Beiträge von Berny


    Hier ein kleiner Auszug aus dem Mietvertrag:
    § 2 Mietzeit
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2014 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mietzahlung beginnt jedoch erst am (Erste Mietzahlung).
    § 3 Kündigung
    Der Mieter kann jederzeit nach Ablauf der nachfolgend vereinbarten Mindestmietzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen das Mietverhältnis kündigen.


    Die beiden §§ widersprechen sich. Damit gilt automatisch §2. Du kannst also jetzt zum 31.03.2016 kündigen.

    Hallo Pan-O-Rama,

    "Im Mietvertrag vom Wohnheim steht, dass Sie nur mit einer Frist von 4 Wochen, vor Beendigung eines Lehrjahres kündigen kann!"
    - Dies ist eine gültige mietvertragliche Vereinbarung, welche m.E. nicht durch die Verlegung der lehrebegleitenden BS zu tun hat.
    Ich würde versuchen, mit dem Vermieter zusammen eine Lösung zu finden.

    Nun ist es so gekommen wie ich dachte. Die Vermieter melden sich nicht mehr und haben auch den Termin verstreichen lassen den ich ihnen gesetzt hatte zur Rückzahlung meiner Kaution, der war gestern 15.12.
    Was würdet ihr jetzt tun ? Nochmals eine Erinnerung schicken, vllt per whatsapp oder per Brief ? Oder gleich mit Anwalt androhen ?


    Vergiss' blos den elektronischen Schnickschnack! Einwurfeinschreiben schicken, sonst nichts. Wenn nichts kommt, einen Anwalt einschalten. Dies brauchste den Schuldnern jedoch nicht mitzuteilen (sähe ich als unprofessinell an).

    Ebenfalls ohne Gruss:

    "Bei der Wohnungsübergabe fiel mir auf, das meine eigenen Funkfeuermelder durch die der Heizungsfirma ausgetauscht wurde (2014). Das war auch alles richtig, nur jetzt möchte ich die Melder natürlich wieder haben. Meine Mieterin behauptet, das der Mitarbeiter der Firma diese mitgenommen hat. Ich habe Rücksprache mit der Firma gehalten, die mir versichert, das die Melder generell nicht mitgenommen werden. Ich habe dies auch schriftlich erhalten. Meine Frage ist jetzt: Bin ich mit meiner Forderung im Recht? Darf ich einen Teil der Kaution damit verrechnen,"
    - Nein, denn einen Diebstahl durch die Mieterin wirst Du nicht beweisen können.

    Hallo burtscheider,

    "habe nebenkostenabrechnung von 2014 erhalten. danach soll ich 202,78€ nachzahlen."
    - Verstanden.

    "von der nkabrchnung 2013 hatte ich ein guthaben von 244.77€ diese wurden wie besprochen von der nächsten miete abgezogen."
    - Verstanden.

    "auf der abre von abrechnung von 2014 wurden diese als nicht bezahlt abgezogen."
    - Nicht (so richtig) verstanden.

    "demnach wurde ein betrag von955.23€ überwiesen, korrekt. ..."
    - Ich vermute hier kein mietrechtliches Problem, sondern eher ein buchungstechnisches. Grundsätzlich sind Salden von Betriebskostenabrechnungen innerhalb eines Monats nach Rechnungszugang auszugleichen.

    "da dieses verfahren auch die jahre vorher gemacht wurden, wollte ich die abrechnungen von 2012, 2011 und 2010 nochmals von ihm bekommen, mit der antwort das imense kosten dafür auf mich zukähmen da diese schon archiviert währen."
    - Die Abrechnungen müsstest Du doch alle schon bekommen haben....?

    Hallo HansPeter,
    ich meine, dass die Verwaltung wohl gehörig über das Ziel hinausgeschossen ist. Ich würde denen schriftlich mein Missfallen darüber ausdrücken ("Eingriff in die Privatsphäre) und im PS: noch dazu schreiben, dass ich auch noch einen el. Dosenöffner, ein Brotschneidemesser und einen Flaschenöffner habe - und, falls noch nicht notiert, eine Kaffemaschine und einen Stabmixer.

    § 5 Nr. 1 Satz 2 deines Untermietvertrages - eine ordentliche (= ohne Grund, mit 3 monatiger Frist) Kündigung ist ausgeschlossen.


    Was soll das denn? Komische Interpretation von Dir... Lies' doch noch mal nach!
    § 5 Nr. 2 beschreibt, was Sache ist. Es ist hier nicht zu erkennen, dass es sich um einen Zeitmietvertrag handelt.

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