Liebe Forenmitglieder,
bei uns ist kürzlich der Briefkastenschlüssel im Schloss abgebrochen, was wohl eine Alterserscheinung war. Das Schloss wurde ausgetauscht, nun schickt mir der Vemieter die Rechnung. Ist das so richtig? Fällt so etwas nicht unter normale Instandhaltung und müsste vom Vermieter übernommen werden?
Leider habe ich von all dem gar keine Ahnung..
Würde mich über Hinweise freuen, vielen Dank!
LG
Briefkastenschloss-Reparatur- wer übernimmt die Kosten?
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atlanta70 -
18. Mai 2016 um 10:31 -
Erledigt
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Gibt es im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel?
Wenn ja fällt das darunter und Du mußt das zahlen. Sofern der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag nicht überschritten wurde.
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Das Schloss wurde ausgetauscht, nun schickt mir der Vemieter die Rechnung. Ist das so richtig? Fällt so etwas nicht unter normale Instandhaltung und müsste vom Vermieter übernommen werden?
Wie soll der Vermieter den von Dir dauerhaft benutzten Schlüssel instandhalten...? -
Zitat
bei uns ist kürzlich der Briefkastenschlüssel im Schloss abgebrochen, was wohl eine Alterserscheinung war. fällt so etwas nicht unter normale Instandhaltung und müsste vom Vermieter übenommen werden?
Ich kenne dieses Spiel. Es pressiert, der Schlüssel steckt noch im Schloss und man nimmt sich nicht die Zeit, den Schlüssel richtig herauszunehmen... ..Ist es nicht so?
Ein Schlüssel mit Alterserscheinungen ist mir neu. Man lernt eben nie aus.
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Ein Schlüssel mit Alterserscheinungen ist mir neu. Man lernt eben nie aus.
...der Schlüssel hatte eben bestimmt schon einen GRAUEN "Bart";)
Viele Grüße,
anonym2 -
...der Schlüssel hatte eben bestimmt schon einen GRAUEN "Bart";)
so wie ich...:o -
...der Schlüssel hatte eben bestimmt schon einen GRAUEN "Bart";)
Viele Grüße,
anonym2Tatsächlich kann man bei einem abgebrochenen Schlüssel anhand der Bruchstelle sehen, ob Alterserscheinung oder ob das Metall noch blank ist.
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Tatsächlich kann man bei einem abgebrochenen Schlüssel anhand der Bruchstelle sehen, ob Alterserscheinung oder ob das Metall noch blank ist.
Hallo,
ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Schlüssel im dauerhaften Gebrauch durch den Mieter ist und somit eine wirksam vereinbarte Kleinreparaturklausel greift.
Gruß
BHShuber -
Hallo,
ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Schlüssel im dauerhaften Gebrauch durch den Mieter ist und somit eine wirksam vereinbarte Kleinreparaturklausel greift.
Gruß
BHShuberWäre durchaus möglich, nur wie wäre der Schadensfall, sollte tatsächlich "Alterserscheinung," -an der Bruchstelle zu erkennen ,- die Ursache sein? Wenn der Schlüsselteil noch im Schloss steckt, dürften die Kosten für die Reparatur nicht gerade gering sein. Ich meine es könnte dafür die Versicherung zuständig sein.
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Wäre durchaus möglich, nur wie wäre der Schadensfall, sollte tatsächlich "Alterserscheinung," -an der Bruchstelle zu erkennen ,- die Ursache sein? Wenn der Schlüsselteil noch im Schloss steckt, dürften die Kosten für die Reparatur nicht gerade gering sein. Ich meine es könnte dafür die Versicherung zuständig sein.
Hallo,
ein Briefkastenschloss inkl. Schlüssel bekommt man im Baumarkt unter 15 Euro ob sich hier ein Gutachten über das Alter des Schlüssels noch lohnt ist fraglich!
Bohrmaschine zur Hand, das alte Schloss aufgebohrt, das neue wieder eingesetzt Arbeitszeit 20 Minuten.
