Guten Tag zusammen,
An meiner Mietwohnung sowie der darunter liegenden Parterre-Wohnung soll demnächst jeweils ein Balkon angebaut werden (Sonnenseite, Zugang über das Wohnzimmer). Soweit ich es richtig recherchiert habe, kann der Vermieter die Kosten dieses Anbaus anteilig auf die Kosten der beiden betroffenen Mietparteien umlegen und zwar 11% der Modernisierungskosten auf die Jahreskaltmiete. Handelt es sich dabei um eine einmalige Umlage/Mieterhöhung oder gilt diese Erhöhung dann auch für die Folgejahre?
Vielen Dank!