Vermieter reagiert nicht auf Briefe

  • Hallo, wir wohnen in einem 14 Parteien Mietshaus in Berlin.
    Wir haben kein Kaltwasserzähler ... bedeutet, dass der Verbrauch durch alle geteilt wird.
    Der Verbrauch ist pro Partei so hoch, dass der Berater vom Mieterverein sagte: "So eine Wasserrechnung hat er noch nie gesehen". Die Heizung wird mittels Verdunstungsröhrchen 50/50 abgerechnet.
    Das Problem: Wir müssen nicht heizen, weil die Rohre von Oktober bis Mai dermaßen heiß sind, das wir ständig lüsten müssen um unter 23 Grad zu bleiben.
    Jedes Jahr müssen wir 600 EUR nachzahlen und die Miete steigt.

    Ich habe dem Vermieter einen Brief geschrieben. Mit der Bitte einen Kaltwasserzähler in die Wohnungen zu bauen. Er solle mal überlegen elektr. Heizungsmessgeräte anzubringen oder wenigstens 70/30 abrechen.
    Natürlich antwortet er nicht auf meine Briefe und am Telefon bittet er mich schriftlich zu äußern.

    Ich weis, dass er nicht antworten muss und auch meine baulichen Ideen nicht durchführen muss.
    Was kann ich machen? Gar nichts oder?

    Danke schon mal


  • Was kann ich machen? Gar nichts oder?

    Ich mach's kurz: Du hast völlig recht. Du kannst nichts machen.
    Handelt es sich nicht um einen Neubau ist die verbrauchsabhängige Erfassung der Kaltwasserkosten nicht vorgeschrieben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was Du bezüglich der Zähler und dem Abrechnungsmaßstab der Heizkosten machen kannst hat Leipziger schon beantwortet.

    Das Du jedes Jahr und den annähernd gleichen Betrag nachzahlen mußt läßt darauf schließen das die Vorauszahlungen von Anfang an zu gering waren.

    Warum werden die nicht erhöht? 50 € mehr monatlich und eine Nachzahlung von mehreren 100 € ist so gut wie ausgeschlossen.

  • Dan007,

    ist Dir bekannt, dass Mieter das Recht haben, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege beim VM einzusehen?

    "Wir haben kein Kaltwasserzähler ... bedeutet, dass der Verbrauch durch alle geteilt wird."
    - Was heisst "durch alle"? Personen- oder mietflächenanteilmässig?

  • Zitat

    Die Heizung wird mittels Verdunstungsröhrchen 50/50 abgerechnet.


    Und hier wäre eine Möglichkeit, den Hebel anzusetzen. Laut Heizkostenverordnung wäre nämlich eine Abrechnung 30/70 anzuwenden. Das hätte man dir aber auch beim Mieterverein sagen können. Aber die schlafen mal wieder den Schlaf der Nichtwissenden, oder so ähnlich.

  • Laut Heizkostenverordnung wäre nämlich eine Abrechnung 30/70 anzuwenden.

    Korrigiere mich bitte, wenn ich mich täusche, aber ist kein Pflicht, sondern eher als Empfehlung zu sehen, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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