Gruß
BHShuber -
Hallo,
ein Briefkastenschloss inkl. Schlüssel bekommt man im Baumarkt unter 15 Euro ob sich hier ein Gutachten über das Alter des Schlüssels noch lohnt ist fraglich!
Bohrmaschine zur Hand, das alte Schloss aufgebohrt, das neue wieder eingesetzt Arbeitszeit 20 Minuten.
Gruß
BHShuberGutachter kommt hier wohl nicht in Betracht.
Ein Briefkastenschloss ist unter €15,00 zu haben, richtig, und wie geht's weiter? Der abgebrochene Schlüssel steckt noch im Schloss, also aufbohren. Ist die Bohrmaschine vorhanden oder muss man diese erst mal kaufen, und wenn vorhanden, kann jeder damit umgehen?
Welche Art Briefkasten ist es? Eine teure Anlage oder nur einfach angehängter billiger Briefkasten, den man ohnehin schnell abhängen kann und neu ersetzen. Für ca.€ 30,00 im Baumarkt zu haben und es wird jemand in der Lage sein, diesen an alter Stelle wieder zu montieren.Für mich und Dich kein Problem, aber....
Von Fall zu Fall anders.
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Hallo atlanta70,
wie hoch ist den der Rechnungsbetrag?
Du hast -wenn ich das richtig lese- auch noch nicht darauf geantwortet, ob es in deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel gibt und falls ja, welcher Maximalbetrag pro Fall dort eingetragen ist.
Sollte es diese Klausel im MV geben, würde dieser Fall meiner Meinung nach darauf anzuwenden zu sein und du müsstest zahlen.
ALLERDINGS:
Ich denke, dass der Vermieter nicht einfach selbst die Reparatur in Auftrag geben durfte. Er hätte dir die Möglichkeit geben müssen, die Sache selbst in Ordnung zu bringen (lassen) - eben aber trotzdem auch auf deine Kosten. Du hättest so aber die Möglichkeit gehabt, auf die Höhe der Kosten Einfluss zu nehmen.Viele Grüße,
anonym2Hinweis: nur meineMeinung -keine Rechtsberatung
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Für Mängelbeseitigung/Schadensbehebung ist grundsätzlich der VM zuständig. Der Mieter hat zu bezahlen, wenn er den Schaden verursacht hat.
Bei Schönheitsreparaturen ist der M.zuständig.
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Hallo Banane,
das ist so nicht ganz richtig.
Prinzipiell ist zwar der Vermieter dafür zuständig. Es kann im Mietvertrag jedoch diese Pflicht auf den Mieter übertragen werden - und dies wird eigentlich regelmäßig gemacht. Ich kenne keinen Mietvertrag, in dem diese Pflicht nicht übertragen wird (natürlich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen).
VieleGrüße,
anonym2 -
Gutachter kommt hier wohl nicht in Betracht.
Ein Briefkastenschloss ist unter €15,00 zu haben, richtig, und wie geht's weiter? Der abgebrochene Schlüssel steckt noch im Schloss, also aufbohren. Ist die Bohrmaschine vorhanden oder muss man diese erst mal kaufen, und wenn vorhanden, kann jeder damit umgehen?
Welche Art Briefkasten ist es? Eine teure Anlage oder nur einfach angehängter billiger Briefkasten, den man ohnehin schnell abhängen kann und neu ersetzen. Für ca.€ 30,00 im Baumarkt zu haben und es wird jemand in der Lage sein, diesen an alter Stelle wieder zu montieren.Für mich und Dich kein Problem, aber....
Von Fall zu Fall anders.
Hallo,
das Problem bei deiner These des neuen Briefkastens, wenn es einheitliche Briefkästen sind kann der Mieter nicht einfach einen Anderen als die dort bereits hängenden anbringen!
Zudem, kenne ich niemanden, der zu blöd ist ein Loch in der Mitte eines kleinen Schlosses zu bohren, das Schloss rauszunehmen, das neue hineinzustecken und mit der Kontermutter wieder fest zu machen, fertig ist die Laube.
