Teil der Kaution nach Kündigung einbehalten, rechtens?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe einen besonderen Fall vor Kurzem erlebt und wollte nun nachfragen ob dies rechtens ist.

    Also:

    Ich musste aufgrund einem Berufwechsel in eine andere Stadt ziehen und musste natürlich dementsprechend meine Wohnung kündigen.
    Da sich das Jobangebot kurzfristig ergeben hat, habe ich meine Wohnung am 01.03.2016, zum 01.04.2016 gekündigt, mit der Suche nach einem neuen Nachmieter.

    Nach einigen Besichtigungsterminen, mit potenziellen Nachmietern, haben sich einige gefunden, die diese Wohnung gerne zum 01.04.2016 mieten möchten.
    Allerdings hatten einige Haustiere oder auch Kleinkinder. Dies passte dem Vermieter nicht, da sich die Wohnung im
    1. OG befindet.
    Es haben sich auch Einige gefunden, die nichts dergleichen besitzen und die Wohnung ebenfalls zum 01.04.2016 mieten wollten.

    Allerdings fragte ein junges Paar, ob sie die Kautionsleistung auf zwei Monate verteilen könnten. Dies passte dem Vermieter ebenfalls nicht und wies dieses junge Paar ab.

    Nach weiterem suchen, ergab sich viele Alleinstehende, die die Wohnung mieten wollten. Allerdings teilte mir der Vermieter mit, dass er einige Recherchen im Bezug auf die potenziellen Nachmietern angestellt hatte und er sie aufgrund dessen ebenfalls nicht als Nachmieter in Betracht ziehe.

    Nun hatte er sich schlussendlich einen Nachmieter besorgt, allerdings erst zum 01.05.2016.


    Nun meine Frage:

    Bei meiner Kautionsauszahlung, hatte er sich den Monatslohn für April einbehalten, obwohl ich im Monat April gar nicht mehr in der Wohnung wohnhaft, geschweige denn gemeldet war.

    Ist dies laut Gesetz möglich und kann ich die Monatsmiete zurückfordern?

    Ich hatte ihm schließlich einige Möglichkeiten an Nachmietern angeboten.


    Mit freundlichen Grüßen

    NickNa


  • ......., habe ich meine Wohnung am 01.03.2016, zum 01.04.2016 gekündigt, mit der Suche nach einem neuen Nachmieter.

    Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate. Wäre also frühestens der 30. Juni.[/QUOTE]

    Zitat

    Nun hatte er sich schlussendlich einen Nachmieter besorgt, allerdings erst zum 01.05.2016.


    Da sollten Sie Ihren Vermieter mal die Füße küssen.

    Zitat

    Bei meiner Kautionsauszahlung, hatte er sich den Monatslohn für April einbehalten, obwohl ich im Monat April gar nicht mehr in der Wohnung wohnhaft, geschweige denn gemeldet war.
    Ist dies laut Gesetz möglich und kann ich die Monatsmiete zurückfordern?
    Ich hatte ihm schließlich einige Möglichkeiten an Nachmietern angeboten.


    Ob Sie in der Wohnung sind oder nicht; die Miete ist bis zum Ende des Vertrages zu zahlen.
    Hören Sie in Zukunft nicht mehr auf das Geschwätz von Nachmietern, das gibt es nur wenn das vertraglich vereinbart war.

  • Hallo NickNa,

    da hast Du ja noch mal Glück gehabt: eine Monatsmiete gespart.

    "Da sich das Jobangebot kurzfristig ergeben hat, habe ich meine Wohnung am 01.03.2016, zum 01.04.2016 gekündigt,"
    - War rechtlich nicht möglich, sondern erst zum 31.05.

    "Nach einigen Besichtigungsterminen, mit potenziellen Nachmietern,..."
    - Der VM ist nicht verpflichtet, potenzielle (auch potente) NM zu akzeptieren.

    "Allerdings fragte ein junges Paar, ob sie die Kautionsleistung auf zwei Monate verteilen könnten. Dies passte dem Vermieter ebenfalls nicht und wies dieses junge Paar ab."
    - Der Mieter darf lt. BGB die Kaution von max. 3 Nettokaltmieten anfangs in drei Monatsraten zahlen.

    "Nach weiterem suchen, ergab sich viele Alleinstehende, die die Wohnung mieten wollten. Allerdings teilte mir der Vermieter mit, dass er einige Recherchen im Bezug auf die potenziellen Nachmietern angestellt hatte und er sie aufgrund dessen ebenfalls nicht als Nachmieter in Betracht ziehe."
    - Der VM ist nicht verpflichtet, zu vermieten. Über Ablehnungsgründe hat er höchstens einem Richter Auskunft zu geben.

    "Nun hatte er sich schlussendlich einen Nachmieter besorgt, allerdings erst zum 01.05.2016."
    - Freu' Dich, hast einen Monat gespart.

    "Bei meiner Kautionsauszahlung, hatte er sich den Monatslohn für April einbehalten, obwohl ich im Monat April gar nicht mehr in der Wohnung wohnhaft, geschweige denn gemeldet war."
    - Monatslohn...? Dem VM stand die Miete bis zum Vertragsende (31.05.) zu, wenn er nicht früher vermietet hätte.

    "Ist dies laut Gesetz möglich und kann ich die Monatsmiete zurückfordern?"
    - Der VM hat recht.

    "Ich hatte ihm schließlich einige Möglichkeiten an Nachmietern angeboten."
    - ... welche er, wie gesagt, nicht hätte akzeptieren müssen.

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