Übrigens (fällt mir gerade ein) werden Modernisierungen auch gerne als Erweiterungen oder Anpassungen oder Wohnwertsteigerungen bezeichnet.
Interessant wird es erst richtig, wenn die TV-Standards geändert werden Richtung DVB-T2. Da werden manche, die sich jetzt einen neuen Fernseher kaufen, "Augen" machen...![]()
Beiträge von Berny
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Hallo User,
ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, den lt. MV geschuldeten Zustand zeitnah wieder herzustellen, um Mietminderungen bzw. Ersatzvornahmen zu vermeiden. -
Das Frage ich mich auch .. .
Das ist keine Antwort!! -
kann man einen gutachter überhaupt noch hinzuholen wenn er schon alles renoviert hat ?
Kannste immer, nur, was er dann noch begutachten kann oder nicht, ist eine andere Frage. -
Hallo Henz22222,
es gibt zwei Möglichkeiten;
1. Falls Dein Vermieter Dir bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten der öffentlichen Abgaben berechnet, muss er Dir den Grundbesitzabgabenbescheid auf Verlangen vorzeigen.
2. Gedulde Dich noch einen halben Tag, dann kannste das Amt anrufen und bekommst dann dort die gewünschte Auskunft. -
Hallo Sanka,
ich schliesse mich Mainschwimmer an. Frage Deinen fähigen Vermieter doch mal, wie er sich das denn so gedacht hat... *kopfklatsch*
Oder wohnt der Leerpfosten etwa auf Hawaii? -
Hallo wg_jule,
ich würde meinem Vermieter(!) in einem Einwurfeinschreiben die Mängel mitteilen und ihn bitten, diese zeitnah zu beseitigen, um Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
Emails und Hausverwaltungen sind ungeeignet, DEIN Ansprechpartner ist Dein Mietvertragpartner. -
Es gibt keine Vorschrift wie eine Kündigung zugestellt werden muß. Wichtig das der Absender den fristgerechten Zugang nachweisen kann.
Wann und ob überhaupt der Empfänger die Kündigung aus dem Briefkasten nimmt und liest ist völlig wurscht.
Du sollstest die Kündigung fachanwaltlich prüfen lassen.
Ob die Kündigungsfrist korrekt ist kannst Du selbst prüfen. Wohnst Du schon 5 Jahre dort wären es nämlich 6 Monate und ab 8 Jahre 9 Monate.
Sollte die Kündigung korrekt sein und Du räumst die Wohnung nicht zum Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter Räumungsklage einreichen. Einfach vor die Tür setzen geht nicht.
Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
Es wäre ein Gebot der Höflichkeit, wenn die Fragestellerin durch verbesserte Gross- und Kleinschreibung uns das Lesen erleichtern würde. -
Schriftlich bin ich dazu nicht aufgefordert worden. Im Übergabeprotokoll stehen zwar zwei Klauseln "Der Mieter sorgt für die Beseitigung der o.g. Mängel" und "Statt der Mängelbeseitigung leistet der Mieter Schadensersatz" aber sie sind beide nicht angekreuzt (Haben so ein Ankreuzfeld).
Dann "gilt" Posting #2. -
"Wir denken das es durchaus legitim ist, sich vorher ausreichend in einem Forum zu informieren und gegebenenfalls Fragen zu stellen."
- Das, Daniel, ist durchaus nachvollziehbar. Ihr solltet aber bitte verstehen, dass es hier sehr oft das THema Mietminderung gibt, aus diversen - auch oft - nachvollziehbaren Gründen...
Tipp: Führt doch zunächst ein Gespräch mit dem Vermieter. -
Um nicht noch einmal alles von vorn lesen zu müsen:
Wie lautet die Begründung für die Kündigung? Fristlose und/oder fristgerechte? -
Hallo jette,
meinst Du, dass eine Mietminderung Deinem werdenden Baby hilft?
Ich würde mich an einen Fachanwalt, der die Örtlichkeiten kennt, wenden. -
Was ist denn in diesem Zusammenhang der UNterschied zwischen Verjährung und Verfristung?
Ob Google und/oder Wikipedia helfen...? -
Hallo Mieter07,
Ihr solltet Euch weiter an Euren RA halten. Ihr könnt doch nicht ernsthaft von uns Laienusern erwarten, dass wir ggü Deinem RA Diskussionsstoff liefern.
Noch eine Nachhilefe: Euer Anstprechpartner ist Euer Mietvertragspartner, nicht ein etwaiger Dienstleister. Und noch was: Bitte nicht Verjährung mit Verfristung werwechseln. -
Sehr geehrter Herr ,
...
Mit freundlichen Grüßen
OK, halte uns bitte weiterhin informiert. -
0 euro Schulden
Dann wiederhole ich meinen Vorschlag aus #9. -
Hallo mrnhs,
auch wenn eine Partei einen Vertrag physisch vernichtet, wird er trotzdem nicht ungültig.
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Hallo likemil420,
natürlich ist es niemand gewesen, das ist ja immer und überall so...
An Eurer Stelle würde ich die Kosten teilen, wären p.P. ja noch unter 20€. Wo ist Euer eigentliches Problem? -
Jetzt haben wir fetgetellt, dass die elektrischen Herdplatten total schrott sind.
"schrott" ist keine Zustandsbeschreibung. -
Schuhe ausziehen?
naja.....
Hmm, naja, wenn der Besucher nicht gerade der Chef der Weltbank ist...: https://www.youtube.com/watch?v=v0-wwFE_DaM
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