Verbrauchswerte

  • Hallo,
    ich erhielt vor kurzem die Nebenkostenabrechnung für 2013. Da mir die Nachzahlung etwas sehr hoch vorkam habe ich mal genauer hingeschaut und dabei festgestellt, dass die Verbrauchswerte -verglichen mit dem Ablesebeleg- zu hoch waren. Dies teilte ich meinem Vermieter mit. Daraufhin erhielt ich einen Anruf der Abrechnungsfirma mit folgender Erklärung: Da der Verbrauch für 2012 erst Anfang Februar 2013 abgelesen wurde, hat man bei der Abrechnung für 2012 "was" abgezogen. Die Differenz wurde jetzt 2013 dazugerechnet.
    Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich die 2012er Abrechnung nicht so genau nachgeprüft habe, daher habe ich jetzt erst festgestellt dass 2012 die Verbrauchswerte zu niedrig waren. Allerdings wurde der Abzug 2012 nicht errechnet, sondern Pi-mal-Daumen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Als Abrechnungszeitraum ist sowohl auf den Ablesebelgen als auch auf den Abrechnungen 1.1. bis 31.12. angegeben.
    Mich würde jetzt mal interessieren, ob die Handlungsweise der Abrechnungsfirma auch korrekt ist. Mir kommt's irgendwie spanisch vor.
    Schon mal Danke. Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von rrampfdl (8. November 2014 um 10:16)

  • Zitat

    Da der Verbrauch für 2012 erst Anfang Februar 2013 abgelesen wurde, hat man bei der Abrechnung für 2012 "was" abgezogen.


    Solch einen Unsinn höre ich zum ersten Mal. Da alle Heizungen ja nicht z.B. zum Stichtag 31.12. abgelesen werden können, werden die abgelesenen Werte so behandelt, als wären Sie vom 31.12.. Das erpart nämlich die Rechnerei Pi x Daumen.

  • Mich würde jetzt mal interessieren, ob die Handlungsweise der Abrechnungsfirma auch korrekt ist. Mir kommt's irgendwie spanisch vor.


    Halte ich für korrekt. Besonders bei Heizkostenabrechnungen kann es vorkommen, dass einzelne Verbrauchszähler garnicht abgelesen werden können, dann wird geschätzt oder vergleichbare herangezogen, und im nächsten Jahr gleicht sich das dann wieder aus. Ähnlich verhält es sich bei Dir, und wenn kein Nutzerwechsel vorliegt, ist dies auch nicht zu beanstanden.

  • Danke für die Aufklärung. Ich finde nur seltsam, dass auf den Abrechnungen 2012 und/oder 2013 kein Hinweis darüber vermerkt war, sondern mir dies erst auf Nachfrage von einem (unfreundlichen) Herrn der Abrechnungsfirma telefonisch mitgeteilt wurde. Ich bin ja auch kein Hellseher!

  • Ich finde nur seltsam, dass auf den Abrechnungen 2012 und/oder 2013 kein Hinweis darüber vermerkt war, sondern mir dies erst auf Nachfrage von einem (unfreundlichen) Herrn der Abrechnungsfirma telefonisch mitgeteilt wurde.


    Darum merke: Störungen des Betriebsfriedens durch Anrufer sind höchst unerwünscht. Eine Gnade Dir ggü., dass Du nicht direkt an Deinen Vermieter verwiesen wurdest...:rolleyes:

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