Zitat
Da das Jahr zu Ende geht, ist es sicherlich mit keinerlei Veränderungen in diesem Jahr zu rechnen aber zu Beginn 2015 habe ich fest vor für die 4 Monate nachträglich eine Mietminderung zu klagen.
Bevor du diesen Träumen vom plötzlichen Reichtum (Mietminderung) nachhängst, solltest du dich über den Ablauf einer berechtigten Mietminderung informieren. Du kannst z.B. den Vermieter nicht zu einer Mietminderung verklagen. Du kannst nur von deinem Recht auf Minderung der Miete Gebrauch machen, ein Gericht wird dann später entscheiden, ob diese Minderung zurecht bestand, wenn der Vermieter mit der Kürzung nicht einverstanden war.
Aber mal ganz ehrlich, wegen möglicherweise 2% weniger Miete solch eine Welle zu machen, zeigt doch nur, dass bei dir was nicht stimmt.