Wenn man das selber nicht kann, kennt man sicherlich jemanden oder sucht jemanden meinetwegen auch per Facebook, myHammer oder was weis ich.
Gruß
BHSHuber -
Hallo Banane,
das ist so nicht ganz richtig.
Prinzipiell ist zwar der Vermieter dafür zuständig. Es kann im Mietvertrag jedoch diese Pflicht auf den Mieter übertragen werden - und dies wird eigentlich regelmäßig gemacht. Ich kenne keinen Mietvertrag, in dem diese Pflicht nicht übertragen wird (natürlich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen).
VieleGrüße,
anonym2Hier ein Auszug eines BGH-Urteils: "Die völlige Abwälzung der Reparaturen auf den Mieter ist grundsätzlich unzulässig § 307 BGB. Und auch mit einer Kleinreparaturklausel darf der mieter allenfalls zur Bezahlung der Reparatur verpflichtet werden,der Reparaturauftrag selbst ist immer Sache des Vermieters. Muss der Mieter den Handwerker beauftragen, ist die Klausel unwirksam (BGH WuM 92,355)
Dieser Bereich ist so vielseitig, dass wir hier keine eindeutige, schon garnicht eine rechtskräftige Aussage treffen können.
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Hallo,
das Problem bei deiner These des neuen Briefkastens, wenn es einheitliche Briefkästen sind kann der Mieter nicht einfach einen Anderen als die dort bereits hängenden anbringen!
Zudem, kenne ich niemanden, der zu blöd ist ein Loch in der Mitte eines kleinen Schlosses zu bohren, das Schloss rauszunehmen, das neue hineinzustecken und mit der Kontermutter wieder fest zu machen, fertig ist die Laube.
Wenn man das selber nicht kann, kennt man sicherlich jemanden oder sucht jemanden meinetwegen auch per Facebook, myHammer oder was weis ich.
Gruß
BHSHuberIch kenne einen Professor, der würde nicht mal einen Nagel korrekt in eine Wand bringen. Dumm ist der sicher nicht, nur handwerklich völlig ungeschickt.
Wer dieses Schlüsselproblen nicht selbst lösen kann, lässt einen entsprechenden Handwerker antreten und die Kosten werden entsprechend verteilt. So einfach ist das.
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Hallo Banane,
es scheint tatsächlich so zu sein, dass nur der Vermieter den Auftrag zur Reparatur erteilen darf.
Das hätte ich persönlich nicht gedacht. Da der Höchstbetrag für den Einzelfall jedoch begrenzt ist, ist der Vermieter ja eigentlich selbst bemüht, die Kosten so niedrig wie möglich zuhalten, damit der Betrag noch unter dem Höchstbetrag pro Einzelfall liegt und somit der Mieter zahlen müsste. Somit also logisch.
Alles andere von mir geschriebene ist aber dennoch korrekt (meiner Meinung nach).
Leider äußert sich der Fragesteller ja nicht mehr zu den offenen Fragen bezüglich der Mietvertragsgestaltung, so dass wir nicht wissen, ob es überhaupt eine entsprechende Klausel gibt und falls ja, bis zu welcher Höhe pro Einzelfall.
Viele Grüße,
anonym2 -
Hallo, anonym2,
Man wird immer idividuell eine Vereinbarung/Lösung für die eigenen Probleme suchen. Ich sehe auch nicht jedesmal bei einem Problemchen in das Mietgesetzbuch. Nur ist es sehr von Vorteil, wenn man die Vorschriften/Gesetze kennt.
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ein Briefkastenschloss inkl. Schlüssel bekommt man im Baumarkt unter 15 Euro ob sich hier ein Gutachten über das Alter des Schlüssels noch lohnt ist fraglich!
Bohrmaschine zur Hand, das alte Schloss aufgebohrt, das neue wieder eingesetzt Arbeitszeit 20 Minuten.
Du sagst es, deshalb würde mich die Rechnung mal interessieren. -
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