt gar nicht mit sich reden.
Wie soll ich mich jetzt Verhalten?
Teile die Argumente der Vorposter dem VM schriftlich mit und widerspreche wegen der genannten Gründe der Betriebskosten- bzw. Heizkostenabrechnung. -
ReStart86:
"Wir haben gelesen man müsse bei der Vermietung mindestens 75% des örtlichen Mietspiegels nehmen, damit das Finanzamt dies anerkennt."
- Gegenüber dem Vater oder Dir?"Was genau bedeutet dies?"
- Ich würde mich bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt erkundigen. -
Hallo janea,
eine Ankündigung von ernsten Konsequenzen ist heutzutage leider meistens nötig - ich spreche da aus Erfahrung.
Den Aussagen meiner Vorposterin schliesse ich mich an. -
meisterfisch:
"... und dann bis zur BK Abrechnung 2014 gewartet werden."
- Diese (falls sie das Kalenderjahr umfasst) müsste Dir bis spätestens 31.12.20015 zugehen."Seit Anfang September habe ich mindestens 10 mal angerufen. Mir wurde immer versprochen, dass ein Rückruf erfolgen würde (was nie eintrat) und angebliche Post, die noch am selben Tag verschickt werden sollte, ist auch nicht angekommen."
- Das sind die (heutzutage leider) üblichen Ausreden... wenn der Chef verlangt wird, ist der leider gerade in einer Besprechung..."Meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?"
- Den 01.01.2016 abwarten. -
Auch ich habe kein Interesse, mir das Gesülze durchzulesen.
theoretisch konnte ich laut Mietvertrag erst zu 1. November ausziehen.
Du kannst jederzeit ausziehen, nur, die Miete hast Du noch für die kommenden sechs Tage zu zahlen. Falls Du das nicht schaffst, setzte Dich irgendwo hin und hältst die Hände offen. -
wie immer mal keine Regung, außer 1/3 mehr NK zu berechnen, hat der sich gedacht, lass die doch selbst rechnen!!!
Du scheinst ja genauso kommunikativ zu sein wie Dein VM. -
ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, das Mietverhältnis endet am 31.01.17 und dem Vermieter steht nun das Besichtigungsrecht zu.
Ähem....

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Hallo gn3v,
Du hast Dich ja bereits schlau gemacht über die Zumutbarkeit etc. von Besichtigungsterminen. Eine schriftliche Ankündigungspflicht halte ich für überzogen. Ich würde genau über erfolgte Besichtigungen Buch (Excel:) führen: Datum, Uhrzeit von-bis, Name/n des/r Besichtigenden, Vorkommnisse.
Ausserdem dem VM schriftlich mitteilen, dass das gesundheitliche Wohl Eures Baby's seinem finanziellem vorzuziehen ist. Ferner würde ich ihm, wenn das zumutbare Wochenpensum erreicht ist, weiteren Zugang verwehren. -
Hallo Nirvana,
"Heute hat sich mein Vermieter gemeldet. Er möchte die Kaltmiete von 450€ auf 575€ erhöhen."
- Mit welcher Begründung?"1.Wenn ich richtig liege darf er die Miete nur um 20% innerhalb von drei Jahren erhöhen?"
- Meine ich auch, grundsätzlich, wie es aber in Bavaria ist, weiss evtl. Google."2. Im Mietvertrag wurde die Miete der Wohnung auf unbestimmte Zeit vereinbart und unter §4 Nr. wurde vereinbart das die Miete unverändert beleibt.. Liege ich damit richtig das er die Miete gar nicht erhöhen kann?"
- Ich meine Ja."Nachdem ich ihm das erzählte und sagte das ich dazu bereit wäre eine Mieterhöhung von 60-70€ zu akzeptieren, wurde mir gesagt ich solle mir eine neue Wohnung suchen."
- Der Ärmste...
"Da ich ich ja einen gültigen Mietvertrag habe brauche ich das ja nicht. Darauf meinte mein Vermieter der vertrag sei nur so lange gültig bis er gekündigt wird------> Eigenbedarf."
- ... welcher wasserdicht zu beweisen wäre."Klingt ja fast nach einer Drohung, entweder Erhöhung akzeptieren oder raus?"
- So klingt's."Geht das so einfach im Zusammenhang des Sachverhaltes?"
- Nix versteh..."Vor allem ich bin ja nicht alleine in der Wohnung, denn hier wohnt meine Familie(Partnerin und unsere vierjährige Tochter)"
- Dürfte wohl vorerst zweitrangig sein. Warte erst mal die Eigenbedarfskündigung mit der Begründung ab. Und dann wären auch noch die Interessen abzuwägen... -
Wenn schon halbstark dann richtig

