Betriebskostenabrechnung nach Verwalterwechsel & versprochenes Guthaben

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe auch ein mietrechtliches Problem, welches ich alleine nicht lösen kann. Daher hoffe ich auf eure Hilfe!

    Es geht um eine "alte Kamelle" - unsere Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum von 01.01.2012-31.12.2012.

    Unserer damaliger Vermieter hatte uns einen Ansprechpartner genannt und dieser nahm so alle anfallenden Tätigkeiten eines Verwalters auf und fertigte auch die entsprechende BK-Abrechnung, die er uns (und den beiden anderen Partein im Haus) im Februar 2013 zukommen ließ. Diese sah 75,- zu unseren Lasten vor.

    Wir und auch die anderen Mieter hielten diese Abrechnung für fehlerhaft und baten um eine Überprüfung. Dieser Aufforderung kam der Verwalter auch nach und übersandte uns eine korrigierte BK-Abrechnung im November 2013. Diese sah nun für uns eine Gutschrift iHv 150,- vor.

    Wir erklärten uns bereit diese Gutschrift mit der Abwicklung unseres Mietverhältnisses und der BK-Abrechnung 2013 zu verrechnen, da wir zwischenzeitlich gekündigt hatten und Ende April 2013 ausgezogen waren.

    Im Mai 2013 überwies uns der Verwalter von der Kaution einen Teilbetrag (noch 250,- offen) und verwies auf die demnächstige BK-Abrechnung 2013, die Anfang 2014 erstellt werden würde.

    Auf Nachfrage schrieb uns der Verwalter Mitte Januar 2014 und bestätigte uns ein Guthaben iHv 400,-€, welches sich aus dem BK-Guthaben 2012 und der restlichen Kaution zussamensetze.

    Im folgenden geschah leider nichts und wir vergaßen die Sache auch erstmal.
    Im August 2015 erfuhren wir dann, dass der Vermiter verstorben sei und es eine Erbin gibt. Diese schrieben wir an und forderten von ihr die Zahlung der 400,-. Es meldete sich für die Erbin ein neuer, uns unbekannter Verwalter, der angeblich ab 2014 den alten Verwalter abgelöst habe.
    Nach mühsamen Schriftverkehr ist der neue Verwalter immerhin bereit uns die Kaution zu zahlen...aber nur wenn wir auf eine erneute Belegprüfung verzichten.
    Ehrlich gesagt bin ich richtig sauer auf diesen Typ, da er mehrmals versuchte uns zu überzeugen, dass er berechtigt sei alle BK-Abrechnungen nochmals zu korrigieren (2011-2013) und so unsere Forderung regelrecht "runterrechnete". Von einer Abrechnungsfrist wollte er erstmal nix hören.... nun wäre er froh "dass wir uns zumindest mal schlau gemacht hätten" und hat obiges Angebot unterbreitet....


    Nun meine Frage:
    Habe ich Chancen auf das Guthaben aus der BK-Abrechnung 2012? Der neue Verwalter meinte auch, dass für diesen Abrechenzeitraum durch unsere damalige Bitte um Überprüfung beim alten Verwalter keine Bindung bzw. Abrechnungsverfristung eingetreten sei und er diese Abrechnung nochmals korrigieren könne.....

    Ist das Schreiben des alten Verwaltern, in dem er uns die 400,- zusichert ein Schuldaerkenntnis???
    Ich weiß zumindest, dass eine Erstattung von BK-Guthaben allein kein deklaratorisches Schuldanerkenntis ist, aber was ist mit diesem späteren Schreiben??? Ich würde ihn gern damit festnageln können! :)
    Ach ja, natürlich fehlt uns ein Dokument in unserem Wohnungsordner.... natürlich ist es die korrigierte BK-Abrechnung.... :(

    So und nun freue und bedanke ich mich für eure fundierten Ratschläge :)

  • Von mir gibt es nur den Ratschlag: Beauftragen Sie einen Anwalt. Ich habe keine Lust diese ganze Sache hier aufzudröseln dazu gehören auch die ganzen schriftlichen Unterlagen. Ansonsten wird das nichts. Ich möchte Ihnen nicht, auch nicht ungewollt, in die Tasche lügen.

  • Habe ich Chancen auf das Guthaben aus der BK-Abrechnung 2012? Der neue Verwalter meinte auch, dass für diesen Abrechenzeitraum durch unsere damalige Bitte um Überprüfung beim alten Verwalter keine Bindung bzw. Abrechnungsverfristung eingetreten sei und er diese Abrechnung nochmals korrigieren könne.....
    [B]Ist das Schreiben des alten Verwaltern, in dem er uns die 400,- zusichert ein Schuldaerkenntnis???


    Auch ich kann Dir nur einen Fachanwalt empfehlen, welcher sämtliche Untelagen und Notizen sehen müsste.

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