Hallo an alle Forumuser,
meine Frage bezieht sich auf eine Klausel im Mietvertrag unter dem Punkt der Betriebskosten.
Erstmal zu der Situation. In den ersten Jahren als wir in die Wohnung einzogen wurden die Positionen der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer nicht auf die Mieter umgewälzt (die ersten 2 Jahre glaube ich). Die Vermieterin trug diese Kosten selbst.
Nach dieser Zeit übernahm eine neue Person das Gebäude. Als dann die neuen Betriebskostenabrechnungen kamen waren die beiden Positionen mit auf der Abrechnung. Umgelegt wurden die Gesamktkosten der Positionen geteilt durch die Anzahl der Wohneinheiten, wobei die Größe der Wohnungen (in qm) nicht bei allen identisch ist.
Im Mietvertrag sind diese Positionen aufgeführt, womit ich auch gar kein Problem habe, allerdings wurden wir vorher weder darüber informiert wie dieser Umlageschlüssel ist und auch nicht das diese Kosten nun an stehen.
Beschrieben ist der Umlageschlüssel im Mietvertrag mit den üblichen Verteilungen auf qm. Allerdings gibt es am Ende eine Klausel die besagt das bei Wohneigentum der Schlüssel des Vermieters zu Grunde gelegt wird (Den genauen Wortlaut kann ich leider momentan nicht wiedergeben da ich den Vetrag nicht zur Hand habe, diesen werde ich allerdings nachtragen).
Ich weiß das die Umlage von "vergessenen" Kosten, wenn diese im Mietvertrag aufgeführt sind, natürlich Rechtens ist, aber ist das Ganze auch gültig wenn im Mietvertrag ein Umlageschlüssel angegeben wird, dieser aber ohne Information einfach vom Vermieter anders gewählt wird ?
Grüße