Frist bei Mieterhöhung Garage

  • Hallo,

    ich habe am 02. Dezember einen Brief bekommen das die seperat zur Wohnung angemieteten Garage ab 01.01.2016 teurer wird.
    Mit der Begründung von vergleichbaren Mieten wird von 45€ auf 60€ erhöht. Nach einer Recherche ist dies auch vertretbar.

    Das einzige was ich nicht nachvollziehen kann ist die Frist. Ich habe im Vertrag eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
    Muss der Vermieter mir nicht auch eine Frist von einem Monat geben wegen der Erhöhung für eine mögliche Kündigung?
    Ich will die Garage nicht kündigen, aber kann ich Einspruch einlegen gegen die Erhöhung zum 01.01?

    Briefdatum ist 30. November
    Poststempel 01. Dezember
    angekommen ist der Brief am 02. Dezember

  • Eine gesetzliche Frist ab wann die erhöhte Miete zu zahlen ist gibt es nur für Wohnraummietverträge.

    Natürlich kannst Du Einspruch einlegen.

    Allerdings kann der Vermieter auch den Vertrag einfach kündigen.

  • Eine gesetzliche Frist ab wann die erhöhte Miete zu zahlen ist gibt es nur für Wohnraummietverträge.
    Natürlich kannst Du Einspruch einlegen.
    Allerdings kann der Vermieter auch den Vertrag einfach kündigen.


    Je nachdem, wie die Garagenmiete gezahlt wird, würde ich mir eine kleine Schweinerei einfallen lassen...:p

  • immer voll drauf!
    Am Ende hast du dann 15 Euro gespart, weil du auf eine Frist bestanden hast.
    Herzlichen Glückwunsch.


    Da das Zitat fehlt, dachte ich im ersten Moment, dass Du den vorherigen Poster gemeint hast...:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!