Vermieter stellt nach 3 Jahren eine Forderung

  • Hallo,

    ich erhielt die Tage Post von meinem Vermieter, bei dem ich zum März 2011 ausgezogen bin.
    Nach mehreren Monaten erhielt ich auf Nachfrage auch meine Kaution in voller höhe zurück. Nun bekam ich die Tage post, dass noch einer offener Betrag auf meinem Mietkonto sei und ich es nun begleichen solle, weil die Gesellschaft verkauft wurde.
    Nun meine Frage muss ich diese Rechnung noch begleichen? Ich erhielt weder Post noch Mahnung noch irgendwas von meinem damaligem Vermieter.

    Gruß

  • Forderungen aus 2011 können noch bis 31.12.2014 geltend gemacht werden.

    Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube das Forderungen angemahnt werden müssen.

    Zitat

    Nun meine Frage muss ich diese Rechnung noch begleichen?

    Wenn sie berechtigt ist, natürlich.

  • Nun bekam ich die Tage post, dass noch einer offener Betrag auf meinem Mietkonto sei und ich es nun begleichen solle, weil ...


    Die Berechtigung der Forderung hast Du überprüft?

  • Noch nicht, ich würde halt antworten und fragen was das für Kosten sein sollen. Ich habe die Miete per Lastschrift einziehen lassen und bis zum Schluss gezahlt. ich kann mir nur vorstellen, dass es eine Nebenkostenabrrechnung sein kann, ich habe aber nie eine Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011 bekommen. Wollte mich erstmal schlau machen zur Not mal zum Anwalt gehen und den Fragen. Ich habe ne Rechtsschutz wo ich mich kostenlos von einem Anwalt beraten lassen kann.

  • Noch nicht, ich würde halt antworten und fragen was das für Kosten sein sollen. Ich habe die Miete per Lastschrift einziehen lassen und bis zum Schluss gezahlt. ich kann mir nur vorstellen, dass es eine Nebenkostenabrrechnung sein kann, ich habe aber nie eine Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011 bekommen. Wollte mich erstmal schlau machen zur Not mal zum Anwalt gehen und den Fragen. Ich habe ne Rechtsschutz wo ich mich kostenlos von einem Anwalt beraten lassen kann.


    Tipp: Mache es doch nicht soo kompliziert!
    Ich würde in einem Satz antworten: "Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage und die Höhe Ihrer Forderung mit."

  • Hallo,

    Forderung wegen offener Mietzahlungen müßtest du bezahlen (wenn sie berechtigt sind). Nebenkosten hätten bis 12 Monate nach der Abrechnungsperiode gefordert werden müssen. D.h. eine Nebenkostennachzahlung müßtest du nicht mehr zahlen.

    Gruss
    H H

  • Noch nicht, ich würde halt antworten und fragen was das für Kosten sein sollen.

    this. Je nachdem um was es sich für eine Forderung handelt, muss dann die Verjährung prüfen.

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