Hallo Sarah,
ich empfehle immer, eine Vorabnahme zusammen mit dem Vermieter zu machen. Darin könnt Ihr genau (schriftlich!) festlegen, wer was wie macht.
Beiträge von Berny
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Naja, scheinbar haben die meisten hier selbst nur gefährliches Halbwissen und wollen damit dann anderen helfen?!
So isses. Halte uns bitte über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden. -
Hallo Apfelbauer,
das von Dir geschilderte "Problem" ist ein Paradebeispiel für die Sinnhaftigkeit von Übergabeprotokollen.:D -
Hi Guenni,
ein SP könnte sich aber auch auf einem Hof befinden...:p -
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ich habe jetzt einfach an diese Kanzlei geschrieben, dass ich davon ausgehe, da sie ja jetzt die Funktion des Vermieters übernommen haben, dass die Kaution weiterhin insolvenzsicher angelegt wird.
versuchen muss man alles....
Gab es auch eine Frage bzw. Forderung? -
Hallo Alice123,
"Im Vertrag stand Folgendes:
Es wurde vom Vermieter in Folgendes umgeschrieben"
- Vor oder nach den Unterschriftleistungen?", indem er "auf unbestimmte Zeit" durchgestrichen und darüber bis xxx hinzugefügt hat. Beispiel:
§4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2016 und läuft bis 30.08.2018. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen."
- Es fehlt der Passus, dass M+VM gegenseitig bis dahin auf ihrer Rechte der Kündigungen verzichten. (nebenbei: 30.08. geht nicht, sondern stets der Monatsletzte.)"Kann im ab dem 01.12.2017 die Wohnung kündigen oder ist es ein wirksamer Kündigungsverzicht ?"
- Kannst sogar ab sofort mit ges. Frist kündigen. -
Hallo Miki,
"Übergabe (ohne Protokoll , eigentlich bis dato Vertrauensverhältnis) am 01.08., seitdem nichts mehr gehört"
- Ich würde unbedingt auf ein ÜP zum Mietende 31.8. bestehen."auf Nachfrage heißt es plötzlich "eventuell gibt es eine Rechnung wegen 2-3 Flecken auf dem Balkon (Steinplatten, Flecken von Töpfen etc. normale Nutzung und kleiner Kratzer auf der Fensterbank eventuell durch die Katzen, welche im Mietvertrag erwähnt sind)"
- Die (oftmals) übliche Leier, wenn der VM noch was 'rausschlagen will..."Ich liege doch richtig, dass dies in der Regel normale Abnutzungen sind und ich erstmal die Chance bekommen sollte ggf. selbst zu beheben?"
- Hast ja noch 9 Tage Zeit..."Weiter ist es so, dass ich bei Einzug die Materialkosten (Tapeten) übernommen habe. Dies steht auch im Vertrag und ich habe die entsprechende Rechnung und Überweisungsbeleg."
- Ist unerheblich."Aus guten Willen heraus habe ich die Tapeten jetzt aber drin gelassen. Kann ichm da ich ja noch offiziell diesen Monat Mieter bin, die Tapeten nachträglich entfernen?"
- Ja, hast ja noch neun Tage Zeit dazu... Gibt es irgendwelche diesbezügliche Vereinbarungen im MV?"Es gibt jetzt eine neue Abrechnungsperiode zum Ende des Jahres. Es wird aber im Sept ein Nachmieter drin sein. Demnach ist der Vermieter doch verpflichtet mir die Zählerstände mitzuteilen?"
- Die solltet Ihr bei Rückgabe der Mietsache im ÜP festhalten. -
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Habe morgen um 10 Uhr nen telefontermin mit der Rechtsabteilung des mieterschutzbundes. Wenn ihr wollt und es euch interessiert gebe ich euch gerne bescheid was dann sache ist.
OK, gerne, danke vorab. -
Sollte ich vielleicht zur Sicherheit mit den anderen Mietern noch sprechen?
