Hallo Tyna,
das Argument des VM halte auch ich für fadenscheinig, Ich würde die 60€ fordern und bei Erfolglosigkeit den Rechtsweg einlegen.
Hallo Tyna,
das Argument des VM halte auch ich für fadenscheinig, Ich würde die 60€ fordern und bei Erfolglosigkeit den Rechtsweg einlegen.
KarlSven:
"Jetzt weiß ich auch warum Berny ~13.000 Beiträge hat :)"
- Jawoll, von jedem Fan ein Beitrag...;)
"Gibt es keine rechtliche Handhabe, um den Garagenmieter aus der Garage zu schmeißen?"
- Doch, durch einen Gerichtsvollzieher - musst nur sehhhhhhhhhhhhhhhhhhr lange Geduld haben...
Wegen Fristablauf hat man mir nun die Klageerhebung angeraten, um die sich mein Anwalt ab dem 1.12. dann kümmern wird. Schade, dass es nicht auf dem friedlicheren Weg vonstatten gehen konnte, aber erwartet habe ich es eh nicht.
Viel Erfolg - und berichte bitte weiter!
Muss ich die Vermietung des Wohnzimmers akzeptieren (gegen eine Mietminderung)? Und wie kann ich mich am besten dagegen wehren, wenn ich das nicht möchte?
Ich würde letztendlich klagen.
Da es sich beim Vermieter, Verwalter und Hausmeisterfirma (habe später auch ne Frage zu Gartenarbeit und Hauswart) ein ziemlich undurchsichtiges Firmengeflecht handelt, erübrigt sich der Wunsch, direkt mit dem Vermieter zu reden; leider.
Reden würde ich sowieso nicht, sondern schreiben.
In der Erdgeschosswohnung haben mehrere mit elektrischen Heizungen geheizt und den Stromverbrauch, in die Höhe getrieben, aber keine Heizkosten verursacht.
Ist das der Grund (bzw. die Ausrede), die der VM Euch mitgeteilt hat?
Vielleicht solltest du ein Gespräch mit der Wohnheimleitung suchen und deine Situation schildern? Eventuell findet sich ja eine Lösung, die für dich weniger belastend ist.
Vielleicht zusammenziehen mit einem Zwitter...?![]()
Hallo Sebastian,
"zur alten Wohnung: Ich hab diese vor ca. 3 Jahren von meinem Vater übernommen ! Mein Vater hat in der Wohnung seit ca. 1992 gewohnt."
- Es gilt also immer noch der alte Mietvertrag Deines Vaters.
"Er hat die Wohnung damals auch vom Vormieter übernommen und es wurde nicht wirklich viel in der Wohnung gemacht! Wir haben zugestimmt die Wohnung so wie Sie ist zu übernehmen!"
- OK.
"Wurde mir aufgebrummt das ich die Tapeten abreißen muss ! Ich hab jetzt ca. 80% abgerissen und jetzt gelesen das ich es eigentlich gar nicht machen muss stimmt das?"
- Wer "brummt" denn?
"Da er das mit auf das Protokoll geschrieben hat!."
- Wer ist "er"?
"Wir haben eine Loggia. Dort wurde damals vom Vormieter ,der vor meinen Vater da gewohnt hat, eine Küche eingebaut mit Leitungen etc..
Die Loggia war aber eigentlich nicht dafür vorgesehen, aber ich vermute das diese umbauten von der Dogewo gemacht wurden(Vermieter), da der Vormieter dazu nicht in der Lage war!
Die Dogewo verlangt jetzt von mir das ich diese Leitungen wieder zurückbaue!?"
- Es kommt auf das Übernahmeprotokoll an und den darin geschlossenen Vereinbarungen.
"Mein Vater hat Holzdecken eingebaut, da bereits Holzdecken vorhanden waren aber diese extrem hässlich waren ! Wir haben an den alten Holzdecken nichts geändert, aber die Löcher der alten Lampen sind drin! Sonst sind die Decken so wie bei Übernahme der Wohnung!
Die decken die mein Vater angebracht hat, haben wir abgerissen! Sind wir verpflichtet auch die alten abzureißen oder kann uns die Dogewo die Kosten für neue Decken in Rechnung stellen!"
- Antwort wie vor.
Hallo Marco18,
Änderungen des (schriftlichen) MV bedürfen m.E. der Schriftform.
Hallo,
der Neuwert des Hauses in dem ich wohne beträgt laut Vericherungsschein (hier beispielhaft) € 100.000,-
Der Vermieter hat diesen Neuwertschutz aber auf seinen Wunsch auf € 119.400,- -> also um 19,4%
im Versicherungsvertrag anheben lassen - gegen höheren Beitrag.
