Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, das Mietverhältnis endet am 31.01.17 und dem Vermieter steht nun das Besichtigungsrecht zu.
Ich habe dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass ich ihm ein mal pro Woche für zwei Stunden zur Verfügung stehe, die maximale Besichtigungsdauer jedoch 45 min beträgt, wobei drei Termine pro Monat das Maximum darstellen. Die Termine müssen mir drei Tage vorher schriftlich angekündigt werden, mit Angabe der Namen der Mietinteressenten, die meine Wohnung betreten werden.
Wichtig an dieser Stelle ist vielleicht, dass der Vermieter ein großes Interesse daran hat die Wohnung an den am besten verdienenden zu vermieten. Ich vermute, er möchte die Wohnung so vielen Interessenten wie möglich zeigen, um sich dann entscheiden zu können. Ich bin voll berufstätig und habe ein 4 Monate altes Kind zu Hause. Meine Frau ist zwar in Elternzeit, ist aber auf Grund des kleinen Babys verhindert, die Termine alleine wahrzunehmen (das möchte ich auch selbst nicht).
Natürlich möchte ich die Besichtigungen auf das Minimum reduzieren. Zum einen sollen hier nicht ständig fremde Menschen durch meine Wohnung wandern, wenn ich ein kleines Kind zu Hause habe und zum anderen bin ich zeitlich auf Grund des Jobs wirklich sehr eingeschränkt.
Diese Woche hat bereits ein Besichtigungstermin stattgefunden. Für den kommenden Donnerstag hat mein Vermieter telefonisch zahlreiche Termine angekündigt, mit einer Gesamtdauer von 1,5 bis 2 Stunden.
Ich weiß, dass man lt. einiger Gerichtsurteile nur drei Termine pro Monat anbieten kann (einen pro Monat), mit einer maximalen Länge von 45 min. aber der Vermieter ist sehr aufdringlich, verweigert eine schriftliche Ankündigung (macht alles telefonisch oder kommt hier fast täglich persönlich her - auch am Wochenende) und möchte nun wie gesagt sogar zwei Stunden ausschöpfen.
Kann ich nach diesem zwei Stunden langen Termin und dem bereits stattgefundenen, weitere Termine verweigern? Oder wäre es besser den kommenden Termin auf 45 min zu beschränken?
Ich möchte hier ganz deutlich betonen, dass es mir nicht darum geht, den Vermieter zu ärgern. Aber ich bin ohnehin zeitlich sehr eingeschränkt, mache mir Sorgen, dass hier fremde Leute durch die Wohnung laufen, wenn ich ein kleines Kind mit noch nicht ausgeprägtem Immunsystem zu Hause habe und natürlich kein Interesse daran habe unzählige, fremde Menschen durch mein Schlafzimmer laufen zu lassen.
Würde mich über Ratschläge freuen!