Fragen bezüglich Reparaturen

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe einige Fragen. Wohnen in einer 3-er WG.

    Nun haben wir einige Mängel in der Wohnung:

    Die Tür der Duschkabine ist defekt. Laut Vermieterin wurde die Duschkabine erst vor ca 2 Jahren erneurt. Jedoch scheint es nicht wirklich eine qualitative Duschkabine zu sein - und bei täglicher Nutzung von 3 Personen geht Plastik nunmal irgendwann kaputt. Muss die Vermieterin dafür aufkommen, da es ja ein Gegenstand regelmäßiger Nutzung ist? Oder ist das quasi unser Problem?

    Außerdem ist am Kühlschrank ein großer Riss hinten - wie er entstanden ist weiß ich nicht. Jedenfalls hab ich bei den Vormietern nachgefragt - dieser sei wohl schon bei deren Einzug vorhanden gewesen. Nur wurde uns davon nichts erzählt.
    Und auch das Waschbecken weißt einen Riss auf - auch dieser war bei unserem Einzug schon vorhanden. Die Vermietern sagt es müsse es fallen gelassen worden sein - wer den Schaden letztlich verursacht hat ist ihr egal, den Schaden müssen wir tragen.


    Bitte um Meinungen.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo iveroy,

    "Die Tür der Duschkabine ist defekt. Laut Vermieterin wurde die Duschkabine erst vor ca 2 Jahren erneurt. Jedoch scheint es nicht wirklich eine qualitative Duschkabine zu sein - und bei täglicher Nutzung von 3 Personen geht Plastik nunmal irgendwann kaputt. Muss die Vermieterin dafür aufkommen, da es ja ein Gegenstand regelmäßiger Nutzung ist? Oder ist das quasi unser Problem?"
    - Grundsätzlich hat der VM die Mietsache (technisch) i.O. zu halten (§ 535 BGB), jedoch könnte aber § 536 BGB zur Anwendung kommen... Von hier aus ist das schlecht zu beurteilen. Ich empfehle, auf einen Sachverständigen, der das Mehrfache der Duschkabine kosten würde:rolleyes: zu verzichten und selbst eine Lösung herbeizuführen.

    "Außerdem ist am Kühlschrank ein großer Riss hinten - wie er entstanden ist weiß ich nicht. Jedenfalls hab ich bei den Vormietern nachgefragt - dieser sei wohl schon bei deren Einzug vorhanden gewesen. Nur wurde uns davon nichts erzählt.
    Und auch das Waschbecken weißt einen Riss auf - auch dieser war bei unserem Einzug schon vorhanden. Die Vermietern sagt es müsse es fallen gelassen worden sein - wer den Schaden letztlich verursacht hat ist ihr egal, den Schaden müssen wir tragen."
    - Eine Frage der Beweisführung...

  • Hallo,

    Riss im Kühlschrank. Riss im Waschbecken und eine beschädigte Duschkabine. Ich frage mich, wie jemand auf die Idee kommen kann, dass irgendjemand anderes, als der Verursacher dafür zahlen müsste.

    Gruß
    H H

    Schon der Spruch "bei täglicher Nutzung von 3 Personen geht Plastik nunmal irgendwann kaputt" bei einer zwei Jahre alten Duschkabine zeigt allerdings, dass du eine relativ einseitige Einstellung zum Eigentum anderer Leute hast.

  • Hallo,

    Riss im Kühlschrank. Riss im Waschbecken und eine beschädigte Duschkabine. Ich frage mich, wie jemand auf die Idee kommen kann, dass irgendjemand anderes, als der Verursacher dafür zahlen müsste.

    Gruß
    H H

    Schon der Spruch "bei täglicher Nutzung von 3 Personen geht Plastik nunmal irgendwann kaputt" bei einer zwei Jahre alten Duschkabine zeigt allerdings, dass du eine relativ einseitige Einstellung zum Eigentum anderer Leute hast.

    Diese Einstellung zum Eigentum anderer ist mit ein Grund für teuere Mieten und Mieterhöhungen.

  • Kühlschrank und Waschbecken kann euch als Schaden angeheftet werden. Bei Übernahme der Wohnung des Mieters wird normalerweise ein Protokoll erstellt, in dem solche Mängel mit aufgeführt werden. Sind euch die Mängel nicht aufgefallen, die offensichtlich bei Wohnungsübernahme hätten sein sollen, könnt ihr da im nachhinein wenig tun. In erster Linie seit ihr in der Beweispflicht. Da hilft es auch wenig, wenn der Vormieter aussagt, das war bei mir schon. Wegen der Duschkabine, schaut doch im Mietvertrag nach, was der Vermieter veranschlagt hat, in welcher Größenordnung pro Jahr ihr kleine Reparaturen in der eigenen Wohnung selbst übernehmen muss. Das hängt prozentual von der Miete ab. Da fallen kleinere Sachen rein wie ein neuer Duschkopf oder mal den Perlator eines Waschbeckens tauschen. Für mich zählt die Duschkabine zu den Dingen, die der Vermieter tauschen bzw. instandsetzen muss. Solange die Kabine von euch nicht mutwillig zerstört sondern durch normal Nutzung beschädigt wurde, ist es generell Vermieterangelegenheit.

  • Zitat

    Solange die Kabine von euch nicht mutwillig zerstört sondern durch normale Nutzung beschädigt wurde, ist es generell Vermieterangelegenheit.

    Eine Beschädigung durch normale Nutzung.., das mußt Du mir erklären.

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