Ein -paar- Probleme/Fragen

  • Hallo : )

    Ich versuche es kurz zu halten, auch wenn es um ein paar Fragen bzgl. -Probleme- mit meinem Vermieter geht.

    Ich bewohne eine alte Dachgeschoßwohnung, bzw. eine solche in einem Altbau. Geheizt wird meine Wohnung noch mit alten Nachtstromöfen, überwiegend sind noch alte Alufenster vorhanden welche mehr Luft reinlassen, als sie abhalten.

    Mein Vermieter hat letztes Jahr bereits angefangen, die alten Fenster auszutauschen...eins wurde bisher -erledigt- so gut so weit..problem ist aber leider, dass er bis heute nicht geschafft hat das Fenster auch rundum entsprechend wieder zuzumauern..d.h. es zieht zwar in dem Zimmer nicht mehr durch das Fenster, dafür aber durch das Mauerwerk drumrum, ausserdem hat sich das Fenster durch die Hitze und jetzt auch durch die Kälte so verzogen, dass es kaum mehr ordentlich zu verschließen ist...ich meine es ist eh ar**kalt hier, da auch die ganzen Öfen nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren ((entweder gehen sie gar nicht an, oder lassen sich nicht regeln)), da kommt es auf das bisschen mehr Wind auch nicht drauf an...meine Sorge ist aber dass er nachher noch behaupten wird, wir seien für das "neue" defekte Fenster verantwortlich..?!?

    Ich hatte die Wohnung vor 8 Jahren bereits in einem schlechten Zustand angemietet, aber hatte mich einfach in diese -verliebt- und wollte mit dem ehemaligen Vermieter auch einiges erneuern lassen..ausserdem hatte ich zu der Zeit noch finanzielle Mittel mit denen ich dies alles hätte tun können..aber dann kam es dazu dass das Haus verkauft wurde und kurz danach von dem neuen/jetzigen Vermieter bereits gesagt wurde dass etliches Umgebaut werden wird, sowie die neuen Heizungen etc..daher habe ich entsprechende Renovierungsmaßnahmen ebenfalls hinten dran gehängt,auch durch eine veränderte finanzielle Lage bedingt..wir warten also im Prinzip seit ca 3 jahren darauf dass hier etwas getan wird...und mit den Jahren wurde der Zustand der Wohnung natürlich nicht besser...aber warum alles neu machen, wenn eh dann einiges rausgerissen werden muss...(( muss dazu sagen, dass ich die Umbaumaßnahmen (neue Heizungen/Fenster) welche für den Oktober geplant waren, gebeten habe zu verschieben, da mein Partner nach einem langen KH Aufenthalt wieder erst nach Hause kam und ich ihm das nicht direkt zumuten wollte..schließlich wird hier eine Baustelle entstehen))

    Nun zu meinem größten Problem..ich habe die Mängel damals schon nicht schriftlich festgehalten, sondern alles immer nur mündlich mit meinen Vermietern abgesprochen, welche wären u.a.

    a) nicht funktionierende Heizungen / Elektrik ((es gehen ständig irgendwelche Steckdosen kaputt, bzw. "hauen" Sicherung raus))

    b) der Abfluß in der Küche ist ausser Betrieb, mittlerweile komplett nun seit ca 1 1/2 Jahren in denen ich weder die Spüle noch meine Spülmaschine nutzen kann, laut meinem Vermieter ein Problem mit einem falsch verlegten Abflußrohr wo er halt auch nichts machen könnte. Ich spüle seiddem in meinem Badezimmer ..

    Frage : Muss ich mich hier um einen Installateur/Elektriker kümmern, bzw auch die Kosten übernehmen ?? oder ist das def. Sache des Vermieters ?
    Kann ich auch im "Nachhinein" Mängel schriftlich "anmahnen" wenn sie vorher immer nur mündlich besprochen wurden ??

    Weiterhin geht es auch um eine andere, kleinere, Angelegenheit und zwar die Treppenhausreinigung. Ich selbst reinige meine Treppe regelmäßig, im Gegenzug zu meinen Nachbarn die dazu Sperrmüll und etlichen anderen Kleinkram vor ihren Türen/Treppenabsätzen stellen..etwas womit ich mich auch schon abgefunden habe, aber was ist bei Reparaturarbeiten durch meinen Vermieter ? bzw. Feinstaub/Dreck der dadurch alles so verschmutzt dass ich zb. heute früh mit schmutziger Kleidung (ich wusste es nicht und dieser fiese feine Staub war auch nicht zu sehen das ganze Treppenhaus, bis hier oben ist mit einer dicken Schicht verdreckt) zur Arbeit gehen musste..er macht sich besonders gut auf schwarzer Kleidung, wenn er durch den Regen noch schön verteilt wird :/...Wäre da eine Treppenhausreinigung durch den Vermieter nicht pflicht ? Oder ist das auch Sache der Mieter ?

    Ich hoffe auf ein paar gute Ratschläge wie ich mich , wenn auch spät, rechtlich etwas mehr absichern kann..denn eventuell ist im Frühjahr auch ein Umzug geplant und ich denke mal, da werde ich sicher etwas schriftliches nötig haben um aus dem Chaos hier mit einem (maximal) leicht blauen Auge rauszukommen ..

    Danke für Antworten/Tipps : )


    LG
    Lia

  • Hallo Laariana,
    Du hattest die Wohnung wohlwissend in einem schlechten Zustand angemietet. Eine weitere Verschlechterung hast Du jedoch nicht inzunehmen.
    Hilfreich wäre es, wenn Du Dich auf Fakten (vorher/nachher) beschränken würdest.


  • Hilfreich wäre es, wenn Du Dich auf Fakten (vorher/nachher) beschränken würdest.

    Hallo Berny,
    verstehe Deine Frage leider nicht..ich hab die Fakten doch aufgeführt...ein "vorher/nachher" gibt es nicht, das ist der aktuelle Zustand.

  • ................., rechtlich etwas mehr absichern kann..denn eventuell ist im Frühjahr auch ein Umzug geplant und ich denke mal, da werde ich sicher etwas schriftliches nötig haben um aus dem Chaos hier mit einem (maximal) leicht blauen Auge rauszukommen ..

    Sie tun gut daran, die Mängel schriftlich anzuzeigen(dazu sind Sie verpflichtet!) und das Frühjahr für einen Umzug zu nutzen.
    Aus dieser Bruchbude wird eh nichts mehr, und keine Nachtspeicheröfen!!!!!

  • Hallo : )

    LG
    Lia

    Hallo,

    auf das wesentliche reduziert haben Sie den Vermieter aufgrund der angefangenen Arbeiten darauf hinzuweisen, dass er die Wohnung, bzw. das vertragliche Mietobjekt in einen vertragsgemäßen Zustand zu bringen hat, dazu gehört eine funktionierende Heizung und die Fertigstellung der halt beigebauten Fenster.

    Dies bitte mit Fristsetzung und dem Hinweis, dass die Miete unter Vorbehalt weiter in voller Höhe bezahlt wird und man sich vorbehält, dass eine Mitminderung durchgeführt wird.

    Sodann geht man zu einem Anwalt der was kann halt, Anwalt für Mietrecht und informiere sich in wie weit und wie hoch man die Miete mindern kann.

    Gruß

    BHShuber

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