Hallo Mietermithund,
um hierzu etwas sagen zu können, müsste man die Heizkostenabrechnungen überprüfen können, ebenso die darin angegebenen Beträge für Bezüge von Heizenergie und die anderen Komponenten müssten beim Ersteller/Vermieter eingesehen werden.
Beiträge von Berny
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Hier ein kleiner Auszug aus dem Mietvertrag:
§ 2 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2014 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mietzahlung beginnt jedoch erst am (Erste Mietzahlung).
§ 3 Kündigung
Der Mieter kann jederzeit nach Ablauf der nachfolgend vereinbarten Mindestmietzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen das Mietverhältnis kündigen.
Die beiden §§ widersprechen sich. Damit gilt automatisch §2. Du kannst also jetzt zum 31.03.2016 kündigen. -
Hubi,
dasselbe Thema hatten wir vor über zwei Jahren schon einmal. Soll dieselbe Sau jetzt wieder durch's Dorf getrieben werden???
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Hallo Pan-O-Rama,
"Im Mietvertrag vom Wohnheim steht, dass Sie nur mit einer Frist von 4 Wochen, vor Beendigung eines Lehrjahres kündigen kann!"
- Dies ist eine gültige mietvertragliche Vereinbarung, welche m.E. nicht durch die Verlegung der lehrebegleitenden BS zu tun hat.
Ich würde versuchen, mit dem Vermieter zusammen eine Lösung zu finden. -
ist diese Kündigung rechtswirksam?
Welche "Kündigung"...? -
moses,
Mietminderungen werden nicht beantragt, sondern durchgeführt (nach reiflicher Überlegung, ausserdem empfehle ich eine vorherige Abklärung bzw. Fristsetzung bzgl. der Schadensbehebung). -
Nun ist es so gekommen wie ich dachte. Die Vermieter melden sich nicht mehr und haben auch den Termin verstreichen lassen den ich ihnen gesetzt hatte zur Rückzahlung meiner Kaution, der war gestern 15.12.
Was würdet ihr jetzt tun ? Nochmals eine Erinnerung schicken, vllt per whatsapp oder per Brief ? Oder gleich mit Anwalt androhen ?
Vergiss' blos den elektronischen Schnickschnack! Einwurfeinschreiben schicken, sonst nichts. Wenn nichts kommt, einen Anwalt einschalten. Dies brauchste den Schuldnern jedoch nicht mitzuteilen (sähe ich als unprofessinell an). -
Wieviel Mietminderung Dir zusteht wird Dir auch die Versicherung Deines VM sagen.
Bist Du sicher...? -
Hier greift § 906, Absatz 2, Nummer 1, Bundesgesetzbuch (BGB) auf Grundlage des BGH-Urteils.
Tja, das BGB ist für alle Bürger verbindlich... -
moses,
nicht nur bei Dir scheint die Mietminderung wohl gaanz weit oben zu stehen...
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Klingt für mich nicht nach einem harten Schicksal.
Doch!: Das Leben ist wie die berühmte Brille: Man macht viel durch... -
Mein Ansprechpartner ist die Verwaltung, da die Eigentümerin die SEV abgegeben hat.
Verwaltung, Eigentümer und Vermieter können sehr oft drei verschiedene Personen (o.ä.) sein. Dein Anbrechpartner ist grundsätzlich allein Dein (Miet)vertragspartner (nachzulesen im Mietvertrag, dort ist er benannt...). - Es sei denn, jemand präsentiert Dir die Vollmacht Deines VM. -
immer voll drauf!
Am Ende hast du dann 15 Euro gespart, weil du auf eine Frist bestanden hast.
Herzlichen Glückwunsch.
Da das Zitat fehlt, dachte ich im ersten Moment, dass Du den vorherigen Poster gemeint hast...
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Ebenfalls ohne Gruss:
"Bei der Wohnungsübergabe fiel mir auf, das meine eigenen Funkfeuermelder durch die der Heizungsfirma ausgetauscht wurde (2014). Das war auch alles richtig, nur jetzt möchte ich die Melder natürlich wieder haben. Meine Mieterin behauptet, das der Mitarbeiter der Firma diese mitgenommen hat. Ich habe Rücksprache mit der Firma gehalten, die mir versichert, das die Melder generell nicht mitgenommen werden. Ich habe dies auch schriftlich erhalten. Meine Frage ist jetzt: Bin ich mit meiner Forderung im Recht? Darf ich einen Teil der Kaution damit verrechnen,"
- Nein, denn einen Diebstahl durch die Mieterin wirst Du nicht beweisen können. -
Wie wäre es mal damit den Vermieter auf die Gefahrenquelle für Kinder anzusprechen?
Täte mich auch interessieren... Zumindest könnte er ja einen Oh Tannenbaum dort errichten...:o -
Hallo midget,
für sämtliche Baumängel ist Dein Mietvertragspartner Dein Anbrechpartner. Falls noch mehrere Mieter betroffen sind, solltet Ihr Euch gemeinsam einen Fachanwalt mandatieren. -
Hallo burtscheider,
"habe nebenkostenabrechnung von 2014 erhalten. danach soll ich 202,78€ nachzahlen."
- Verstanden."von der nkabrchnung 2013 hatte ich ein guthaben von 244.77€ diese wurden wie besprochen von der nächsten miete abgezogen."
- Verstanden."auf der abre von abrechnung von 2014 wurden diese als nicht bezahlt abgezogen."
- Nicht (so richtig) verstanden."demnach wurde ein betrag von955.23€ überwiesen, korrekt. ..."
- Ich vermute hier kein mietrechtliches Problem, sondern eher ein buchungstechnisches. Grundsätzlich sind Salden von Betriebskostenabrechnungen innerhalb eines Monats nach Rechnungszugang auszugleichen."da dieses verfahren auch die jahre vorher gemacht wurden, wollte ich die abrechnungen von 2012, 2011 und 2010 nochmals von ihm bekommen, mit der antwort das imense kosten dafür auf mich zukähmen da diese schon archiviert währen."
- Die Abrechnungen müsstest Du doch alle schon bekommen haben....? -
Ich erwäge, der Vermieterin zu schreiben, dass ich das Schreiben nicht gegenzeichne, da die Betriebskosten bereits im Mietvertrag ge. BetrKV geregelt sind.
Würde ich auch machen. Anscheinend gibt es wohl einen neuen Besen in der Hausverwaltung, der sich profilieren will...(?). -
Hallo HansPeter,
ich meine, dass die Verwaltung wohl gehörig über das Ziel hinausgeschossen ist. Ich würde denen schriftlich mein Missfallen darüber ausdrücken ("Eingriff in die Privatsphäre) und im PS: noch dazu schreiben, dass ich auch noch einen el. Dosenöffner, ein Brotschneidemesser und einen Flaschenöffner habe - und, falls noch nicht notiert, eine Kaffemaschine und einen Stabmixer. -
§ 5 Nr. 1 Satz 2 deines Untermietvertrages - eine ordentliche (= ohne Grund, mit 3 monatiger Frist) Kündigung ist ausgeschlossen.
Was soll das denn? Komische Interpretation von Dir... Lies' doch noch mal nach!
§ 5 Nr. 2 beschreibt, was Sache ist. Es ist hier nicht zu erkennen, dass es sich um einen Zeitmietvertrag handelt.
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