Auszug:Mietrechtlexikon.de
Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet.
Worum geht es hier eigentlich gerade? Erst wurde gefragt, ob die Küche mitvermietet ist oder nicht, auf einmal wird von Abschreibungen und Schadenersatz gesprochen.
Ist die Küche Euer Eigentum, seid Ihr für Reparaturen verantwortlich. Gehört diese dem Vermieter, ist er verantwortlich. Ganz einfach eigentlich. Eine Antwort hierauf kann ich nicht geben. Ich war bei Vertragsunterzeichnung/Wohnungsübergabe nicht anwesend.
Das von Dir benannte Urteil hat im übrigen nichts mit dem aktuellen Fall des defekten Herdes zu tun, da es hierbei um Beschädigungen im Sinne von mutwilligem oder fahrlässigem Handeln geht.
Reparaturen sind jedoch immer Vermietersache (oder auch nicht), egal wie alt die Küche ist.