Auf den Vertrag eingehen, würde mich knapp 1400 € Nachweisprovision kosten gegen die ich nicht vorgehen kann.
Doch, kannst Du, wie mein Vorredner bereits zutreffend schrieb.
PS: Wenn ich "Makler" höre bzw. lese...-->![]()
Auf den Vertrag eingehen, würde mich knapp 1400 € Nachweisprovision kosten gegen die ich nicht vorgehen kann.
Doch, kannst Du, wie mein Vorredner bereits zutreffend schrieb.
PS: Wenn ich "Makler" höre bzw. lese...-->![]()
Die Wohnung wurde über einen Makler vermittelt. Der Vermieter hat ihn dafür beauftragt.
Wer die Musik bestellt, der ...
blazie,
wer hatte den Makler beauftragt? Wie seid Ihr an/auf ihn gekommen?
Nein ich bin nicht der Kunde des Versorgers. Ich kann leider auch nicht den Gasleitungen folgen,da die Heizungsanlage bei unserem Vermieter im Keller ist und ich keinen Zugang habe =/
Die Gasrechnung hat der Kunde (Dein VM?) an das EVU zu zahlen. Dein VM kann die Kosten im Rahmen der Heizkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung an die Mieter umlegen. Das scheint hier wohl nicht der Fall zu sein?
nein muss der Vermieter nicht, wenn euch die Bestandteile der Mietsache nicht reichen dafür, dann beantragt bei der Stadt oder Gemeinde eine eigene gelbe Tonne, nachdem ihr euch das vom Vermieter habt genehmigen lassen.
Was spricht gegen die Lagerung auf dem Balkon?
Richtig, muss die Vermieterin nicht. Wir bspw. haben den gelben Sack in der Abstellkammer geparkt.
Hallo Byllys,
leider kann ich Dir kaum Hoffnung machen. Der VM kann sein Haus und Grundstück verlottern lassen wie er will, Hauptsache, dass keine Gefahren, Belästigungen für andere entstehen und der Zugang zu deiner Mietwohnung offen bleibt.
Du kannst ja kündigen und beim nächsten VM darauf bestehen, dass aufgrund der gemachten Erfahrungen alles im MV schriftlich festgehalten wird.
Vermutung das fehlerhafte Brandschutzmauer. Deswegen meine Frage, wie kann ich mich hier erfolgreich aus dem Mietvertrag ohne Kündigungsregeln heraus winden.
Tricks werden hier nicht verraten. Niemand hält Dich davon ab, zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
wg_jule:
"Ich wohne in Berlin und konnte telefonisch keinen erreichen (die sind bestimmt mit Autobahn und Flughafen maßlos überfordert
)."
- Tja ja... Dann Tipp:
Einwurfeinschreiben an:
Berliner Bauaufsicht
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.: 030 90139-4342
Fax: 030 90283244
E-Mail: bauaufsicht@senstadtum.berlin.de
"Übergehe ich nicht die Hausverwaltung damit und muss ich etwas dafür bezahlen, bzw. kann es irgendwelche Konsequenzen für mich als Mieter haben?"
- Ich hätte da keine Probleme mit, wenn die HV nachweislich drohende Gefahren ignoriert. Zur Not auch die Feuerwehr mal anrufen. Die kommen bestimmt, da Du ja besorgt bist.
Hallo vincent,
haste auch schon Mieter A+B interviewt?
Ich würde dem MEH-Verlangen widersprechen mit der Begründung, dass die Angaben über die Vergleichsmieten unzutreffend sind.
Hallo wg_jule,
ich würde das Bauaufsichtsamt über die "drohende Einsturzgefahr" informieren.
besteht hier nicht der entscheidende Unterschied darin, dass wir die Wohnung nicht gestrichen übernommen haben und demnach gerade keine Verschlechterung des Mietobjekts eingetreten ist?
Nicht gestrichen übernommen und mit dunklen Farben gestrichen zurückgeben (wird auch als Beschädigung gewertet) ist schon ein Unterschied.
Schliesse mich meinem Vorredner an.
Wie war die Reaktion des Hauseigentümers, als Ihr ihm die Bedenken vorgetragen hattet?
Hallo Kermit,
"Bei der mündlichen Nebenabrede steht wohl Aussage gegen Aussage"
- So isses.
"auch wenn die mündliche Nebenabrede, an die sich die Vermieter erinnern möchten, ..."
- "möchten ODER sollten ODER nicht erinnern wollen?
