wasserschaden und mietminderung

  • hallo zusammen,

    ich habe in meinem wohnzimmer plus offener küche einen wasserschaden, der durch den nachbarn verursacht wurde. tapeten, decke und teppich sind durchnässt. in den nächsten tagen soll ein trockengerät in dem zimmer laufen.

    kann mir jemand sagen, wie hoch eine mietminderung ausfällt. laut den infos auf dieser seite schwanke ich zwischen 25 - 50 prozent.
    hat da jemand erfahrung und kann mir weiterhelfen.

    danke im voraus und einen schönen tag noch.

    moses


  • kann mir jemand sagen, wie hoch eine mietminderung ausfällt.


    Ja, der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht wird dir gerne Auskunft geben. Ein Forum darf dir auch nur sagen, dass du dich an die entsprechenden Urteile aus dem Internet halten sollst.

  • hallo zusammen,

    ich habe in meinem wohnzimmer plus offener küche einen wasserschaden, der durch den nachbarn verursacht wurde. tapeten, decke und teppich sind durchnässt. in den nächsten tagen soll ein trockengerät in dem zimmer laufen.

    kann mir jemand sagen, wie hoch eine mietminderung ausfällt. laut den infos auf dieser seite schwanke ich zwischen 25 - 50 prozent.
    hat da jemand erfahrung und kann mir weiterhelfen.

    danke im voraus und einen schönen tag noch.

    moses

    Hallo,

    nochmal nachdenken,

    WER hat den Schaden verursacht?

    WER ist der Nutzer der Nachbarwohnung?

    WELCHEN Anspruch auf Schadenersatz habe ich gegen WEN?

    Nach einen aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2013 V ZR 230/12 haftet in einer solchen Konstellation der Mieter, in welcher der Wasserschaden aufgetreten ist, auch für die Schäden am Privatvermögen der benachbarten Wohnung. Hier greift § 906, Absatz 2, Nummer 1, Bundesgesetzbuch (BGB) auf Grundlage des BGH-Urteils. Demnach muss nicht einmal ein Verschulden des Mieters nachgewiesen werden, wenn es durch den Wasserschaden eine „Einwirkung“ auf die andere Wohnung gab.

    Offensichtlich hat sich der Vermieter bereits um die Minderung des Schadens bemüht, muss man da jetzt noch mit Mietminderung kommen? Ist das zwingend notwendig?

    Gruß

    BHShuber

  • danke für die antworten

    die mietminderung besteht darin, das das wohnzimmer durch die starke geruchsbelästigung nicht bewohnbar ist. zudem wird ca 2 wochen ein trockengerät eingeschaltet sein. die mietminderung wird von der versicherung des vermieters übernommen. also ist es aus meiner sicht mehr als berechtigt die miete zu mindern.

  • danke für die antworten

    die mietminderung besteht darin, das das wohnzimmer durch die starke geruchsbelästigung nicht bewohnbar ist. zudem wird ca 2 wochen ein trockengerät eingeschaltet sein. die mietminderung wird von der versicherung des vermieters übernommen. also ist es aus meiner sicht mehr als berechtigt die miete zu mindern.

    Hallo,

    das ist ja eine Information, die man hätte bereits im ersten Post mitschreiben können, dann wäre es viel einfacher hier eine Antwort geben zu können.

    Gruß

    BHShuber

  • danke für die antworten

    die mietminderung besteht darin, das das wohnzimmer durch die starke geruchsbelästigung nicht bewohnbar ist. zudem wird ca 2 wochen ein trockengerät eingeschaltet sein. die mietminderung wird von der versicherung des vermieters übernommen. also ist es aus meiner sicht mehr als berechtigt die miete zu mindern.

    Wieviel Mietminderung Dir zusteht wird Dir auch die Versicherung Deines VM sagen.

  • naja, wieso auch nicht. wenn ich die hälfte der wohnung nicht nutzen kann und ich nicht dafür verantwortlich bin. zudem hat mich meine verwaltung darauf aufmerksam gemacht. ist es so schlimm eine mietminderung zu beantragen? besonders wenn eine versicherung dafür aufkommt. ich verstehe die anzweiflung nicht ganz. oder verstehe ich euch da nicht richtig?
    leider weiss ich immer noch nicht wie sich so eine minderung prozentual auf meine miete auswirkt. muss ich wohl mal zum mieterverein.

    schönen tag noch zusammen

  • . ist es so schlimm eine mietminderung zu beantragen?


    Nein, eigentlich nicht. Aber es ist schlimm, wenn man an der falschen Stelle fragt. Noch einmal gaaaanz langsam für dich. Verlässliche Prozentzahlen für die Minderung kann und darf dir kein Forum geben, weil ein Forum keine Rechtsberatung machen darf. Ist das so schwer zu verstehen? Für Rechtsberatungen sind die Mietervereine und Anwälte zuständig, aber keine Foren. Hier bekommst du kostenlose Tipps und Ratschläge.

  • moses,
    Mietminderungen werden nicht beantragt, sondern durchgeführt (nach reiflicher Überlegung, ausserdem empfehle ich eine vorherige Abklärung bzw. Fristsetzung bzgl. der Schadensbehebung).

  • danke berny. die fristsetzung habe ich schon durch. die mietminderung werde ich nach schon reiflicher überlegung durchführen ;) .

    ich danke dir für deine zeit und ratschläge.

  • Nein, eigentlich nicht. Aber es ist schlimm, wenn man an der falschen Stelle fragt. Noch einmal gaaaanz langsam für dich. Verlässliche Prozentzahlen für die Minderung kann und darf dir kein Forum geben, weil ein Forum keine Rechtsberatung machen darf. Ist das so schwer zu verstehen? Für Rechtsberatungen sind die Mietervereine und Anwälte zuständig, aber keine Foren. Hier bekommst du kostenlose Tipps und Ratschläge.

    dieser ganze post von dir war mehr als überflüssig, herr neunmal-klug.

    Einmal editiert, zuletzt von moses (16. Dezember 2015 um 19:55)

  • dieser ganze post von dir war mehr als überflüssig, herr neunmal-klug.

    Hallo,

    nein war es nicht, denn das ist auch Bestandteil der Forenregeln und wäre dann auch noch unter Umständen eine verbotene Rechtsberatung.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!