EInbauküche Bestandteil der Wohung ja oder nein


  • Auszug:Mietrechtlexikon.de
    Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet.

    Worum geht es hier eigentlich gerade? Erst wurde gefragt, ob die Küche mitvermietet ist oder nicht, auf einmal wird von Abschreibungen und Schadenersatz gesprochen.

    Ist die Küche Euer Eigentum, seid Ihr für Reparaturen verantwortlich. Gehört diese dem Vermieter, ist er verantwortlich. Ganz einfach eigentlich. Eine Antwort hierauf kann ich nicht geben. Ich war bei Vertragsunterzeichnung/Wohnungsübergabe nicht anwesend.

    Das von Dir benannte Urteil hat im übrigen nichts mit dem aktuellen Fall des defekten Herdes zu tun, da es hierbei um Beschädigungen im Sinne von mutwilligem oder fahrlässigem Handeln geht.
    Reparaturen sind jedoch immer Vermietersache (oder auch nicht), egal wie alt die Küche ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo liebe Mierechtforum Nutzer, meine letzten Beiträge zu dem Thema stammen aus 2014. Am 21.11.15 wurde durch Gerichtsurteil entschieden, das die Einbauküche mit samt Geräten als mit vermietet gilt, auch wenn Sie nicht expliziet im Mietvertrag aufgeführt ist. Lange hat es gedauert und der Vermieter hat sich einiges einfallen lassen , erst sei die Küche unser Eigentum gewesen, dann eine kostenlose Leihe und sollte mit Frist durch Vermieter ausgebaut werden, dann hätten wir uns plötzlich mit dem Vormieter geeinigt, dass wir die Küche von ihm übernommen haben. Sogar der Vormieter musste als Zeuge vor Gericht aussagen. Nachdem der Vermieter eine gütige Einigung ausgeschlagen hat, erhält er nun 14 Monate später seine Quittung, Schadenersatz + Gerichts und Anwaltskosten sind von ihm zu tragen. er muss einen gebrauchsfähigen und gleichwertigen Geschirrspüler bereitstellen.
    Vielen Dank für die Tipps und Infos an das Forum

  • Am 21.11.15 wurde durch Gerichtsurteil entschieden, das die Einbauküche mit samt Geräten als mit vermietet gilt, auch wenn Sie nicht expliziet im Mietvertrag aufgeführt ist.
    Nachdem der Vermieter eine gütige Einigung ausgeschlagen hat, erhält er nun 14 Monate später seine Quittung, Schadenersatz + Gerichts und Anwaltskosten sind von ihm zu tragen. er muss einen gebrauchsfähigen und gleichwertigen Geschirrspüler bereitstellen.
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    Gratuliere - das ging ja 'runter wie Öl...;)

  • Hallo Berry, schon..... ich bedaure nur, dass man sich dafür vor Gericht treffen musste, das weitaus andere und wichtigere Dinge zu entscheiden hat. So ist das halt mit den "Wochenendvermietern".

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