Hallo alle zusammen,
ich habe schon versucht zu diesem speziellen Fall Infos zu finden, konnte bisher aber nicht fündig werden. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Folgende Situation:
Ich habe eine Wohnung angemietet, der Mietvertrag beginnt ab 01.12.2015. Der Vormieter hat die Wohung bereits geräumt, er hat zum 02.11.2015 gekündigt. Somit läuft seine Kündigungsfrist bis zum 31.01.2015. Er hat die zur Wohnung gehörende Garage weitervermietet und dazu einen eigenen Mietvertrag gemacht. Nun hat er die Garage dem Garagenmieter aber auch Anfang November gekündigt, das genaue Datum kann ich nachfragen. Der Garagenmieter sagt nun er hätte eine Kündigungsfrist bis 31.01.2015 welche sich aus dem Garagenmietvertrag ergäbe.
Nun könnt ihr euch vorstellen, dass mich irgendwelche Mietverträge mit Dritten herzlich wenig interessieren, ich eine Wohnung mit Garage gemietet habe und vor allem im Dezember/Januar meine Garage nutzen möchte. Der Garagenmieter will bis zum Äußersten gehen.
Hat jemand Rat? Ist die Rechtslage eindeutig? Kann ich meine Garage schon ab Dezember nutzen?
Viele Grüße und Danke für jede Antwort!