Beiträge von Berny

    Ich bin mir nicht sicher, ob es für eine hochschwangere Frau nicht doch eine Möglichkeit gäbe aus dieser Kündigungsbindung raus zu kommen. Mit einem pfiffigen Fachanwalt könnte ich mir das vorstellen.


    Niemand hatte sie gezwungen, sich schwängern zu lassen, weder vom Ehemann noch vom Freund.:o

    wenn du wegen der 30 Euro, die dir am Ende fehlen werden einen großen Aufwand machen möchtest, dann würde ich an deiner Stelle einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Geht online und kostet unter 20 Euro, die man sich sogar vom Mieter zurückholen kann.


    Dank unserer asozialen Gesetzgebung wird es immer schwieriger, bei bestimmten Bevölkerungsgruppen etwas (zurück-)holen zu können...:mad:

    Wenn sich der TE mal bequemen würde den exkaten Wortlaut zu posten könnte man ihm wenigstens sagen ob der Kündigungsverzicht wirksam ist oder nicht.


    Er muss sich aber nicht bequemen zu posten, kann sich ja auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Kostet ja fast nichts...:mad:

    Haus mit Dachterasse, am Montag großes Unwetter „Elvira“, Mieter ist nicht zuhause. Die Dachterasse besitzt einen Abfluss der von Blättern des Sturms verlegt wird, Wasser kann folglich nicht genügsam abfließen kann. Dachterasse läuft über, jetzt Wasserschaden im Haus. Wer haftet? Mieter oder Vermieter?
    Besten Dank im Voraus.


    Ebenfalls ohne Gruss:
    Dies ist kein Mietrecht, sondern Bürgerliches Recht. Im Zweifelsfalle sollte derjenige haften, in dessen Bereich das Sauberhalten des Abflusses fällt.

    ein "Bekannter" von euch klettert Nachts heimlich auf euren Balkon und schläft dort. Ihr habt doch ein ganz anderes Problem, als dass der Vermieter nach langen Klopfen die Tür ausgeschlossen hat.
    Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Vermieter den Fremden auf dem Balkon gesehen hat und das mit euch klären wollte. Als dann keiner aufgemacht hat, war er möglicherweise in Sorge, dass ihr alle Opfer eines Massakers geworden seid. Als er dann so eine Erklärung anhören muss, ist er sauer geworden.


    Hast den Phantasiesmiley vergessen...:cool:

    Ich bin schon wieder ganz aufgelöst. Irgendwie habe ich nur noch Probleme mit Vermietern :(


    Hallo Tess,
    ziehst Du etwa Probleme an...?
    Zu den psychologischen Problemen werde ich mich nicht äussern im Mietrecht-Forum. Man müsste auch mal den VM anhören.
    Mietrechtlich stellt sich lediglich die Frage, ob der Garten und die Zufahrtsstrasse mietvertraglich von Euch mitgemietet wurde, evtl. auch mit irgendwelchen Auflagen bzw. Einschränkungen.

    vor paar tagen mein vermieter hat in der früh wie wild an meiner türe geklopft und geklingelt und dan die wohnugstür selbsständig aufgesperrt und randale gemacht
    darf ich fristlos kündigen deswegen.


    Nee, fristlos kündigen kannste deshalb nicht rechtswirksam, jedoch selbst ihn deshalb abmahnen und/oder ihn anzeigen wegen Verdacht des Hausfriedensbruchs, § 123 StGB.
    Den Schliesszylinder Deiner Wohnung kannste auch auswechseln, musst aber bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurückbauen.

    Hallo Berny, das habe ich ja bereits begriffen, ich gehe davon aus dass alle Mieter dieses Schreiben unterschreiben würden.
    Kann ich denn nicht teilkündigen wenn der Rest der Mieter dabei zustimmt?
    Und warum interessiert's nicht? Es ist ja nur die Option darauf, falls die Hausverwaltung sich Arbeit ersparen will - oder?
    Im Übrigen habe ich doch nur freundlich gefragt - kein Grund herablassend zu werden? Man entschuldige dass ein 19-jähriger Auszubildener noch wenig bis keine Ahnung von Mietrecht u.ä. hat. :)


    Gibt es rechtswirksam NICHT.

    Aesc,

    was Du da vorhast, kann nicht funktionieren:

    "Kann denn der Inhalt der Sendung ebenfalls von der Post offiziell bestätigt werden?"
    - Du wirst niemanden dafür finden.

    "Ich habe einen Entwurf für folgendes Kündigungsschreiben gemacht, was haltet ihr davon?"
    - Das ist Mist, weil:

    "hiermit kündige ich meine Hauptmieterschaft und damit die Pflichten meines Bürgen X innerhalb des Vertrages Nummer X. Dies ist eine Teilkündigung und in diesem Schreiben nur auf meine Hauptmieterschaft beschränkt."
    - Teilkündigung ist rechtsunwirksam.

    "Als Nachmieter schlage ich Herrn X vor sowie seinen Bürgen X."
    - Wen interessiert's?

    "Sollten Sie nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich antworten, verstehe ich dies als Ablehnung des genannten Mieters"
    - Du bist nicht in der Position, Bedingungen zu stellen.

    "... und kündige [rechtsunwirksam, nun begreife es doch endlich!] hiermit innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 01. September 2016 [abgesehen davon, dass Mietverhältnisse grundsätzlich zum Monatsende enden, aber das nur btw.].

    "Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung mit Ihrer Entscheidung zu genannter Frist an die oben stehende Adresse."
    - Die müssen noch nicht einmal darauf antworten.

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