Beiträge von Berny

    § 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen
    Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,

    1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),

    2. durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,

    3. durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,

    4. durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,

    5. durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,

    6. die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder

    7. durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.

    Also m.E. nach keine Modernisierung, sondern Instandhaltung oder -setzung bzw. Umbauarbeiten, auf den/die Mieter nicht umlegbar im Rahmen der 11%-Regelung.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Da sind die Orginal ausschnitte vom Vertrag


    Es bleibt dabei: Gesetzliche Kündigung.

    Hallo iveroy,

    "Die Tür der Duschkabine ist defekt. Laut Vermieterin wurde die Duschkabine erst vor ca 2 Jahren erneurt. Jedoch scheint es nicht wirklich eine qualitative Duschkabine zu sein - und bei täglicher Nutzung von 3 Personen geht Plastik nunmal irgendwann kaputt. Muss die Vermieterin dafür aufkommen, da es ja ein Gegenstand regelmäßiger Nutzung ist? Oder ist das quasi unser Problem?"
    - Grundsätzlich hat der VM die Mietsache (technisch) i.O. zu halten (§ 535 BGB), jedoch könnte aber § 536 BGB zur Anwendung kommen... Von hier aus ist das schlecht zu beurteilen. Ich empfehle, auf einen Sachverständigen, der das Mehrfache der Duschkabine kosten würde:rolleyes: zu verzichten und selbst eine Lösung herbeizuführen.

    "Außerdem ist am Kühlschrank ein großer Riss hinten - wie er entstanden ist weiß ich nicht. Jedenfalls hab ich bei den Vormietern nachgefragt - dieser sei wohl schon bei deren Einzug vorhanden gewesen. Nur wurde uns davon nichts erzählt.
    Und auch das Waschbecken weißt einen Riss auf - auch dieser war bei unserem Einzug schon vorhanden. Die Vermietern sagt es müsse es fallen gelassen worden sein - wer den Schaden letztlich verursacht hat ist ihr egal, den Schaden müssen wir tragen."
    - Eine Frage der Beweisführung...

    $ 2 Mietzeit:
    Das Mietverhältniss läuft ab. 01.05.2014 auf unbestimmte Zeit.
    Es kann von jedem Vertragsteil nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
    Die Kündigungsvorraussetzungen richten sich nach Vertraglichen absprachen $8 $17 $ 22

    $ 17 Ordentliche Kündigung
    1. Der Mieter kann den Mietvertrag von bestimmter Dauer nach ablauf von 3 Jahren jederzeit unter Einhaltung von Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen


    Bei (solchen) Widersprüchen gilt die für den Mieter ungünstige(re) Regelung NICHT.


    ich würde auf jeden Fall erwähnen, dass es nur vorübergehend ist.

    Des Weiteren benötigt der Fragesteller für die Anmeldung der Freundlin bein Meldeamt nicht die Vermieterbescheinigung des Vermieters. Wohnungsgeber ist in diesem Fall nämlich der Fragesteller (da die Freudin ja nicht mit im Mietvertrag steht.). Er muss also die Bestätigung ausfüllen.


    Stimme zweimal zu.:)

    Hi chacoon,

    ich ändere das mal etwas nach meinem Geschmack:

    Einzug meiner Lebensgefährtin

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    hiermit möchte ich Sie, wie im Mietvertrag vereinbart, davon in Kenntnis setzen, dass meine irische Lebensgefährtin Frau *Singlemalt* Anfang Dezember 2016 bei mir einziehen möchte.

    Hierzu erbitte ich Ihre schriftliche Zustimmung, damit sie beim Einwohnermeldeamt Hannover gemeldet werden kann.
    Eine Änderung des Mietvertrages ist hierfür m.E. nicht notwendig.
    Gerne stelle ich sie Ihnen gelegentlich einmal vor.

    In Erwartung Ihrer gefälligen Rückäusserung verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    Kein Problem, Berny schreibt immer diesen Romanstandartdisclaimer, wenn der Text mehr als 3 Sätze hat. Einfach nicht dran stören. Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!


    Amen......

    Hatte ich vergessen zu erwähnen..ich habe am 27.04.2016 fristgerecht in schriftl. Form gekündigt. Sie wollte das mit der Kündigung erst auf Vertrauensbasis machen...Vertrauen hatte ich allerdings herzlich wenig, weil einges nicht so gut lief. Daher hat sie mir mit Widerwillen die Kündigung schriftl. bestätigt.


    Dann lass' Dir doch von Deinem Law-Freund empfehlen, wie weiter verfahren werden könne.

    Warte doch ab, was der Anwalt am Dienstag sagt, hier sind nur Laien, die sich etwas mit Mietrecht auskennen, die aber auch keine Rechtsberatung ausüben dürfen. Und wenn du wieder mal in einem Forum um Rat fragst, stelle die Fragen in kurzer Form, lasse alles Drumherum weg, denn das gehört nicht zum Mietrecht, bestenfalls in das Buch, das du schreiben willst.


    ... oder in die RTL2-Soap...

    Ebenfalls ohne Gruss.

    Ratlosundhilflos,
    "danke" für den Roman, den ich nur teilweise las. Euer Ansprech-=Vertragspartner ist Euer Vermieter, den Ihr schriftlich kontaktieren solltet. Falls der nicht hilft, vielleicht RTL2. Niemand hält Euch davon ab, zu kündigen, falls es weiterhin für Euch soo unerträglich bleibensollte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!