Definition "möbliert" bzgl. Nichtgültigkeit der Mietpreisbremse (Berlin)

  • Hallo,
    ich ziehe aus meiner 2-Zimmer-Wohnung aus (bin Eigentümer) und suche einen Nachmieter.
    Richte ich mich nach dem Berliner Mietspiegel, dann zahlen ich drauf um die Rate für die Wohnung und Wohngeld zu zahlen. (Beim Abschluss des Kaufvertrags gab es das Mietspiegel-Gesetz noch gar nicht, so dass ich ggf. andere Tilgungsraten hätte nehmen können.)

    Wie auch immer :)
    Beim Auszug bleiben sehr viele Möbel übrig, so dass ich die Wohnung "teil"-möbliert vermieten könnte. Bei "möbliert" greift der Mietspiegel nicht. Aber was heißt "möbliert" genau? Wie viele Möbel müssen bspw. zur Verfügung stehen, damit laut Gesetz die Wohnung als möbliert gilt und die Mietpreisbremse somit nicht greift.

    Zur Verfügung stehen unter anderem Spüle, Herd, Kühlschrank, Küchentisch, Geschirrspülmaschine, Küchenablage, Regale, Kleiderschrank, Bett, Esstisch mit Stühlen. Dagegen keine Couch.

    danke euch

  • Zitat

    ich ziehe aus meiner 2-Zimmer-Wohnung aus (bin Eigentümer) und suche einen Nachmieter.

    Dann suchst Du einen Mieter.


    Zitat

    Beim Auszug bleiben sehr viele Möbel übrig, so dass ich die Wohnung "teil"-möbliert vermieten könnte.

    Bist Du Dir bewußt das Du dann für Reparaturen und/oder Ersatz zuständig bist?

    Mach es doch einfacher und biete die Möbel dem künftigen Mieter zum Kauf an. Bist Du auf das Geld nicht zwingend angewiesen schenke sie ihm einfach. Beides, Kauf oder Schenkung, sollte vertraglich festgehalten werden.

    Ist beides nicht möglich verkauf sie anderweitig oder entsorge sie.

    Mit Möbel würde ich jedenfalls nicht vermieten.

  • hi anitari,
    ja, das ist mir bewusst, dass ich mich auch um die Möbel kümmern muss.

    Da wäre die Frage dann, ab wann gilt es als möbliert, damit die Mietpreisbremse "nicht" gilt. Natürlich würde ich im Vertrag dann so wenige Möbel wie möglich festsetzen (und den Rest gerne verschenken oder veräußern. Bspw. die elektronischen Geräte wie Kühlschrank und Spüler).

  • Hallo mail9000,

    es mag zwar nicht die feine englische Art sein, jedoch meine ich, dass Dir in einem Vermieter-Forum besser geholfen werden kann.

  • haha, so genau habe ich nicht geschaut. dachte, es ginge generell um Mietrecht für jedermann.
    Bin ja jetzt selbst auch Mieter in einer anderen Wohnung und vertrete somit beide Parteien. Profitiere somit auch u.U. von einer Mietpreisbremse. Finde es aber aus Sicht eines privaten Vermieters ungerecht, dass ich jetzt für die laufenden Kosten meiner Eigentumswohnung drauf zahlen muss wenn es nach dem Mietspiegel geht. Mein Wirtschaftsplan also nicht mehr funktioniert und das kann glaube ich jeder verstehen (zahle die Wohnung ab ohne Eigenkapital). Damals gab es das Mietbremsurteil ja nicht.

  • Was soll man dir raten? Man muß sich natürlich immer und überall an geltendes Recht halten, selbst wenn es noch so unsinnig ist, und jeder wirtschaftlichkeit wiedersprich.:rolleyes:
    Das der Berliner Mietspiegel eh nicht die Realität widerspiegelt ist da ja nur eine Petitesse.

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