Geplante Dachterrasse so erlaubt?

  • Moin zusammen :)

    Wir bewohnen seit fast 13 Jahren ein einzelstehendes Hinterhaus, das durch einen Flachdachanbau (der ebenfalls zu unserer Wohnung gehört) mit dem Mehrfamillienvorderhaus "verbunden" ist. Die Breite des Anbaus/Flachdachs (und damit der Abstand zum Vorderhaus) beträgt ca. 6 Meter, die zu den Balkonen des Vorderhauses ca. 5 Meter. Nun ist der Besitzer/Vermieter auf die Idee gekommen auf dem Flachdach eine Dachterrasse zu bauen um die Atrakktivität der Wohnung im Vorderhaus zu steigern. Der Zugang soll über den zur Wohnung gehörigen Balkon erfolgen.

    Wir sind natürlich weniger davon begeistert, da zum einen ja dadurch quasi auf unserem Dach herumgetrampelt wird (Lärm) und zum anderen auch geplant ist die Dachterrasse über die volle Breite zu bauen, also bis direkt an unsere Außenwand und damit auch an unsere beiden Fenster, die dort zur Seite hin sind. Dahinter ist unser Hauptwohnraum. Direkt am Fenster steht unsere Wohnzimmercouch. Die Fenster zukünftig immer verschlossen und Gardinen zu zu halten, ist für uns natürlich keine Option, da die Fenster auch die hauptsächliche Quelle für Tageslicht sind.

    Ich hoffe die beiden Skizzen verdeutlichen mein Geschreibsel etwas :)

    Fragen nun:
    Ist das so überhaupt erlaubt , das a) auf dem Dach des von uns gemieteten Objektes etwas errichtet wird und b) muss nicht auch ein gewisser Abstand zu unserer Wohnung/unseren Fenstern eingehalten werden - allein schon aus Gründen der Privatspähre? Jeder der sich auf dieser Dachterrasse befindet, kann dann ja direkt in unsere Fenster reinsehen bzw. uns zuhören, wenn das Fenster offen ist.

    Die Wohnung im Vorderhaus soll an eine Gruppe von 6 Studenten vermietet werden, reger Betrieb auf de Dachterrasse wäre also auch garantiert.

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  • In jeder Stadt oder Landkreis gibt es ein Bau(aufsichts)amt. Da solltet ihr nachfragen, nicht in einem Forum. Mietrechtlich dürfte es da wohl weniger Möglichkeiten geben, den anderen Mietern den Blick in eure Fenster zu untersagen.

  • Etwas überrascht bin ich auf den "Verweis" mangels Mietrecht :) Sicher kann man auch mit der Baurecht-Keule kommen, aber ich hätte gedacht, dass das irgendwie auch mietrechtlich geregelt sein müsste, wenn man Mietern plözlich etwas direkt auf deren Flachdach und vor das Fenster baut, so das fremde Menschen dort hineinsehen können.

    Die Reaktion des Eigentümers war mehr oder weniger, das er uns verbal den Stinkefinger gezeigt hat. Um es mal höflich auszudrücken.

    Danke dennoch für die bisherigen Rückmeldungen :)

  • Etwas überrascht bin ich auf den "Verweis" mangels Mietrecht :) Sicher kann man auch mit der Baurecht-Keule kommen, aber ich hätte gedacht, dass das irgendwie auch mietrechtlich geregelt sein müsste, wenn man Mietern plözlich etwas direkt auf deren Flachdach und vor das Fenster baut, so das fremde Menschen dort hineinsehen können.

    Die Reaktion des Eigentümers war mehr oder weniger, das er uns verbal den Stinkefinger gezeigt hat. Um es mal höflich auszudrücken.

    Danke dennoch für die bisherigen Rückmeldungen :)

    Hallo,

    ganz einfach, mietvertragliche Bestandteile der Mietsache kann der Vermieter auch durch Bau einer Dachterrasse nicht wieder einfach entziehen, wenn die Fläche zur Mietsache mittels mietvertraglicher Vereinbarung gehört, dann solltet ihr diese auch einfordern, dann hat es sich mit der Bauerei.

    Sollte hier aber keine Vereinbarung bestehen, dann habt ihr die Dachterrasse zu dulden.

    Gruß´

    BHShuber

  • Hallo,

    ganz einfach, mietvertragliche Bestandteile der Mietsache kann der Vermieter auch durch Bau einer Dachterrasse nicht wieder einfach entziehen, wenn die Fläche zur Mietsache mittels mietvertraglicher Vereinbarung gehört, dann solltet ihr diese auch einfordern, dann hat es sich mit der Bauerei.

    Sollte hier aber keine Vereinbarung bestehen, dann habt ihr die Dachterrasse zu dulden.

    Gruß´

    BHShuber

    Ganz einfach???

    Seit wann ist die Oberseite des Daches Bestandteil des Mietobjektes.

    Ich denke dass der Eigentümer das Recht hat die Bestandteile seines Gebäudes so zu nutzen, wie es ihm das Baurecht gestattet. So ärgerlich die Dachterasse für flloyd auch ist.

    Gruß
    H H

  • Ganz einfach???

    Seit wann ist die Oberseite des Daches Bestandteil des Mietobjektes.

    Ich denke dass der Eigentümer das Recht hat die Bestandteile seines Gebäudes so zu nutzen, wie es ihm das Baurecht gestattet. So ärgerlich die Dachterasse für flloyd auch ist.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    lies doch bitte nochmal den Eingangspost.

    "Wir bewohnen seit fast 13 Jahren ein einzelstehendes Hinterhaus, das durch einen Flachdachanbau (der ebenfalls zu unserer Wohnung gehört) mit dem Mehrfamillienvorderhaus "verbunden" ist."

    Gemutmaßt, dies wurde auch vertraglich vereinbart, dann kann der Vermieter nicht einfach Bestandteile der Mietsache entziehen.

    Ist das allerdings nicht vertraglich vereinbart, dann hast du Recht!

    Gruß
    BHShuber

  • Wir bewohnen seit fast 13 Jahren ein einzelstehendes Hinterhaus, das durch einen Flachdachanbau (der ebenfalls zu unserer Wohnung gehört)


    Laut Mietvertrag??


  • Gemutmaßt, dies wurde auch vertraglich vereinbart, dann kann der Vermieter nicht einfach Bestandteile der Mietsache entziehen.


    Wieso Mietsache entziehen? Das Dach des Anbaus wird bisher nicht genutzt, aber soll zukünftig von anderen Mietern aus dem Vorderhaus genutzt werden. Und das schmeckt dem TE nicht.

    Und deshalb sehe ich hier immer noch kein mietrechtliches Problem, so sehr ich mich auch anstrenge.

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