Beiträge von Mainschwimmer

    Ich wohne in Berlin, der Vermieter hat folgendes geschrieben :

    Es geht in meiner E-Mail um eine Nachzahlung für Ihr Wasser. Ich bin alle Abrechnungen noch einmal durchgegangen

    Das wollte ich nur wissen. Demnach hat dein Vermieter die Angelegenheit über Jahre hinweg versiebt. Bei ordentlicher Buchführung hätte er das Wassergeld jedes Jahr mit den Betriebskosten verrechnen müssen/können.

    Jetzt ist für ihn der Drops gelutscht, er kann nur noch für 2013 nachfordern/korrigieren.

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    Oder gibt es evtl Vordrucke?

    Vordrucke? Schau mal in ein Handarbeitsbuch, da gibt es Vorlagen für Pullover & Co. Vielleicht findest du auch Vordrucke für deinen Fall.

    Aber im Ernst. Dein Vater ist Mitglied bei Haus&Grund. Dort findest du die Hilfe, die du hier suchst.

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    Betriebskostenabrechnungen verfristen wenn sie nicht binnen 12 Monate

    Bevor man/frau diese Behauptung aufstellt sollte gefragt werden, welcher Art diese Rechnung/Nachforderung ist. In einigen ländlichen Gebieten sind Wasserver- und Entsorgung anders gestaltet als bei den städtischen Wasserwerken. Da kann es schon mal zu Nachforderungen, selbst über Jahre, kommen.

    Darum sollte der TE schreiben, was der Vermieter zu den Wasserrechnungen geschrieben hat.

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    Naja, für mich ist es nicht logisch, immerhin verdient sie damit ihr Geld.

    Nee, nee, falscher Ansatz. Den Vertragsanwälten dieser "Vereine" schneien die "Kunden" ohne großen Aufwand in die Kanzleien, da muss man sich nicht anstrengen, denn die Mandantenschaft ist mehr oder weniger eine feste Größe.

    Als ich einmal in der Situation war, konnte ich zwischen einem Vertragsanwalt oder der eigenen Vertretung wählen. Ich habe mich dann selbst vertreten und mein Gegenüber war ein Vertragsanwalt von Haus&Grund. Das einzige, was dieser Anwalt schaffte war es den Richter mit seinen dummen Sprüchen zu verärgern.

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    also Umsonst eine Anwältin für Mietrecht von Haus und Grund?

    Das ist doch irgendwie logisch. Solche Anwälte, egal ob von Haus&Grund oder vom Mieterverein, haben Mandanten bis zum Abwinken. Warum sollen Sie sich also engagieren? Die nächsten "Kunden" warten doch schon im Wartezimmer.

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    Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet die Abrechnung korrekt zu machen, also rein nach dem Verbraucher der Mieter?


    Da hast du vollkommen Recht. Bei 2 vermieteten Wohnungen in diesem Haus muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Nur wenn eine Wohnung vom Vermieter bewohnt würde, könnte er die Heizkosten nach der Wohnfläche abrechnen.

    Um deinem Vermieter aber mal Feuer unterm Hintern zu machen, sollterst du die Abrechnung der Heizkosten um 15% mindern. Das ist dein gutes Recht, wie du hier nachlesen kannst: http://heizkostenverordnung.de/par12.html

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    Da der Verbrauch für 2012 erst Anfang Februar 2013 abgelesen wurde, hat man bei der Abrechnung für 2012 "was" abgezogen.


    Solch einen Unsinn höre ich zum ersten Mal. Da alle Heizungen ja nicht z.B. zum Stichtag 31.12. abgelesen werden können, werden die abgelesenen Werte so behandelt, als wären Sie vom 31.12.. Das erpart nämlich die Rechnerei Pi x Daumen.

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    ist bei mir nicht drin.

    Auch ich weigere mich

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    Ebenfalls weist Mieter B den Vermieter A hin, dass er bitte die Kündigung und das Hundeverbot gerichtlich prüfen lassen solle.


    Solch eine Aufforderung an den Vermieter ist doch wohl nur als Witz zu verstehen.

    Besondere Frechheit des TE ist die Tatsache, dass die Angelegenheit bereits vor Gericht verhandelt wird.

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    Da das Jahr zu Ende geht, ist es sicherlich mit keinerlei Veränderungen in diesem Jahr zu rechnen aber zu Beginn 2015 habe ich fest vor für die 4 Monate nachträglich eine Mietminderung zu klagen.

    Bevor du diesen Träumen vom plötzlichen Reichtum (Mietminderung) nachhängst, solltest du dich über den Ablauf einer berechtigten Mietminderung informieren. Du kannst z.B. den Vermieter nicht zu einer Mietminderung verklagen. Du kannst nur von deinem Recht auf Minderung der Miete Gebrauch machen, ein Gericht wird dann später entscheiden, ob diese Minderung zurecht bestand, wenn der Vermieter mit der Kürzung nicht einverstanden war.

    Aber mal ganz ehrlich, wegen möglicherweise 2% weniger Miete solch eine Welle zu machen, zeigt doch nur, dass bei dir was nicht stimmt.

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    Die Heizung wird mittels Verdunstungsröhrchen 50/50 abgerechnet.


    Und hier wäre eine Möglichkeit, den Hebel anzusetzen. Laut Heizkostenverordnung wäre nämlich eine Abrechnung 30/70 anzuwenden. Das hätte man dir aber auch beim Mieterverein sagen können. Aber die schlafen mal wieder den Schlaf der Nichtwissenden, oder so ähnlich.

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    Wie gesagt, ich habe diese Einbauten mit der Wohnung übernommen.

    Dann bist du auch für den Rückbau verantwortlich. Du hättest ja bei Anmietung der Wohnung verlangen können, dass die Einbauten entfernt werden. Das hast du aber unterlassen, weil du die Kellerbar nutzen wolltest, richtig?

    Den letzten beißen die Hunde. Und bei den Einbauten bist du das nun mal.

    In unserem Landkreis kann man für solche Dinge die Sperrmüllabfuhr beauftragen. Das gibt es bestimmt auch bei euch, dass die ganzen Teile vom Straßenrand abgeholt werden.

    Was soll diese Frage? §573a BGB gilt nur in diesem Fall: (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Wenn dir schon der betreffende Paragraph bekannt ist, hättest du den auch alleine finden, lesen und verstehen können.

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