Hallo Rechtsexperten,
wir haben unsere Wohnung gekündigt, alles prima. Von unserer Seite haben wir angeboten auch früher auszuziehen, wenn ein neuer Vermieter da ist und früher einziehen möchte. Der ist jetzt da und möchte in die Wohnung. Jetzt kommt die Überraschung im Brief von der Vermieterin:
"Grundsätzlich bin ich bereit, Sie für die von Ihnen gekündigte Wohnung vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, der Keller ist nicht vermietet, so dass für September € 70 anfallen. Stromkosten nach Abnahme und Übergabe des Kellers bei Vertragsende kommen hinzu. […]
Ihre Kaution beträgt € […] + Zinsen, von der ich € 200 auf die Nebenkostenabrechung 2016 einbehalte sowie 65 € Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung und Kellerstrom […].2011 - 30.9.2016."
- 70 € für Keller war nie im Mietvertrag aufgeführt, wir haben immer alles zusammen bezahlt, der Keller war inklusive.
- Die Nebenkostenabrechnung müsste doch genau aufgeschlüsselt werden, oder? Nicht pauschal 200 €.
- 65 € pauschal Aufwandsentschädigung + Kellerstrom? Wir sind doch diejenigen, die früher ausziehen können, weil ein Nachmieter schon da ist. Und pauschal? Kellerstrom müsste doch über einen Zähler laufen, oder darf man das pauschal für 5 Jahre schätzen?
- Unten schreibt sie 65 € für Kellerstrom, oben schreibt sie, das kommt noch mal für den Monat September hinzu.
Das kommt mir alles dubios vor, die Zahlen willkürlich. Wie sollen wir darauf angemessen reagieren?
Grüße
Markus M.