Mit denen hast Du doch keine Verträge...? -
Begründet hat er es damit dass ich anderen Mietern den Stellplatz wegnehme, was nicht stimmt. Jeder hat genügend Platz.
Im Mietvertrag steht: Stellplatz im Hof.
Wenn das Dein gemieteter SP ist, kann er anderen nicht Platz wegnehmen.
Syker's Argument vonwegen haftungs- bzw. versicherungstechnischer Probleme schliesse ich mich an. -
Habt ihr Tipps was ich jetzt genau tun muss um an die Kaution evtl. doch zu kommen bzw. diese später einmal wiederzubekommen oder nimmt das automatisch seinen Gang?
Ich würde den RA fragen. -
Hallo MarkusMilters,
"Von unserer Seite haben wir angeboten auch früher auszuziehen, wenn ein neuer Vermieter da ist und früher einziehen möchte."
- Meinst wohl Mieter.""Grundsätzlich bin ich bereit, Sie für die von Ihnen gekündigte Wohnung vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, der Keller ist nicht vermietet, so dass für September € 70 anfallen."
- Wie geschah die Berechnung? Hat der Keller Stromversorgung durch Eure Wohnung?"Stromkosten nach Abnahme und Übergabe des Kellers bei Vertragsende kommen hinzu. […]"
- Wie geschah die Berechnung? Hat der Keller Stromversorgung durch Eure Wohnung?"Ihre Kaution beträgt € […] + Zinsen, von der ich € 200 auf die Nebenkostenabrechung 2016 einbehalte sowie 65 € Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung und Kellerstrom […].2011 - 30.9.2016."
- Wie geschah die Berechnung? Hat der Keller Stromversorgung durch Eure Wohnung?"70 € für Keller war nie im Mietvertrag aufgeführt, wir haben immer alles zusammen bezahlt, der Keller war inklusive."
- Passt nicht zusammen(?)"Die Nebenkostenabrechnung müsste doch genau aufgeschlüsselt werden, oder? Nicht pauschal 200 €."
- Richtig."65 € pauschal Aufwandsentschädigung + ..."
- Müsste begründet werden."Kellerstrom müsste doch über einen Zähler laufen, oder darf man das pauschal für 5 Jahre schätzen?"
- Da müsstet Ihr Euch schon einigen bzw. geeinigt haben."Wie sollen wir darauf angemessen reagieren?"
- Hier gibt's nur Meinungen bzw. Tipps, jedoch keine Rechtsberatung. -
Hallo schutzengel,
wurde Dir denn überhaupt bis jetzt ein amtliches Schriftstück, bspw. auch ein Gerichtsbeschluss, vorgelegt? -
Durch Dauerkippen der Fenster könnten die Laibungen in der Tat schwarz werden, also auch Schimmel ansetzen. Hatte mal eine meiner Mieterinnen. Nach Überarbeitung und Änderung des Lüftungsverhaltens war's i.O.
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Claudi88,
Deiner Bitte um Sperrung eines Users wird nicht entsprochen.
PS: Auch Deine weitere Beschwerde wird abgelehnt.
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Und du könntest auch weitere Schritte des VM abwarten
(also nicht zahlen und abwarten).
Oder dich beim VM über die Rechtsgrundlage der Rechnung erkundigen.
Würde ich wahrscheinlich (auch) machen. -
möglicherweise doch, aber vllt nicht. :p
Du unterstelltest mir mal, dumme Fragen zu stellen. Deine "Antworten", oder wie man diese Ergüsse bezeichnen mag, übertreffen jedoch meine Stellungnahmen bei weitem. -
sozusagen dezenten Brief "Bitte prüfen Sie ob mein Vermieter genügend Steuern bezahlt hat. "
=Anzeige wegen verdacht auf Steuerhinterziehnung:D
Strafrecht scheint Dir fremd zu sein...
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