Beiträge von Berny

    Ebenfalls ohne Gruss:

    Habe gerade die Mitteilung bekommen, daß mein Vermieter zeitnah das Miethaus verkaufen wird und er mich deswegen kündigen wird !
    Gibt es das Recht des Vermieters mich nur wegen eines anstehenden Vermieterwechsels zu kündigen ?


    Nein.

    das ist doch erfreulich, wenn ein Vermieter einsichtig ist und sich bemüht den Umstand abzustellen, jetzt muss ihm nur noch verdeutlicht werden, dass man eine Wohnung mit ebenerdiger Dusche gemietet hat und die Arbeiten so ausgeführt werden sollen, wie das vertragsgemäß vereinbart ist.


    Manchem VM muss man leider erst drastisch vor Augen führen, dass durch ordnungsgemässe Bauausführung weiterer Schaden am Gebäude verhindert werden kann...

    Hallo SarahD,

    "§ 19 Haftungsbeschränkung bei anfänglichen Sach- und Rechtsmängeln
    Hat die Mietsache bei Vertragsschluss einen Sach- oder Rechtsmangel, so haftet der Vermieter nicht für Schäden, wenn ihn an deren Entstehung kein Verschulden trifft."
    - Wenn Du akzeptierst, die Mietsache mit Mängeln zu übernehmen, hast Du keine Ansprüche auf Behebung derselben. Daher ist es gaanz wichtig, ein Übergabeprotokoll (doppelt, mit 2 Unterschriften) auszufüllen!

    "§ 20 Instandhaltung der ...
    Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkung entstehen, gleichgültig welcher Art und welchen Umfangs, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder das Risiko des Schadeneintritts ist durch den Mieter üblicherweise nicht versicherbar."
    - Ein Fast-Freibrief für den VM, der sich gerne den Rücken freihalten möchte - aus seiner Sicht verständlich. Habe ich noch nie in MVn gelesen, meine haben solche Klauseln nicht.

    "Der Mieter hat ungezieferfrei übernommene Mieträume von Ungeziefer frei zu halten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Vermieter die zur Vertilgung des Ungeziefers notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Mieters durchführen lassen, sofern der Mieter das Vorhandensein der Ungeziefer verschuldet hat. Für Schäden, die im Zusammenhang damit entstehen, haftet der Mieter."
    - Eigentlich klar...

    "-> Ich habe gelesen, dass es im Falle der Ungeziefer z.B. ausreichend sein kann, wenn man nachweist, dass man eine saubere Wohnung hat und Nahrungsmittel verschlossen sind etc., um zu belegen, dass man dies nicht verschuldet hat. Kann mir hierzu jemand vielleicht noch genaueres sagen bzw. wie kritisch die Klausel ist?"
    - In meiner Mietwohnung hatten wir neulich Blattläuse auf Balkonpflanzen, eine Dose Spray erledigte das "Problem". Einer meiner Mieter hatte mal Silberfische, geeignete Mittel dagegen taten das ihrige. Sorgfaltspflicht muss von Jedermannfrau erwartet werden können.

    "[B]§ 25 Betreten der Mieträume
    Der Vermieter und/oder sein Beauftragter ist berechtigt, in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Mieträume an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr und 15 und 19 Uhr nach vorheriger Absprache zu besichtigen."
    - Übliche Klausel, vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Versuch' doch, es unter "Fürsorge" zu verbuchen.

    Habe ich Chancen auf das Guthaben aus der BK-Abrechnung 2012? Der neue Verwalter meinte auch, dass für diesen Abrechenzeitraum durch unsere damalige Bitte um Überprüfung beim alten Verwalter keine Bindung bzw. Abrechnungsverfristung eingetreten sei und er diese Abrechnung nochmals korrigieren könne.....
    [B]Ist das Schreiben des alten Verwaltern, in dem er uns die 400,- zusichert ein Schuldaerkenntnis???


    Auch ich kann Dir nur einen Fachanwalt empfehlen, welcher sämtliche Untelagen und Notizen sehen müsste.