"Hätten unsere Vermieter uns nicht bei der Übernahme der Wohnung zur Nachbesserung auffordern müssen?"
- Ja.
"Einige Wände wurden von uns recht farbintensiv gestrichen. Nach meinen Recherchen gilt dies als Beschädigung der Immobilie?"
- Setze eine Punkt anstelle des Fragezeichens.
"Wir wäre Ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen?"
- Rechtsberatung gibt es hier nicht, dafür gibt es Rechtsanwälte.
Hallo NickNa,
da hast Du ja noch mal Glück gehabt: eine Monatsmiete gespart.
"Da sich das Jobangebot kurzfristig ergeben hat, habe ich meine Wohnung am 01.03.2016, zum 01.04.2016 gekündigt,"
- War rechtlich nicht möglich, sondern erst zum 31.05.
"Nach einigen Besichtigungsterminen, mit potenziellen Nachmietern,..."
- Der VM ist nicht verpflichtet, potenzielle (auch potente) NM zu akzeptieren.
"Allerdings fragte ein junges Paar, ob sie die Kautionsleistung auf zwei Monate verteilen könnten. Dies passte dem Vermieter ebenfalls nicht und wies dieses junge Paar ab."
- Der Mieter darf lt. BGB die Kaution von max. 3 Nettokaltmieten anfangs in drei Monatsraten zahlen.
"Nach weiterem suchen, ergab sich viele Alleinstehende, die die Wohnung mieten wollten. Allerdings teilte mir der Vermieter mit, dass er einige Recherchen im Bezug auf die potenziellen Nachmietern angestellt hatte und er sie aufgrund dessen ebenfalls nicht als Nachmieter in Betracht ziehe."
- Der VM ist nicht verpflichtet, zu vermieten. Über Ablehnungsgründe hat er höchstens einem Richter Auskunft zu geben.
"Nun hatte er sich schlussendlich einen Nachmieter besorgt, allerdings erst zum 01.05.2016."
- Freu' Dich, hast einen Monat gespart.
"Bei meiner Kautionsauszahlung, hatte er sich den Monatslohn für April einbehalten, obwohl ich im Monat April gar nicht mehr in der Wohnung wohnhaft, geschweige denn gemeldet war."
- Monatslohn...? Dem VM stand die Miete bis zum Vertragsende (31.05.) zu, wenn er nicht früher vermietet hätte.
"Ist dies laut Gesetz möglich und kann ich die Monatsmiete zurückfordern?"
- Der VM hat recht.
"Ich hatte ihm schließlich einige Möglichkeiten an Nachmietern angeboten."
- ... welche er, wie gesagt, nicht hätte akzeptieren müssen.
Wir müssen ihm das Geld für die Kaution wohl dann zahlen, bzw die Miete die damit noch offen wäre nachzahlen im Fall das er die Kaution noch anlegen sollte.
Theoretisch müsste er dieses Geld ja haben, wir haben es ihm ja gezahlt.
Aber klar, im Fall das er das nicht mehr macht gibts eben keine Kaution mehr.
Genau so ist es ![]()
Hahahaha...
Der Vermieter sagte uns selbst er hätte die Kaution nicht mehr. Wir haben uns da informiert und das ist wohl schon rechtlich die Miete dementsprechend einzubehalten bis der Vermieter nachweisen kann das er die Kaution angelegt hat.
Klingt wie unzulässige Selbstjustiz.
Schliesse mich meinem Vorredner an. Wenn Ihr jetzt kündigt, wäre der nächstmögliche Zeitpunkt zum 31.08.2016.
Neospin:
"Danke nochmal für den Hinweis mit dem Hirn einschalten und die ach so große Erfahrung der User hier im Forum."
- Ausser dem "ach" durchaus zutreffend.
"Die Stellung eines akzeptablen Nachmieters ..."
- Wer konstatiert, dass der NM-Interessent akzeptabel ist?
"... berechtigt mich, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen."
- Ob auch rechtswirksam?
"Ich kann mir also - nach Absprache mit den potenziellen Nachmietern - aussuchen zu wann ich außerordentlich kündigen möchte."
- Möchten kannste immer...![]()
"Ohne Einhaltung irgendeiner Frist."
- Hoppla...
"Noch ein nett gemeinter Hinweis an BHSuber: mein zusammengelesener Humbug und die damit verbundenen Thesen sind geltendes Recht."
- Sogenanntes Gutsherren-Recht.
"Dein Humbug hingegen ist eine Beleidigung."
- Kann ich nicht erkennenen.
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