Garage weitervermietet - Kündigungsfrist

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe schon versucht zu diesem speziellen Fall Infos zu finden, konnte bisher aber nicht fündig werden. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Folgende Situation:

    Ich habe eine Wohnung angemietet, der Mietvertrag beginnt ab 01.12.2015. Der Vormieter hat die Wohung bereits geräumt, er hat zum 02.11.2015 gekündigt. Somit läuft seine Kündigungsfrist bis zum 31.01.2015. Er hat die zur Wohnung gehörende Garage weitervermietet und dazu einen eigenen Mietvertrag gemacht. Nun hat er die Garage dem Garagenmieter aber auch Anfang November gekündigt, das genaue Datum kann ich nachfragen. Der Garagenmieter sagt nun er hätte eine Kündigungsfrist bis 31.01.2015 welche sich aus dem Garagenmietvertrag ergäbe.

    Nun könnt ihr euch vorstellen, dass mich irgendwelche Mietverträge mit Dritten herzlich wenig interessieren, ich eine Wohnung mit Garage gemietet habe und vor allem im Dezember/Januar meine Garage nutzen möchte. Der Garagenmieter will bis zum Äußersten gehen.

    Hat jemand Rat? Ist die Rechtslage eindeutig? Kann ich meine Garage schon ab Dezember nutzen?

    Viele Grüße und Danke für jede Antwort!

  • Hallo KarlSven,

    "Ich habe eine Wohnung angemietet, der Mietvertrag beginnt ab 01.12.2015. Der Vormieter hat die Wohung bereits geräumt, er hat zum 02.11.2015 gekündigt. Somit läuft seine Kündigungsfrist bis zum 31.01.2015."
    - Das glaube ich nicht.

    "Er hat die zur Wohnung gehörende Garage weitervermietet und dazu einen eigenen Mietvertrag gemacht. Nun hat er die Garage dem Garagenmieter aber auch Anfang November gekündigt, das genaue Datum kann ich nachfragen. Der Garagenmieter sagt nun er hätte eine Kündigungsfrist bis 31.01.2015 welche sich aus dem Garagenmietvertrag ergäbe."
    - Auch dies glaube ich nicht.

    "Nun könnt ihr euch vorstellen, dass mich irgendwelche Mietverträge mit Dritten herzlich wenig interessieren, ich eine Wohnung mit Garage gemietet habe und vor allem im Dezember/Januar meine Garage nutzen möchte. Der Garagenmieter will bis zum Äußersten gehen."
    - Dein Ansprech-/=Vertragspartner ist ausschliesslich Dein Vermieter. Wie Du selbst schreibst, hast Du mit Dritten herzlich wenig...

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe schon versucht zu diesem speziellen Fall Infos zu finden, konnte bisher aber nicht fündig werden. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Folgende Situation:

    Ich habe eine Wohnung angemietet, der Mietvertrag beginnt ab 01.12.2015. Der Vormieter hat die Wohung bereits geräumt, er hat zum 02.11.2015 gekündigt. Somit läuft seine Kündigungsfrist bis zum 31.01.2015. Er hat die zur Wohnung gehörende Garage weitervermietet und dazu einen eigenen Mietvertrag gemacht. Nun hat er die Garage dem Garagenmieter aber auch Anfang November gekündigt, das genaue Datum kann ich nachfragen. Der Garagenmieter sagt nun er hätte eine Kündigungsfrist bis 31.01.2015 welche sich aus dem Garagenmietvertrag ergäbe.

    Nun könnt ihr euch vorstellen, dass mich irgendwelche Mietverträge mit Dritten herzlich wenig interessieren, ich eine Wohnung mit Garage gemietet habe und vor allem im Dezember/Januar meine Garage nutzen möchte. Der Garagenmieter will bis zum Äußersten gehen.

    Hat jemand Rat? Ist die Rechtslage eindeutig? Kann ich meine Garage schon ab Dezember nutzen?

    Viele Grüße und Danke für jede Antwort!

    Hallo,

    wende dich bitte an deinen Vermieter und bestehe auf die vertraglich zugesicherte Garage, wie der Vermieter jetzt den Dritten aus der Garage bekommt ist nicht dein Problem.

    Sollte es so sein, dass due die Garage nicht nutzen kannst, dann zahl auch nicht dafür!

    Gruß

    BHShuber

  • Jetzt weiß ich auch warum Berny ~13.000 Beiträge hat :)

    Nun, es gibt neue Entwicklungen. Der Garagenmieter will, solange die Kündigungsfrist läuft, an mich oder den Vormieter die Garagenmiete bezahlen. Der Vormieter würde sie an mich weiterleiten. Der Punkt ist jetzt, dass es mir ja nicht ums Geld, sondern (der Winter kommt) um die Garage geht. Ich sehe es kommen: Ich mach beim Vermieter nen Aufstand, bezahle die Garage nicht, der Vermieter kassiert vom Vormieter die Garagenmiete und ich hab erst keine Garage. Gibt es keine rechtliche Handhabe, um den Garagenmieter aus der Garage zu schmeißen?

    Viele Grüße und Danke für jede Antwort!

  • KarlSven:

    "Jetzt weiß ich auch warum Berny ~13.000 Beiträge hat :)"
    - Jawoll, von jedem Fan ein Beitrag...;)

    "Gibt es keine rechtliche Handhabe, um den Garagenmieter aus der Garage zu schmeißen?"
    - Doch, durch einen Gerichtsvollzieher - musst nur sehhhhhhhhhhhhhhhhhhr lange Geduld haben...


  • "Gibt es keine rechtliche Handhabe, um den Garagenmieter aus der Garage zu schmeißen?"
    - Doch, durch einen Gerichtsvollzieher - musst nur sehhhhhhhhhhhhhhhhhhr lange Geduld haben...

    Zwischenzeitlich dürfte sich das Problem dann in Luft aufgelöst haben.

  • Gibt es keine rechtliche Handhabe, um den Garagenmieter aus der Garage zu schmeißen?

    Viele Grüße und Danke für jede Antwort!

    Hallo,

    und Hallooooooo, ist dir die Garage denn nicht vertraglich zugesichert?

    Sodann hat der Vermieter auch eine Garage zu stellen, kann er das nicht, könntest du dir eine Ersatzgarage mieten und dich dann beim Vermieter um Ersatz der Auslagen gütlich tun.

    Voraussetzung allerdings ist, dass du mal anfängst, in geeigneter Art und Form, den Vermieter aufzufordern, die vertraglich zugesicherte Garage zur Verfügung zu stellen und ihn darauf hinweisen, dass du eine Ersatzgarage mietest, die Miete hierfür hat der Vermieter dann an dich zu erstatten ob freiwillig oder per Gericht, das kann er sich aussuchen!

    Gruß

    BHShuber

  • Das doch jetzt mal ne brauchbare Antwort!! Können sich andere mal ne Scheibe abschneiden *räusper* :p


    Ich denke nicht, dass Du für diiese Aussage kompetent genug bist,

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