Eigenbedarfskündigung - Kündigungsfrist nicht eingehalten

  • Hallo zusammen,

    der Eigentümer/Vermieter hat eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen, aber hat sich nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist gehalten.

    Es handelt sich um ein unbefristetes Mietverhältnis. In diesem Fall wohnt der Mieter sieben Jahre in der Wohnung, also sollte er nach Gesetz sechs Monate kriegen. Der Eigentümer gibt ihm allerdings nur drei Monate. Ob er dies absichtlich gemacht hat um den Mieter schneller loszuwerden, können wir nicht wissen.

    Wie sollte man nun darauf am besten reagieren?

    1.) Widerspruch einlegen und die Kündigung "zurückweisen", den Eigentümer auf die relevanten Vorschriften hinweisen, und eine neue Kündigung mit sechs Monate Kündigungsfrist verlangen.

    Oder...

    2.) Den Eigentümer schriftlich auf die Vorschriften hinweisen und ihm einfach mitteilen, dass es sich laut Gesetz nur um sechs Monate handeln kann. Die Kündigung wird nicht zurückgewiesen, aber die Frist von drei Monaten wird nicht akzeptiert.

    Oder vielleicht eine dritte Variante?

    Und noch eine Frage dazu: Wenn man Variante #1 wählen würde, und der Vermieter eine neue Kündigung ausstellt, gilt die Frist dann erst ab Erhalt der neuen Kündigung?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß,
    Jakob

  • 3. Variante

    Schweigen und wenn der Vermieter zum Ablauf der 3 Monate nachfragt ihm sagen das die Kündigung unwirksam ist.

    Warum soll er gefälligst selbst rausfinden.

  • 3. Variante

    Schweigen und wenn der Vermieter zum Ablauf der 3 Monate nachfragt ihm sagen das die Kündigung unwirksam ist.

    Warum soll er gefälligst selbst rausfinden.


    Hallo zusammen,

    Naja unwirksam sehe ich hier noch nicht.
    Sind die anderen Formvorschriften alle eingehalten?

    Bei M wird eine falsche Kündigungsfrist dann in die richtige Frist umgedeutet,
    hierbei ist jetzt die Frage ob das für einen VM auch gemacht wird.

    Da eine Kündigung eh irgendwann wirksam wird,
    würde ich trotzdem mit der Wohnungssuche beginnen.
    Ansonsten schweigen.

    VG Syker

  • Danke für alle Antworten, allerdings bin ich etwas verwirrt.

    Alle Formschriften wurden eingehalten außer der gesetzlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten. Der Eigenbedarf ist ebenfalls begründet.

    Also die Kündigung ist "wirksam" aber die Kündigungsfrist ist "unwirksam"?

    Verlangt man in solchem Fall eine neue Kündigung, oder hat die Frist von sechs Monaten schon angefangen? Sollte man den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass es sich nur um sechs Monate handeln kann?

    Eine schriftliche Antwort bezüglich der falschen Kündigungsfrist wäre eigentlich kein Widerspruch, oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von Jakob (4. September 2016 um 23:01)

  • Damit ist die Kündigung unwirksam.


    Eine fehlende Begründung des Eigenbedarfs (nur Beispielsweise) würde die Kündigung unwirksam machen, aber wo steht es, dass eine falsche Fristsetzung sie ebenfalls unwirksam macht?

  • Eine fehlende Begründung des Eigenbedarfs (nur Beispielsweise) würde die Kündigung unwirksam machen, aber wo steht es, dass eine falsche Fristsetzung sie ebenfalls unwirksam macht?

    Die unwirksame Kündigungsfrist, hier 3 Monate, wird automatisch durch die wirksame, also 6 Monate, ersetzt.

  • Die unwirksame Kündigungsfrist, hier 3 Monate, wird automatisch durch die wirksame, also 6 Monate, ersetzt.


    Dieses Problem lässt sich m.E. ganz leicht umgehen, wenn statt eines Datums "zum nächstmöglichen Termin" eingesetzt wird...:) (denn der Termin bzw. die Frist ergibt sich automatisch aus dem Gesetz:p)

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