Beiträge von Berny

    ... nur weil der Vermieter seinen Phantasiepreis für die Immobilien nicht erreichen kann, heißt das nicht, dass er einen Wirtschaftlichen Nachteil durch die Vermietung hat, dies wird ein Richter entscheiden.


    Es könnte ja die Immobilie sogar interessanter für den Käufer sein, wenn ein erwiesenermassen guter Mieter drin wohnt.

    homeman:

    "Bemühungen das Objekt zu verkaufen strebte er vor einem Jahr mittels Makler bereits an,es verlief erfolglos. Dann hat er mitbekommen,dass er einen wirtschaftlichen Nachteil dadurch hat,dass die Wohnung mit einem Mietvertrag belastet ist.
    Ist als Grund anerkannt,dass wenn er die Wohnung mit Mietvertrag mit geringerem Erlös verkauft,die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie nicht möglich ist?"
    - Das wird er doch wohl kaum beweisen können.

    "Es ist nicht ersichtlich,dass es wegen dem MV nicht geklappt hat."
    - Eben...

    "Wenn die Kündigung unwirksam ist,warum sollte ich überhaupt widersprechen?"
    - Ich würde ihr wegen Unwirksamkeit (welche vorerst nicht näher zu erläutern ist) widersprechen.

    Habe kurz nach Vertragsunterzeichnung der Wohnungsagentur Emails mit Bildern geschrieben aus denen ganz klar hervorgeht, dass das Bad nicht renoviert war. (Dreckige Fugen, verkalkte Amateuren etc.)
    Hierauf habe ich leider keine Antwort bekommen ...


    ... wen wundert's...
    Letztendlich ist das Übergabeprotokoll das, was zählt, und nicht nachträglich vorgebrachte offensichtliche Mängel.
    Der Ausdruck "Renovieren" besagt in der Tat nur wenig.

    Ergänzend zu meinen Vorprostern: Ich würde meinem Vermieter per Einwurfeischreiben die Mängel mitteilen, auch seit wann sie ihm bekannt sind, und ihn auffordern, diese zeitnah zu beseitigen, um weitere Schaäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    Das der Vermieter (Hauptmieter) keine Erlaubnis zur Untervermietung hat ist für den Vertrag zwischen ihm und seinem Mieter (Deiner Partnerin) völlig irrelevant.
    Welchen Vertrag sollte er, der Hauptmieter, denn "offenbaren"? Seinen eigenen Mietvertrag? Das muß er nicht.
    Es gibt noch die Möglichkeit der einvernehmlichen Vertragsaufhebung, wenn denn beide Vertragspartner damit einverstanden sind.


    Das haste ja hervorragend gewuppt, anitari!:)
    Bei dem hier diskutierten Preis muss ich feststellen, dass meine Zweitwohnung in Manhattan ja deutlich preiswerter ist...:o

    Hallo Laariana,
    Du hattest die Wohnung wohlwissend in einem schlechten Zustand angemietet. Eine weitere Verschlechterung hast Du jedoch nicht inzunehmen.
    Hilfreich wäre es, wenn Du Dich auf Fakten (vorher/nachher) beschränken würdest.

    Liebes Forum,

    Meine Frau und ich sind ziemlich verzweifelt. Unsere HV hat stillschweigend den Gewerbeflächenanteil unseres Objektes reduziert wobei der Wohnflächenanteil gestiegen ist, inklusive der Betriebskosen.

    Ist das rechtens?

    Folgenden Brief wollen wir an die HV schicken:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    danke für die Zusendung der Betriebskostenabrechnung.

    Mit großer sorge haben wir beobachtet, wie sich unsere Betreibs- und Heizkosten Abrechnung zu unserem finanziellem Nachteil entwickelt hat. Wo wir 2011 noch ein Guthaben von c. 1.200 EUR hatten, hatten wir in 2012 einen Rückstand von c. der gleichen Höhe, also eine Differenz von 2.400 EUR!

    Scheinbar ist es darauf zurückzuführen, dass der Gewerbeflächenanteil zwischen 2011 und 2012 um zwei Drittel reduziert wurde, wodurch die Wohnfläche anteilig größer geworden ist, mit der einhergehenden Erhöhung der Betriebskosten.

