Guten Tag,
ich hätte mal eine kurze Frage und zwar haben wir ein mehrfamilien Haus, welches normalerweise aus EG, 1.OG und DG besteht.
Wir möchten nun im OG die Einganstüre nach vorne setzen, sodass der Fußmattenbereich + das gesamte Treppenhaus bis zum DG INNERHALB der oberen Wohnung liegt und auch nur für diese Mieter zugänglich ist. Sprich, das vorher frei zugängliche Treppenhaus bis zum EG haben wir ab dem 1. OG zu EINE Wohnung gemacht, da die Wohnungs-Eingangstür nun im Treppenhaus sitzt und der obere Teil des Treppenhauses samt DG nun zur Wohnung 1.OG gehört.
Ich habe nun die Wonung im 1. OG separat vermessen und das DG...aber wie verhält es sich nun mit dem Treppenhaus, kann man wenigstens die Grundfläche dessen als Wohnfläche angeben ?!? oder garnicht ?!?
Es ist 2 x 2 m und geht hoch bis ins DG.... Kann ich dieses mit 4m² einberechnen, oder fällt es komplett weg ?!?
Vielen Dank schonmal.
Siebenstein4711