https://www.youtube.com/watch?v=tvVJFjWf3TQ
Genauuu: Wetten, dass das Original VOR Deiner (wilden) Zeit auf den Markt kam...?
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So ein richtiges opfer-forum. Nur internethalbstarke hier.... Ein bekannter sagte mir noch, geh nicht in foren nachfragen, da sind nur vögel, die dir dumme kommentare an den kopf werfen weil sie sich hinterm pc stark und cool fühlen und im realen leben scheissen die sich ein wenn du vor ihnen stehst........ Recht hatte er........ich bin raus.....
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Frikkas mit Rasierklingen sowie Gulaschhappen mit Arsen. Dann biste das Problem bald los. Musst nur drauf achten das deiner nix frisst

Das war ein Scherz und kein Tip !!!!!
... den trotzdem niemand hier "braucht"! -
Hallo Berny, danke fuer deinen Beitrag..gerne woanders kommentieren -es gibt hierzu keine Pflicht weitere Beitraege zu machen.
Meine (und nicht nur meine) Lebenserfahrung: Ja niedriger das Niveau, desto höher die Ansprüche. -
Son Kokolores grade bei WG Zimmern scheint ja der Standard zu sein. Inner WG wohnt man doch meist als Student oder ? Da sollte man ein wenig an Hirnsubstanz und die Fähigkeit logisch zu denken annehmen dürfen, obwohl heute ist ja alles möglich. Aber das ist ein anderes Thema
Man kündigt immer schriftlich und fristgerecht . Dann macht man vor Ablauf der Mietzeit eine Abnahme in der man sich den ordentlichen Zustand abzeichen lässt, falls Mängel da sind werden diese beseitigt. Dann übergibt man die Schlüssel und alles ist gut.
Wer das nicht hinkriegt, schaffts auch nicht nach dem Toilettenbesuch abzuspülen !! Sry ... aber Abi gibts wohl heute zum download auf RTL.de
Wo Du recht hast, hast Du recht... -
Makler sind wie Gebrauchtwagenverkäufer und Politiker. Ein unseriöser Haufen !
Du sagst es... "Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von neulich?" -
Naja, zu ,,Nullplan" kommt bei dem Vermieter eben auch noch komplettes Desinteresse an den Belangen der Mieter hinzu. Regelmäßig waren seine Ausreden, er sei im Ausland oder wäre anderweitig verhindert. Welcher Vermieter verschiebt schon die Wohnungsübergabe zweimal. Mit den Abrechnungen muss er sich jetzt beeilen. Traue ihm auch Ausreden zu, dass er keine Adresse hatte. Zu der Kaution hat er bei der Übergabe schon gesagt, er hätte dazu garkeine Unterlagen, die ihm aber laut meiner Bank zugestellt wurden.
Mit diesen Argumenten ist Dein Vermieter in "guter" - zumindest zahlreicher(!) Gesellschaft.
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Na das ist mal ne Aussage , und so früh am Morgen. Kolinum ich verbeuge mich ...........
Ich mich auch - wieder mal eine Nacht durch"gearbeitet"...

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War bei uns jetzt auch -.-
Was sollen Deine geist"reichen" Bemerkungen? -
Geldgier ist gut :d
Was sollen Deine geist"reichen" Bemerkungen?
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