    Wir bitten sie um Aufklärung:
    Warum wurde der Gewerbeflächenanteil reduziert?
    Wo ist die Gewerbefläche hin?
    Warum wurden wir mieter nicht über diese tiefgreifende Änderung informiert?

    Wir freuen uns über ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen


    Auch wir sehen der Antwort mit Interesse entgegen.

    Am 21.11.15 wurde durch Gerichtsurteil entschieden, das die Einbauküche mit samt Geräten als mit vermietet gilt, auch wenn Sie nicht expliziet im Mietvertrag aufgeführt ist.
    Nachdem der Vermieter eine gütige Einigung ausgeschlagen hat, erhält er nun 14 Monate später seine Quittung, Schadenersatz + Gerichts und Anwaltskosten sind von ihm zu tragen. er muss einen gebrauchsfähigen und gleichwertigen Geschirrspüler bereitstellen.
    Vielen Dank für die Tipps und Infos an das Forum


    Gratuliere - das ging ja 'runter wie Öl...;)

    Ramona1987:"Bezüglich Ausflüchte/Ausreden hinsichtlich Terminen oder Einhaltung von Absprachen scheint dein Vermieter ähnlich wie meiner zu sein. Regelmäßig kam das Argument, er sei im Ausland."
    - Oder die Unterlagen wären noch beim Steuerberater...:rolleyes:

    "Zum Erstellen von Nebenkostenabrechnungen gibt es Menschen, die sich damit auskennen, falls es bei meinem Vermieter nicht der Fall ist. Ich fürchte daher leider auch, dass er etwas zu Verbergen hat."
    - Nachtigall, ...

    "... kein Kontakt mehr zum Vermieter besteht. Diesen herzustellen war ja leider schon das erste Problem. Man erreicht ihn schlichtweg nicht (mehr)."
    - Noch 'ne Nachtigall...:rolleyes:

    "Ich werde weiter berichten."
    - Tu' das!

    Per Einwurfeinschreiben
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    leider haben Sie bis heute nicht auf mein Schreiben vom ...Datum... bzgl. des defekten Herdes reagiert.
    Dieser Herd ist Teil der Mietsache und gem. § 535 BGB von Ihnen funktionsfähig zu halten. Um Mietminderungen zu vermeiden, bitte ich Sie nun letztmalig, für eine kurzfristige Mangelbeseitigung zu sorgen.

    - So würde ich schreiben. -

    Hallo olmanro,

    "Wenn ich das richtig recherchiert habe, besteht ein sogenanntes mündliches Vertragsverhältnis auf gesetzlicher Grundlage."
    - Richtig.

    "Ich habe anfang November fristgerecht gekündigt und laut gesetzlicher Kündigungsfrist, muss ich weiterhin Miete zahlen bis zum 31.01.2015, sofern das korrekt ist."
    - Naja, bis zum 31.01.2016.

    "Der Vermieter fordert die ausbleibenden Mietzahlungen ab Februar von allen Mietern (und teilweise Vormietern)."
    - Welches Jahr und warum?

    "Des weiteren fordert er, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben wird. Wenn wir auf diese Forderungen eingehen sollte, möchte er lediglich von mir die Miete für den Dezember haben."
    - Basar...?

    "Nach meiner kurzen Recherche habe ich gelesen, dass bei einem Mietvertrag auf gesetzlicher Grundlage der Mieter nicht für "Schönheitsreperaturen" oder Renovierungen zuständig ist."
    - Richtig.

    "Was für Möglichkeiten habe ich? Muss ich die gesetzlichen Fristen einhalten?"
    - Ja.

    "Kann ich ab Dezember einen "Nachmieter" besorgen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen?"
    - Nein.

    "Oder besteht sogar die Möglichkeit auf den nicht existenten Mietvertrag zu verweisen und gar nichts mehr zu zahlen?"
    - Nein.

    "Ist der Vermieter rechtlich gesehen im Nachteil?"
    - Ansichtssache...

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