Abrechnung Heizkosten einer Ölheizung

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und würde mich freuen, von Euch Hilfe zu bekommen. Es geht um folgendes: Im Frühjahr habe ich mein Elternhaus geerbt und möchte dies nun vermieten. Es ist ein "normales" EFH und wird von einer einzigen Partei bewohnt werden. Geheizt wird mit Heizöl und der Tank ist noch recht voll, allerdings habe ich keine Unterlagen gefunden, wie viel das im Tank befindliche Öl gekostet hat bzw wann es gekauft wurde.
    FRAGE 1: Welchen Preis setze ich dafür an?
    FRAGE 2: Am bauchigen 6.500 L Tank ist ein Messgerät wie unten abgebildet. Natürlich kann man damit arbeiten, allerdings scheint mir die Genauigkeit der damit ermittelten Verbrauchswerte eher gering zu sein. Ist so ein Gerät zulässig und falls nein, welche Vorschrift sagt mir, welches Messgerät hinreichend präzise und zulässig ist?
    FRAGE 3: Kann ich mit dem Mieter vertraglich vereinbaren, dass er bei Auszug den Tank zum jetzigen Niveau befüllt oder mir optional die Differenz bei Auszug bezahlt, er jedoch ansonsten die Beschaffung von Öl eigenständig regelt?

    Vielen Dank!

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  • Da es ein EFH ist kannst Du mit dem Mieter vereinbaren das er das Heizöl selbst kauft. Eine Heizkostenabrechnung ist dann nicht nötig.

    Überhaupt kannst Du vereinbaren das der Mieter, soweit möglich, selbst Verträge mit den entsprechenden Versorgern abschließt.

    Das erspart Dir im E-Fall jede Menge Ärger.

    Der Einfachheit halber würde ich festhalten das der Mieter bei Mietende mit dem Füllstand zurück gibt wie er bei Mietbeginn war.

    Alles schön in einem Übergabeprotokoll festhalten.

    Tip Am Rande, werde Mitglied bei Haus & Grund, der hilft auch bei allem rund um die Vermietung. Vorrangig mit rechtssicheren Mietverträgen.


  • FRAGE 3: Kann ich mit dem Mieter vertraglich vereinbaren, dass er bei Auszug den Tank zum jetzigen Niveau befüllt oder mir optional die Differenz bei Auszug bezahlt, er jedoch ansonsten die Beschaffung von Öl eigenständig regelt?

    Hallo Apfelbauer,

    Wie schon gesagt wurde ist es beim EFH möglich dem M die Beschaffung des Öls zu übertragen.
    Ich würde aber einen komplett gefüllten Heizöltank übergeben,
    dann sparst du dir Ärger bei der Ermittlung des Ölstandes.

    Zur Rückgabe dann auch einen komplett gefüllten Tank fordern.
    Sollte der M keinen komplett gefüllten Tank zurückgeben ist es einfacher die fehlende Menge zu bestimmen,
    und man muss sich ggf. nur noch über den Preis des Öls streiten nicht aber über die Menge.


    VG Syker

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