Hallo olmanro,
"Wenn ich das richtig recherchiert habe, besteht ein sogenanntes mündliches Vertragsverhältnis auf gesetzlicher Grundlage."
- Richtig.
"Ich habe anfang November fristgerecht gekündigt und laut gesetzlicher Kündigungsfrist, muss ich weiterhin Miete zahlen bis zum 31.01.2015, sofern das korrekt ist."
- Naja, bis zum 31.01.2016.
"Der Vermieter fordert die ausbleibenden Mietzahlungen ab Februar von allen Mietern (und teilweise Vormietern)."
- Welches Jahr und warum?
"Des weiteren fordert er, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben wird. Wenn wir auf diese Forderungen eingehen sollte, möchte er lediglich von mir die Miete für den Dezember haben."
- Basar...?
"Nach meiner kurzen Recherche habe ich gelesen, dass bei einem Mietvertrag auf gesetzlicher Grundlage der Mieter nicht für "Schönheitsreperaturen" oder Renovierungen zuständig ist."
- Richtig.
"Was für Möglichkeiten habe ich? Muss ich die gesetzlichen Fristen einhalten?"
- Ja.
"Kann ich ab Dezember einen "Nachmieter" besorgen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen?"
- Nein.
"Oder besteht sogar die Möglichkeit auf den nicht existenten Mietvertrag zu verweisen und gar nichts mehr zu zahlen?"
- Nein.
"Ist der Vermieter rechtlich gesehen im Nachteil?"
- Ansichtssache...