Den Mieterverein habe ich bereits informiert - da habe ich nächste Woche schon einen Termin.
... worüber Du uns zu gegebener Zeit ja informieren kannst.
Den Mieterverein habe ich bereits informiert - da habe ich nächste Woche schon einen Termin.
... worüber Du uns zu gegebener Zeit ja informieren kannst.
Eine Mietminderung könnte hier schon angebracht sein, jedoch kann ich deren angemessene Höhe aufgrung Deiner Schilderung nicht einschätzen.
Auf keinen Fall durftest Du die Februar-Miete (zumindest nicht in voller Höhe!) einbehalten. Solltest Du die März-Miete ebenfalls einbehalten, müstest Du ab dem 4. März mit der fristlosen Kündigung rechnen.
kachaca,
wenn ich Deinen hochgestochenen Sermon richtig deute, besitzt der VM zwei Schlüssel, der Mieter hat einen von seinen zwei Schlüsseln verloren, richtig?
Dann ist es Angelegenheit des Mieters, den verlorenen Schlüssel zu ersetzen. Dürfte jedoch bei einer Schliessanlage schwierig sein.
Das Mietverhältnis beginnt am 1. Januar 2016 und endet am 31. März 2016.
Also ist das jetzt nicht kündbar, oder wie?
Nöö, warum? Endet doch sowieso Ende nächsten Monats...
Ich habe gerade beide Eltern verloren, bin in einer Zwangslage ...
Es tut mir leid, falls mein Posting Dich verletzt haben sollte und bitte das zu entschuldigen.
Um restliche Unklarheiten zu beseitigen. Das Haus besteht aus 3 Wohnungen. 2 sind vermietet und in einer wohnt der Vermieter.
Spricht man in dem Fall wirklich von einer Änderung des Aufteilungsschlüssels wenn die beiden Positionen vorher noch nicht angefallen sind, aber im Mietvertrag so erwähnt werden ?
Vielleicht kann Dir ein Anwalt mit entsprechender Schwerpunkttätigkeit nähere Auskünfte geben. Frage ihn aber vorher, wieviel dies kostet!
Hat der Vertrag denn so überhaupt Wert, obwohl ja einer Person in diesem Vertrag schon von Seiten der Vermieterin gekündigt wurde?
Ein Vertrag ist nicht nach "Wert" zu beurteilen, sondern nach Rechtsgültigkeit.
Ja, die VMn hat recht.
Also eine Mieterhöhung ist bisher noch nicht durchgeführt worden.
Frage, kann uns dennoch in absehbarer Zeit eine Mieterhöhung für vier Mietparteien in die Wohnung flattern ?
Habe Deinen Vermieter leider nicht fragen können.
Was hast du denn alles Unterschrieben, das wäre wohl auch noch entscheident.
Bloss nicht, sonst kommt dann wieder so ein unsäglicher Roman...:o
Hallo Hansolo,
Änderungen der Aufteilungsschlüssel hat der VM dem M spätestens 1/4 Jahr vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Hallo,
mir ist schon bewusst, dass ich hier ein Risiko eingehe, allerdings ...
Mach' nur, no risk, no fun. Und wenn die Sache schiefgegangen sein wird, kannste Dich ja wieder hier zwecks Vorschlägen zur Problemlösung melden...:o
Ich bin ...
1. Ohne Gruss:eek:
2. Mit "Ich" angefangen...:eek:
Davon mal abgesehen: Nach meinen Erfahrungen sind 100€ das allerhöchste, und das auch nur bei höherwertigen Mietsachen.
Der Mietvertrag ist doch befristet.
Dann kannst Du gar nicht kündigen.
Inwiefern? Von Mo-Fr ODER (wie hier mal irgendwo geschrieben wurde) von Jan -März?
Übrigens sorgt(e) die (durcheinander?) Fragestellerin selbst für Verwirrung, bspw. hat sie gestern Abend einen neuen Thread gestartet obwohl der alte (dasselbe Thema) noch garnicht abgeschlossen war. Aus diesem Grunde bin ich 'raus.
goodvibes:
"ich wohne in einer Haus Wohngemeinschaft und bin Hauptmieter.
Ein Untermieter möchte ein Kellerraum für ausschließlich private Zwecke dazu mieten."
- Das geht nur, wenn der Kellerraum zur Mietsache des Hauptmieters gehört.
"Allerdings vermute ich, dass der Untermieter in illegalen Geschäften verwickelt ist."
- Dann erstatte doch Anzeige.
"Wie bin ich als Hauptmieter rechtlich abgesichert bei eventuellen Hausdurchsuchungen und in dem Kellerraum werden diverse illegale Sachen gefunden??"
- Diese Frage sollte Dir die Polizei beantworten, mit Mietrecht hat das nichts zu tun.
Irgendwelche Ratschläge, wie ich die Kündigung noch ordentlich und fristgerecht durchziehen kann?
Das Kündigungsschreiben mit Zeugen (der es gelesen und Dir auf der Kopie bestätigt hat) zusammen in den VM-Briefkasten einlegen. Oder per Einwurfeinschreiben schicken.
Dessen Antwort: "Du kannst nicht aus dem Vertrag raus, weil es ein Gemeinschaftsvertrag ist. Entweder kündigen alle, oder keiner. Einzige Möglichkeit: Nachmieter finden, der deinen Part übernimmt."
... und dem müssten auch noch alle Mitmieter und der Vermieter zustimmen.
Nein, die Wohnung ist Teil einer Immobilienfirma mit mehreren Häusern hier.
Also ist es NICHT ein Haus mit zwei Wohnungen, wovon eine vom Vermieter selbst bewohnt wird? Das wäre nämlich die Ausnahmeregelung.
kann man denn überhaupt Einspruch gegen eine Abmahnung einlegen?
Njet, jedoch Widerspruch. Das Anbieten eines Produkts zu Marktforschungszwecken bedeutet ja nicht dessen Verkauf...
Abba, wie Anitari schon schrieb, ist dieses teilgeschwärzte Papier unrelevant. Ihre Frage nach den häuslichen Verhältnissen jedoch schon.
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