Kann ich nun im Rahmen des Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit die Umlage der Versicherungsprämie nur für den eigentlichen Neuwertersatz (100%) verlangen?
Der Vermieter legt nämlich die gesamten und somit höheren Beitrage um.
Danke im voraus.
Wie hat der Vermieter sein Verhalten Dir gegenüber erklärt?
Hallo nouvaleur,
hier handelt es sich nicht um Mietrecht.
Hallo KarlSven,
"Ich habe eine Wohnung angemietet, der Mietvertrag beginnt ab 01.12.2015. Der Vormieter hat die Wohung bereits geräumt, er hat zum 02.11.2015 gekündigt. Somit läuft seine Kündigungsfrist bis zum 31.01.2015."
- Das glaube ich nicht.
"Er hat die zur Wohnung gehörende Garage weitervermietet und dazu einen eigenen Mietvertrag gemacht. Nun hat er die Garage dem Garagenmieter aber auch Anfang November gekündigt, das genaue Datum kann ich nachfragen. Der Garagenmieter sagt nun er hätte eine Kündigungsfrist bis 31.01.2015 welche sich aus dem Garagenmietvertrag ergäbe."
- Auch dies glaube ich nicht.
"Nun könnt ihr euch vorstellen, dass mich irgendwelche Mietverträge mit Dritten herzlich wenig interessieren, ich eine Wohnung mit Garage gemietet habe und vor allem im Dezember/Januar meine Garage nutzen möchte. Der Garagenmieter will bis zum Äußersten gehen."
- Dein Ansprech-/=Vertragspartner ist ausschliesslich Dein Vermieter. Wie Du selbst schreibst, hast Du mit Dritten herzlich wenig...
Sind eventuelle Forderungen wegen illegaler Downloads nicht vollkommen unabhängig von der Kaution? Die ist doch für Schäden an der Wohnung oder Nachzahlungen gedacht.
Die kann er ja nicht auf bloßen Verdacht hin wegen sowas behalten. Wie kommt er überhaupt darauf, ihr hätte illegal Filme heruntergeladen?
Njet, sondern für Forderungen aus dem abgelaufenen Mietverhältnis.
Quam si tacuisset, ...
... erinnert mich irgendwie an Grönland...
Welche Chancen bestehen aus dieser Runde als „Gewinner“ bzw Bestmöglich herauszukommen?
Für Euch keine.
Ich muss der Abrechnung sowieso widersprechen, weil meine Mietzeit dort länger angegeben und abgerechnet wurde, als ich tatsächlich gewohnt habe.
Falls das Mietverhältnis erst NACH dem Verlassen der Mietsache endete, kann das durchaus seine Richtigkeit haben.
Nein aber es sind ja sehr viele verschiedene Gründe. Ich habe 8 Zeugen insgesamt. 2 davon haben das Gespräch mitbekommen das ich ohne Frist ausziehe. Wobei er sogar zugestimmt hat. Das ganze wurde sogar in einem Gesprächsprotokoll ihm zugesandt. Du weisst doch garnicht was da alles vorgefallen ist. Der Mann hat gift vor Zeugen auf das Grundstück gelegt wo meine 1 jährige Tochter gekrabbelt ist. Und ich soll das Ganze verlieren? Habe alles fotogeafiert. Tragende Morsche Balken sind erst Kleinigkeiten. Ich habe nach dem Strom gefragt, nicht nach deinem Gerichtsurteil. Zudem werde ich bzw. Die Versicherung so und so nur zahlen wenn ich verliere. Was macht dich da so sicher?
Mich macht sicher, da Du ja bereits einen Rechtsanwalt mandatierst hast, dass ich mich hier nicht weiter äussere, ausser, dass ich meine, dass Du eine tolle Bauchlandung erleben wirst..
Absatz 3 halte ich für komplett unwirksam, da sowas lediglich in Gewerberaummietverträgen vereinbart werden kann.
Ich habe eine Betriebskostenabrechnung bekommen und soll sie innerhalb von 10 Tagen zahlen.
ich will kein Risiko eingehen, dass der Vermieter einen Anwalt nimmt.
Wenn jemand einen VM hat, der evtl. nach zehn Tagen zum Anwalt geht, muss doch in dem Verhältnis etwas nicht stimmen bzw. vorgefallen sein...![]()
Wir räumen unseren Mietern grundsätzlich dreissig Tage ein.
Schau' mal hier: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…g+zahlungsfrist
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