    Ich wollte fragen welches Recht in diesem Fall der Mieter hat? Dadurch das wir immer Handtücher hinlegen müssen, um das Wasser daran zu hindern in den nächsten Raum zu fließen entsteht auf Dauer bestimmt auch eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit.
    Wäre es in irgendeiner weise möglich auf Neuverfließung oder Duschabtrennung zu pochen oder muss man sich mit der günstigsten Lösung zufrieden geben?


    Hallo Christoph,
    wir sind hier keine Bausachverständigen, die das vor Ort überprüfen können...
    Was hat der Vermieter denn beim Besichtigungstermin gesagt?

    -es ist halt zu befürchten das aus der Umzugsiformation eine Kündigung wird
    -ich habe eine Wohnung gemietet
    -Käufer des Hauses (in dem sich die von mir gemietete Wohnung befindet) ist die Kommune, sie möchte eine ihrer Behörden in diesem Haus unterbringen


    Grundsätzlich hat die Kommune nicht mehr Rechte als ein "normaler" Vermieter.
    Ich würde mich mal näher erkundigen, wie die sich das denken und welche Vorschläge sie haben.

    Kurz und bündig, im Zuge einer Mieter-Selbstauskunft kann/darf der VM alle erdenklichen Fragen stellen, nur müssen diese vom M.nicht, oder nicht korrekt beantwortet werden. Ausgenommen Fragen, die der Sicherstellung der Mietzahlung dienen,
    z.B. 1.Hinterlassen Sie Mietschulden
    2. Läuft gegen Sie eine Mietaufhebungs-od.Räumungsklage
    3. Liegen Gehaltspfändungen gegen Sie vor
    4. Haben Sie die eidenstattliche Versicherung abgegeben od.läuft ein ähnliches Verfahren gegen sie
    5. Sind sie unterhaltspflichtig
    Auszug aus einer Mieter-Selbstauskunft von H&G.


    Du sagst es. Mir hat mal der Leiter einer H&G Niederlassung gesagt, dass ein Mietinteressent lügen "darf", bis sich die Balken biegen. Hat er erst einmal den Mietvertrag, dann war's das...

    Ein IPhone 4, welches vom Schreibtisch fällt, verursacht keine Delle im Fußboden. Für mein Dafürhalten ist es ein Schaden für Deine Privat-Haft-Pflichtversicherung, die du hoffentlich hast.


    Meine ich auch. Selbst ein Ei, das vom Tisch fällt, dürfte den Fussboden nicht beschädigen.
    Diese Art von Schadensmeldungen pinnen sich die Versicherer an die Wände, wo kaum noch Platz für Trash ist...:rolleyes:

    Zitat von VanessaS:
    "Die Handwerker hatten freien Blick in meine Wohnung, da sie auf Gerüsten standen. Sprich: Sie konnten durch Fenster sowie Balkontüren (hinter denen kein Balkon mehr war) schauen."
    Ja, aber es waren doch Planen vor den Fenstern, welche zwar kein Licht reinließen aber die Handwerker alles sehen konnten.
    Immer noch konfuß!


    Nää, die Handwerker hatten sich abgeseilt, um durch die Fenster peilen zu können...

    Wir gehen davon aus, dass der Eigentümer die Wohnung nicht nochmal vermieten würde da eine unbewohnte Wohnung sich besser verkauft.
    Gibt es eine Möglichkeit wie ich und meine Frau die Wohnung (gerne natürlich mit aktuellen Mietvertrag) übernehmen könnten?
    Wir rechnen damit, dass der Eigentümer nicht kooperieren wird und meinen Vater schnellst möglich raus haben will.


    Hallo,
    hast Du schon mal den VM kontaktiert?

    Mit den Zählerständen kann man in der Tat nichts anfangen, da die Werte vom Beginn des Abrechnungszeitraums fehlen - und dann wäre (noch)mal korrekt abzurechnen. Die WMZ dürfen auch nicht älter als max. 6 Jahre sein, da sollteste mal direkt nachschauen und Nahaufnahmen machen. Auch feststellen, in welche Kreisläufe diese Zähler eingeschleift sind. HIER werden wir ganz bestimmt nicht weiterkomen. Ich empfehle Dir, einen Fachanwalt aufzusuchen, welcher in seinem Schreiben an den VM diesem auch mal empfiehlt, sich mit dem § 263 StGB vertraut(er) zu machen.

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