Zumindest wüsste ich von keiner:o
Hundehaltung schriftlich gestattet? Evtl. widerrufbar?
Zumindest wüsste ich von keiner:o
Hundehaltung schriftlich gestattet? Evtl. widerrufbar?
Hallo FrauNachbarin, hat Dein Vermieter Dir Hundehaltung gestattet? Irgendwelche Auflagen?
Er ist am 1.9.17 bereits raus aus der Wohnung, soll heissen, er zieht am 31.07.aus. Vollkommen richtig.
... und was macht er im August...?
Die Wohnung ist bereits fristgerecht gekündigt. Am 1.9.2017 bin ich raus.
Zu spät... Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsablauf.
Hallo Blondes,
zumindest würde ich dem VM die Überreste zur Verfügung stellen, sind ja schliesslich seine.
Hallo CopyCat,
der alte MV hat mit dem neuen abzuschliesenden MV nichts zu tun. Ich würde da auch nichts vermengen bzw. Forderungen stellen, da es für die neue Wohnung sicherlich auch noch andere Bewerber geben mag.
Da der Zustand bei Übernahme wohl nicht ausreichend dokumentiert wurde und ausserdem Du und die Katze dort wohnten, würde ich Dir empfehlen, dem Wunsch des VM zu entsprechen. Kleine Brötchen backen kann oftmals recht zielführend sein.
Hallo Guenni,
snofla, muss ja hier nicht (vonwegen alleinerziehende Mutter mit Kind...) sein Herz ausschütten...
Nachdem Du nicht schwer von Begriff bist weisst du ja sicher woran es liegt, dass die Bewertungsfaktoren verschieden sind.
Es könnte ja auch einer der beiden HKV defekt sein.
Gestern war bereits die Marklerin da und hat sich die Wohnung angeschaut und war "recht" zufrieden, trozdem müssen meiner meinung nach fast alle Tapeten im Haus erneuert werden, wegen Risse und Farbe die nicht mehr hält.
Okey vielen dank für die Information, heißt aber auch das ich Renovieren muss beim Auszug oder?
Hallo,
die Maklerin ist aber nicht Euer Vertragpartner. Mal abgesehen davon, war an Renovierungen verlangt sie denn von Euch? Ein Vermieter kann jedenfalls die Mietsache nicht in einem besseren Zustand als bei der Übergabe zurückverlangen.
Hallo snofla,
"kann ich die Wohnung im 1. OG ca. 70 qm untervermieten,an einer jungen Frau mit Kind
die ALGI und Wohngeld bezieht oder wäre eine WG besser?
die monatlichen Abgaben sind
Miete 500€
Strom und Gas 160€
Wasser 60€"
- Hier sollte dringendst mit der AlG-Leistungsstelle Rücksprache genommen werden.
Ich habe einen Heizkörper mit 2 Heizkostenverteilern. Der Heizkörper läuft auf Hochtouren (davon kann ich bei 2.000 Einheiten ausgehen). Der eine Heizkostenverteiler misst also über 2.000 Einheiten, der andere aber fast gar nichts, obwohl sich beide am gleichen Heizkörper befinden?
Den sollteste mal dringend entlüften...![]()
Hallo Valuscha1984,
an der Abrechnung kann ich keine Unstimmigkeiten erkennen.
Du solltest wissen, dass Fernwärme die teuerste Beheizungsart ist, und Ista u.a. auch mit der teuerste Provider.
Was fehlt, dürfte wohl die Eintragung des Wertes auf der Skala des Energieausweises sein, halte ich aber für sekundär.
ihr seid super!
Darauf bin ich noch gar nicht gekommen...
Das wissen wir, sogar zweimal...:D
Soeben wurde mir das Fahrrad geklaut. Das Problem ist aber, dass wir das Rad zuerst im Keller (Gang) sicher stehen hatten, wie auch viele andere Mieter. Nun wurde durch den Vermieter der Hinterhof erneuert und spezielle Fahrradständer errichtet. Wir wurden dazu aufgefordert, die Fahrräder zukünftig dort abzustellen und den Keller zu räumen. Nun wurde das abgeschlossene Fahrrad geklaut und normalerweise gibt es keinen Weg außer durch das Treppenhaus in den Hof. Wer haftet jetzt dafür?
Entweder Du selbst oder Deine Hausratversicherung oder ein Pförtner.
Hallo Michael,
leider kann ich nicht klären, wer wann mit wem einen Stromliefervertrag hatte. Das wäre m.E. auch kein Mietrecht. Dein VM kann Dir nur die Stromkosten berechnen, die er selbst an das EVU verauslagt hat.
Ich dachte in diesem Forum geht es um Sachlichkeit und eventuelle gute Ratschläge. Hier geht es um Anfeindungen die nicht nötig sind!
Zur Erklärung "meines" Beitrages von 2016: er wurde von meiner Frau geschrieben und sie erzählte es mir auch. Aber gedacht habe ich daran nicht mehr weil ich ihn eben nicht selber geschrieben habe. Bitte um Entschuldigung!
Siehe mein Beitrag #22.:)
Also, ich finde die Klausel super: Ich kann nirgends erkennen, dass dort steht, dass DU (bzw. der Mieter) die Pauschale an den Vermieter zahlen muss - oder nicht umgekehrt![]()
Also: Den Vermieter darauf hinweisen, dass er bitte bei Auszug des Mieters nicht vergessen soll, die Pauschale an euch zu zahlen...
Nun mal im Ernst:
Es ist nicht vermerkt, wer was an wen zu zahen hat. Da die Klausel also überhaupt nicht eindeutig ist, ist sie meiner Meinung nach sowieso unwirksam; denn: Eine zum Nachteil des Mieters vereinbarte Klausel ist lt BGB unwirksam.
Außerdem würde die Klausel ja auch bedeuten, dass man 1x bei Einzug und 1x bei Auszug die Pauschale zahlen müsste. Wieder ein Grund für die Ungültigkeit der Klausel.
...und das von einer Rechtsanwältin aufgesetzt, oh je...
Hervorragend!!!:D;):)
Im Vertrag steht, dass ich zum 1. des Monats den Vertrag kündigen darf.
Hallo,
mit welcher Frist zu wann?
das ist eine unzulässige Vertragsstrafe. Schadenersatz gibt es nur vom nachgewiesenen Schädiger, wenn der der auch einen konkreten Schaden verursacht hat.
http://www.rechtslexikon.net/d/umzugskosten…enpauschale.htm
oder hier http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=313690806&ATOZ=U&KEYWORDID=6370
Danke Dir für die Info.:D
Es war ein 2 Personenhaushalt. Den Verbauch habe ich auf der Abrechnung vom Vermieter bekommen und den Zählerstand selber noch verglichen. Eine Rechnung vom Wasserverband habe ich nicht gesehen bisher.
Erfahrungswert ist m.W. ~35-40m³ pro Person in 12 Monaten.
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